BewertungFrage 2 — Doha und AbschiebungenS. 22021-08-05
Abschiebungen waren deutsche Realitätsverweigerung; die letzte war für 5. August 2021 geplant
Originalstelle
„Die „letzte” Abschiebung in die Islamische Republik Afghanistan war für den 5. August geplant – mehr deutsche Realitätsverweigerung geht nicht. Ich habe nie verstanden, mit welcher Selbstverständlichkeit Deutschland Afghaninnen und Afghanen zurück in den Krieg abgeschoben hat.“
Die „letzte” Abschiebung in die Islamische Republik sei für den 5. August (2021) geplant gewesen, ein Höhepunkt deutscher Realitätsverweigerung; Petersmann habe nie verstanden, mit welcher Selbstverständlichkeit Deutschland Afghan:innen zurück in den Krieg abgeschoben habe.
Zum Zeitpunkt des Doha-Abkommens beherrschten die Taliban weite ländliche Gebiete, während die Regierung die großen Städte hielt. Die afghanische Armee sei dabei auf amerikanische Luftunterstützung angewiesen gewesen; die Zivilbevölkerung sei zwischen unklaren Fronten gefangen gewesen.
Das Doha-Abkommen sei kein Friedensabkommen für Afghanistan gewesen, sondern ein bilaterales Abzugsabkommen zwischen den USA (und damit zwangsläufig auch den Verbündeten) und den Taliban.
Fast durchgängig seit 2001 seien fundamentale Afghanistan-Entscheidungen aus innenpolitischen Motiven der intervenierenden Mächte heraus getroffen worden, nicht primär aus afghanischer Realität.
Die Islamische Republik sei zum Zeitpunkt des Doha-Abkommens enorm geschwächt gewesen: Die offenbar erneut gefälschte Präsidentschaftswahl (die vierte in zwei Jahrzehnten) habe die Elite gespalten, der lähmende Machtkampf zwischen Ghani und Abdullah die Staatsmacht erodiert und die Bevölkerung weiter entfremdet.