Sachverständige:rFrage 4 — Haltung der afghanischen RegierungS. 5September 2019
Wahl September 2019: Negativrekord-Wahlbeteiligung (~1 von 10 Mio)
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„Mitten in der „heißen” Phase des Doha-Prozesses bestand Ghani im September 2019 auf Wahlen – wohl wissend, dass die USA Wahlen ablehnten und dass die Taliban auch auf diese Wahlen mit Gewalt reagieren würden. Die Bevölkerung antwortete auf ihre Weise – die Wahlbeteiligung lag nur bei knapp über 1 Million Menschen. Rund 10 Millionen registrierte WählerInnen wären wahlberechtigt gewesen – auch das ein Negativrekord. Gewählt (aber selbst hier sehr eingeschränkt) wurde vor allem in Kabul, nicht aber in den Provinzen.“
Trotz US-Ablehnung und absehbarer Taliban-Gewaltreaktion habe Ghani im September 2019 auf Wahlen bestanden; mit nur etwa 1 Million Wähler:innen (von ~10 Mio registrierten) habe die Beteiligung einen Negativrekord erreicht. Gewählt worden sei vor allem in Kabul, kaum in den Provinzen.
Zum Zeitpunkt des Doha-Abkommens beherrschten die Taliban weite ländliche Gebiete, während die Regierung die großen Städte hielt. Die afghanische Armee sei dabei auf amerikanische Luftunterstützung angewiesen gewesen; die Zivilbevölkerung sei zwischen unklaren Fronten gefangen gewesen.
Das Doha-Abkommen sei kein Friedensabkommen für Afghanistan gewesen, sondern ein bilaterales Abzugsabkommen zwischen den USA (und damit zwangsläufig auch den Verbündeten) und den Taliban.
Fast durchgängig seit 2001 seien fundamentale Afghanistan-Entscheidungen aus innenpolitischen Motiven der intervenierenden Mächte heraus getroffen worden, nicht primär aus afghanischer Realität.
Die Islamische Republik sei zum Zeitpunkt des Doha-Abkommens enorm geschwächt gewesen: Die offenbar erneut gefälschte Präsidentschaftswahl (die vierte in zwei Jahrzehnten) habe die Elite gespalten, der lähmende Machtkampf zwischen Ghani und Abdullah die Staatsmacht erodiert und die Bevölkerung weiter entfremdet.