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Sachverständige:r Frage 5 — Schritte der afghanischen Regierung nach Doha S. 7

Ghani-Befehl „nur verteidigen, nicht angreifen” verstärkte Probleme im Sicherheitsapparat

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„Auch offenbarte sich bereits im Laufe von 2020, dass die Sicherheitskräfte dem Druck der Taliban kaum noch standhalten konnten. Vielerorts verloren die afghanischen Sicherheitskräfte die Kontrolle über wichtige Überlandstraßen an die …“Ganze Stelle zeigenKürzer zeigen
„Auch offenbarte sich bereits im Laufe von 2020, dass die Sicherheitskräfte dem Druck der Taliban kaum noch standhalten konnten. Vielerorts verloren die afghanischen Sicherheitskräfte die Kontrolle über wichtige Überlandstraßen an die Taliban (u. a. Wardak, Kundus, Baghlan, Helmand). Zudem geriet Ashraf Ghani unter Druck, da er an die Sicherheitskräfte die Order herausgab, nur zu verteidigen und selbst nicht in den Angriff zu gehen. Das Argument von Ghani war, eine Eskalation der Gewalt – v. a. auf Kosten der Zivilbevölkerung – zu verhindern. In den Sicherheitskräften führte diese Haltung Ghanis zu Irritationen und verstärkte die mentalen Probleme, die ohnehin bereits unter den Sicherheitskräften vorhanden waren … Insgesamt stand der Sicherheitsapparat dem Doha-Abkommen sehr kritisch gegenüber, da dieses den Taliban gerade in umkämpften Gebieten zum Vorteil wurde, da die US-Armee ihre Luftangriffe eingestellt hatte.“

Quelle: Ausschuss-Drs. 20(27)103, S. 7 (Original, neues Fenster)

2020 hätten die ANSF dem Druck der Taliban kaum noch standgehalten und Kontrolle über wichtige Überlandstraßen (Wardak, Kundus, Baghlan, Helmand) verloren; Ghanis Order, nur zu verteidigen, habe Irritationen und mentale Probleme im Sicherheitsapparat verstärkt. Der Apparat habe Doha kritisch gesehen, weil die eingestellten US-Luftangriffe gerade in umkämpften Gebieten den Taliban zugutekamen.

Thema: Afghanische Regierung & Streitkräfte Status: entwurf_unbestaetigt

Quelle

Dokument: Schriftliche Stellungnahme zum Panel „Zivilgesellschaft und Stabilität der Institutionen” — Lage in Afghanistan zur Zeit des Doha-Abkommens

Autor:in: Prof. Dr. Conrad Schetter

Professor für Friedens- und Konfliktforschung an der Universität Bonn; Direktor des Bonn International Centre for Conflict Studies (BICC); seit 1994 wissenschaftliche Befassung mit Afghanistan

Ausschussdrucksache: 20(27)103

Datum: 2022-09-09

Art des Belegs: wörtliches Zitat

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