Sachverständige:rFrage 1 — Politische und Sicherheitslage zum Zeitpunkt des Doha-AbkommensS. 2ab 1979-12-24
Über 40 Jahre Krieg, Besatzung und Terror; die westliche Zeitrechnung begann erst mit 9/11
Originalstelle
„Nimmt man den Einmarsch der sowjetischen Truppen am 24. Dezember 1979 als Startpunkt, war 2020 das 41. Jahr, in dem Afghanistan fast ununterbrochen durch Instabilität, Gewalt, Besatzung, Bürgerkrieg, Krieg und/oder Terror geprägt war. Was das mit einer Gesellschaft macht, ist in der Betrachtung Afghanistans aus meiner Sicht viel zu oft vernachlässigt worden. Die afghanische Zeitrechnung begann nicht erst mit den Terroranschlägen des 11. September 2001 – die des Westens und der wichtigsten politischen Entscheidungsträger in den USA hingegen schon – mit fatalen Folgen bis heute.“
Vom sowjetischen Einmarsch (24.12.1979) gerechnet sei 2020 das 41. Jahr fast ununterbrochener Instabilität, Gewalt, Besatzung, Bürgerkriegs, Krieges oder Terrors gewesen; die afghanische Zeitrechnung beginne nicht erst mit 9/11, die des Westens dagegen schon, mit fatalen Folgen.
Zum Zeitpunkt des Doha-Abkommens beherrschten die Taliban weite ländliche Gebiete, während die Regierung die großen Städte hielt. Die afghanische Armee sei dabei auf amerikanische Luftunterstützung angewiesen gewesen; die Zivilbevölkerung sei zwischen unklaren Fronten gefangen gewesen.
Das Doha-Abkommen sei kein Friedensabkommen für Afghanistan gewesen, sondern ein bilaterales Abzugsabkommen zwischen den USA (und damit zwangsläufig auch den Verbündeten) und den Taliban.
Fast durchgängig seit 2001 seien fundamentale Afghanistan-Entscheidungen aus innenpolitischen Motiven der intervenierenden Mächte heraus getroffen worden, nicht primär aus afghanischer Realität.
Die Islamische Republik sei zum Zeitpunkt des Doha-Abkommens enorm geschwächt gewesen: Die offenbar erneut gefälschte Präsidentschaftswahl (die vierte in zwei Jahrzehnten) habe die Elite gespalten, der lähmende Machtkampf zwischen Ghani und Abdullah die Staatsmacht erodiert und die Bevölkerung weiter entfremdet.