Abschiebepraxis hätte spätestens Frühjahr 2020 überprüft werden müssen, keine sicheren Regionen
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„Basierend auf dieser Intensivierung der Gewalt und einer Verschlechterung der allgemeinen Sicherheitslage hätten die Abschiebepraktiken nach Afghanistan spätestens im Frühjahr 2020 auf den Prüfstand gehört. Das vielfach geäußerte Argument, dass es „sichere” Herkunftsregionen in Afghanistan geben würde, unterschätzte die folgenden Aspekte: a) das regionale Ausgreifen der Taliban in Regionen, die in der Vergangenheit eher als Taliban-ablehnend eingestuft wurden (u.a. Badakhshan) und die gleichzeitige ständige Verschiebung von Fronten; b) die Tatsache, dass im ganzen Land die Gewalt zunahm … c) der Weg vom Kabuler Flughafen in die sog. „sicheren” Herkunftsregionen war oft sehr risikobeladen, da Gebiete verfeindeter Gruppierungen gekreuzt werden mussten; und d) die Konfliktkonstellationen waren je nach Region sehr unterschiedlich. Daher gab es per se keine sicheren Regionen in Afghanistan … Bis auf die kleinen Provinzen Panjshir und Parwan wurden 2020 alle Provinzen von Gewaltattacken erfasst, denen Zivilisten zu Opfer fielen.“
Die deutsche Abschiebepraxis hätte spätestens Frühjahr 2020 überprüft werden müssen; das Argument „sichere Herkunftsregionen” unterschätze (a) das Ausgreifen der Taliban auch in zuvor Taliban-ablehnende Regionen wie Badakhshan, (b) die landesweite Gewaltzunahme (vielfach nicht medial sichtbar), (c) den risikobeladenen Weg vom Kabuler Flughafen in „sichere” Regionen, (d) regional sehr unterschiedliche Konfliktkonstellationen, sodass „sicher/unsicher” stark von Ethnie, Konfession und Klientelnetzwerk abhing; bis auf Panjshir und Parwan seien 2020 alle Provinzen mit Gewaltattacken erfasst worden, sogar Bamyan habe eine rapide Zunahme erlebt.
Dokument: Schriftliche Stellungnahme zum Panel „Zivilgesellschaft und Stabilität der Institutionen” — Lage in Afghanistan zur Zeit des Doha-Abkommens
Autor:in: Prof. Dr. Conrad Schetter
Professor für Friedens- und Konfliktforschung an der Universität Bonn; Direktor des Bonn International Centre for Conflict Studies (BICC); seit 1994 wissenschaftliche Befassung mit Afghanistan
Die deutsche Begründung „sichere Räume” in Kabul oder Mazar-e-Sharif sei trügerisch gewesen; spätestens die tödlichen Anschläge auf das deutsche Generalkonsulat (November 2016) und die deutsche Botschaft (Mai 2017) hätten dies dokumentiert.
Seit 2005 habe sich die Sicherheitslage landesweit kontinuierlich verschlechtert; auch 2020 sei dies an steigenden Zivilopfern (UNAMA) ablesbar. Auffällig sei, dass 2020 vor allem zivilgesellschaftliche Akteur:innen (Frauen-, Menschenrechts-, Justiz- und Journalismusvertreter:innen) gezielt angegriffen wurden, nicht nur durch Taliban und IS-K (Daesh), sondern auch durch in der Regierung vertretene politische Gruppierungen.
Nach Doha hätten die Taliban kaum noch US- und NATO-Ziele angegriffen, die US-Luftangriffe seien rasant zurückgegangen; in voll von Taliban kontrollierten Gebieten habe die Gewalt abgenommen, in den umkämpften zugenommen. Die Taliban dehnten ihre Herrschaft sukzessive aus.
Als Vorbedingung für Gespräche hätten die Taliban die Freilassung von 5.000 Kämpfern gefordert, darunter auch von der Regierung als hochgefährlich eingestufte Führer; bei der Weigerung der Regierung hätten die Taliban im Frühjahr 2020 in sechs Wochen über 4.500 Angriffe verübt, bei denen mehr als 900 ANSF starben. Erst auf US-Druck habe die Regierung im August 2020 nachgegeben, am 12. September 2020 begannen die Gespräche.
Schetter listet fünf zentrale Mängel des Doha-Abkommens: (a) Eiltempo unter Trumps „America First”, (b) Ausschluss von afghanischer Regierung und Zivilgesellschaft (Taliban erkannten die Regierung nicht als Verhandlungspartner, nur ein „Team IRoA”), (c) keine vertrauensbildenden Maßnahmen vorgesehen, (d) keine Monitoring-Instrumente (insbesondere zum Taliban-Al-Qaida-Verhältnis), (e) keine Konditionierung des US-Truppenabzugs an den innerafghanischen Friedensprozess; damit fehle dem innerafghanischen Prozess jeglicher Hebel.
Der Start der innerafghanischen Gespräche (geplant bis 10. März 2020) habe sich durch den Ghani-Abdullah-Streit bis Mai 2020 verzögert; zwischenzeitlich drohten beide selbst zu Gewalt aufzurufen; die für Anfang Januar 2021 angesetzte Verhandlungsrunde scheiterte, die Taliban hätten auf Zeit gespielt, weil sie bereits die militärische Machtübernahme vorbereiteten; Kabul sei seit Herbst 2020 erneut von Bombenattentaten heimgesucht worden.