BewertungFrage 2 — Doha und AbschiebungenS. 22003–2009
In Afghanistan herrschte spätestens ab 2005 Krieg; Sprachverweigerung Deutschlands
Originalstelle
„In Afghanistan herrschte aus meiner Sicht ab spätestens 2005 Krieg. Zur Erinnerung: der erste Selbstmordanschlag auf die Bundeswehr in Kabul ereignete sich am 7. Juni 2003. Damals kamen vier Soldaten ums Leben. Dennoch dauerte es bis November 2009, bis der damalige Verteidigungsminister zu Guttenberg das Wort „kriegsähnliche Zustände” prägte.“
Aus Petersmanns Sicht habe spätestens ab 2005 Krieg in Afghanistan geherrscht; der erste Selbstmordanschlag auf die Bundeswehr in Kabul (7. Juni 2003) habe vier Soldaten getötet. Dennoch habe Verteidigungsminister zu Guttenberg erst im November 2009 das Wort „kriegsähnliche Zustände” geprägt.
Zum Zeitpunkt des Doha-Abkommens beherrschten die Taliban weite ländliche Gebiete, während die Regierung die großen Städte hielt. Die afghanische Armee sei dabei auf amerikanische Luftunterstützung angewiesen gewesen; die Zivilbevölkerung sei zwischen unklaren Fronten gefangen gewesen.
Das Doha-Abkommen sei kein Friedensabkommen für Afghanistan gewesen, sondern ein bilaterales Abzugsabkommen zwischen den USA (und damit zwangsläufig auch den Verbündeten) und den Taliban.
Fast durchgängig seit 2001 seien fundamentale Afghanistan-Entscheidungen aus innenpolitischen Motiven der intervenierenden Mächte heraus getroffen worden, nicht primär aus afghanischer Realität.
Die Islamische Republik sei zum Zeitpunkt des Doha-Abkommens enorm geschwächt gewesen: Die offenbar erneut gefälschte Präsidentschaftswahl (die vierte in zwei Jahrzehnten) habe die Elite gespalten, der lähmende Machtkampf zwischen Ghani und Abdullah die Staatsmacht erodiert und die Bevölkerung weiter entfremdet.