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Sachverständige:r Frage 3 — Bewertung des Doha-Abkommens S. 4–5 März 2020 – Januar 2021

Verzögerter Start, zähe Verhandlungen; Taliban spielten auf Zeit

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„Zudem verzögerte sich auch der Start der innerafghanischen Friedensgespräche zwischen der afghanischen Regierung und den Taliban, der bis spätestens zum 10. März 2020 vorgesehen war. Dies lag zum einen daran, dass sich nach den …“Ganze Stelle zeigenKürzer zeigen
„Zudem verzögerte sich auch der Start der innerafghanischen Friedensgespräche zwischen der afghanischen Regierung und den Taliban, der bis spätestens zum 10. März 2020 vorgesehen war. Dies lag zum einen daran, dass sich nach den afghanischen Präsidentschaftswahlen Ende 2019 aufgrund heftiger Kontroversen zwischen Präsident Aschraf Ghani und Herausforderer Abdullah Abdullah die Regierungsbildung bis in den Mai 2020 verzögerte. Zwischenzeitlich drohte sogar, dass die beiden Kontrahenten selbst zu Gewalt aufriefen. … Eine erste, für Anfang Januar 2021 anberaumte Verhandlungsrunde scheiterte. In der Retrospektive sahen die Taliban wohl keinen Grund mehr, am Verhandlungstisch Ergebnisse zu erzielen, da sie sich schon längst auf die militärische Machtübernahme Afghanistans vorbereiteten und spielten bei den Verhandlungen auf Zeit. So wurde Kabul seit Herbst 2020 erneut von verheerenden Bombenattentaten heimgesucht.“

Quelle: Ausschuss-Drs. 20(27)103, S. 4–5 (Original, neues Fenster)

Der Start der innerafghanischen Gespräche (geplant bis 10. März 2020) habe sich durch den Ghani-Abdullah-Streit bis Mai 2020 verzögert; zwischenzeitlich drohten beide selbst zu Gewalt aufzurufen; die für Anfang Januar 2021 angesetzte Verhandlungsrunde scheiterte, die Taliban hätten auf Zeit gespielt, weil sie bereits die militärische Machtübernahme vorbereiteten; Kabul sei seit Herbst 2020 erneut von Bombenattentaten heimgesucht worden.

Thema: Innerafghanische Verhandlungen Status: entwurf_unbestaetigt

Quelle

Dokument: Schriftliche Stellungnahme zum Panel „Zivilgesellschaft und Stabilität der Institutionen” — Lage in Afghanistan zur Zeit des Doha-Abkommens

Autor:in: Prof. Dr. Conrad Schetter

Professor für Friedens- und Konfliktforschung an der Universität Bonn; Direktor des Bonn International Centre for Conflict Studies (BICC); seit 1994 wissenschaftliche Befassung mit Afghanistan

Ausschussdrucksache: 20(27)103

Datum: 2022-09-09

Art des Belegs: wörtliches Zitat

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