FeststellungFrage 11 — Deutsche Entwicklungszusammenarbeit am Beispiel KunduzS. 92015-10-03
3. Oktober 2015: US-Luftangriff zerstörte MSF-Trauma-Klinik in Kundus, 42 Tote
Originalstelle
„Mit fatalen Folgen: einer der amerikanischen Luftangriffe traf am 3. Oktober 2015 die Trauma-Klinik der Ärzte ohne Grenzen (MSF) und tötete 42 Ärzte und Patienten. Dieser Angriff hätte niemals stattfinden dürfen.“
Am 3. Oktober 2015 habe ein US-Luftangriff die MSF-Trauma-Klinik in Kundus getroffen und 42 Ärzt:innen und Patient:innen getötet; auch dieser Angriff hätte niemals stattfinden dürfen.
Zum Zeitpunkt des Doha-Abkommens beherrschten die Taliban weite ländliche Gebiete, während die Regierung die großen Städte hielt. Die afghanische Armee sei dabei auf amerikanische Luftunterstützung angewiesen gewesen; die Zivilbevölkerung sei zwischen unklaren Fronten gefangen gewesen.
Das Doha-Abkommen sei kein Friedensabkommen für Afghanistan gewesen, sondern ein bilaterales Abzugsabkommen zwischen den USA (und damit zwangsläufig auch den Verbündeten) und den Taliban.
Fast durchgängig seit 2001 seien fundamentale Afghanistan-Entscheidungen aus innenpolitischen Motiven der intervenierenden Mächte heraus getroffen worden, nicht primär aus afghanischer Realität.
Die Islamische Republik sei zum Zeitpunkt des Doha-Abkommens enorm geschwächt gewesen: Die offenbar erneut gefälschte Präsidentschaftswahl (die vierte in zwei Jahrzehnten) habe die Elite gespalten, der lähmende Machtkampf zwischen Ghani und Abdullah die Staatsmacht erodiert und die Bevölkerung weiter entfremdet.