BewertungFrage 1 — Politische und Sicherheitslage zum Zeitpunkt des Doha-AbkommensS. 2
Sowohl Petersberg 2001 als auch Doha schlossen je eine zentrale Gruppe aus; beides „rächte sich bitter”
Originalstelle
„Wie zuvor die Afghanistan-Konferenz auf dem Petersberg im Dezember 2001 schloss auch der Doha-Prozess eine gesellschaftlich relevante Gruppe aus: für Petersberg verhinderten die USA, dass Vertreter der gestürzten Taliban am Bonn Prozess beteiligt wurden. In Doha verhinderten die USA, dass Vertreter der Islamischen Republik Afghanistan den zeitlich enorm ambitionierten amerikanischen Abzugsplan beeinflussten. Beides hat sich bitter gerächt.“
Wie die Petersberg-Konferenz (Dezember 2001) habe auch Doha eine zentrale Gruppe ausgeschlossen: 2001 hätten die USA die gestürzten Taliban am Bonn-Prozess verhindert, in Doha hätten sie verhindert, dass die Islamische Republik Einfluss auf den US-Abzugsplan nehmen konnte; beides habe sich bitter gerächt.
Zum Zeitpunkt des Doha-Abkommens beherrschten die Taliban weite ländliche Gebiete, während die Regierung die großen Städte hielt. Die afghanische Armee sei dabei auf amerikanische Luftunterstützung angewiesen gewesen; die Zivilbevölkerung sei zwischen unklaren Fronten gefangen gewesen.
Das Doha-Abkommen sei kein Friedensabkommen für Afghanistan gewesen, sondern ein bilaterales Abzugsabkommen zwischen den USA (und damit zwangsläufig auch den Verbündeten) und den Taliban.
Fast durchgängig seit 2001 seien fundamentale Afghanistan-Entscheidungen aus innenpolitischen Motiven der intervenierenden Mächte heraus getroffen worden, nicht primär aus afghanischer Realität.
Die Islamische Republik sei zum Zeitpunkt des Doha-Abkommens enorm geschwächt gewesen: Die offenbar erneut gefälschte Präsidentschaftswahl (die vierte in zwei Jahrzehnten) habe die Elite gespalten, der lähmende Machtkampf zwischen Ghani und Abdullah die Staatsmacht erodiert und die Bevölkerung weiter entfremdet.