FeststellungFrage 11 — Deutsche Entwicklungszusammenarbeit am Beispiel KunduzS. 92009-09-04
4. September 2009: US-Luftangriff auf deutschen Befehl tötete 142 Menschen bei Kunduz
Originalstelle
„Hier hat ein fataler US-Luftangriff auf deutschen Befehl dutzende afghanische Zivilsten getötet, darunter Kinder. Die Gesamtzahl der Opfer des Bombardements am 4. September 2009 lag bei 142. Dieser Angriff hätte niemals stattfinden dürfen.“
Am 4. September 2009 habe ein US-Luftangriff auf deutschen Befehl bei Kunduz 142 Menschen, darunter Kinder, getötet; Petersmann hält fest, dieser Angriff hätte niemals stattfinden dürfen.
Zum Zeitpunkt des Doha-Abkommens beherrschten die Taliban weite ländliche Gebiete, während die Regierung die großen Städte hielt. Die afghanische Armee sei dabei auf amerikanische Luftunterstützung angewiesen gewesen; die Zivilbevölkerung sei zwischen unklaren Fronten gefangen gewesen.
Das Doha-Abkommen sei kein Friedensabkommen für Afghanistan gewesen, sondern ein bilaterales Abzugsabkommen zwischen den USA (und damit zwangsläufig auch den Verbündeten) und den Taliban.
Fast durchgängig seit 2001 seien fundamentale Afghanistan-Entscheidungen aus innenpolitischen Motiven der intervenierenden Mächte heraus getroffen worden, nicht primär aus afghanischer Realität.
Die Islamische Republik sei zum Zeitpunkt des Doha-Abkommens enorm geschwächt gewesen: Die offenbar erneut gefälschte Präsidentschaftswahl (die vierte in zwei Jahrzehnten) habe die Elite gespalten, der lähmende Machtkampf zwischen Ghani und Abdullah die Staatsmacht erodiert und die Bevölkerung weiter entfremdet.