Sachverständige:rFrage 1 — Politische und Sicherheitslage zum Zeitpunkt des Doha-AbkommensS. 12020-03-09
9. März 2020: Ghani und Abdullah erklärten sich beide in getrennten Zeremonien zu Präsidenten
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„Am 9. März 2020, wenige Tage nach Doha, erklärten sich Ghani und Abdullah in getrennten Zeremonien jeweils zu Präsidenten Afghanistans. Wie schon 2014 brauchte es die harte amerikanische Peitsche, um erneut eine sogenannte Regierung der nationalen Einheit zu erzwingen – die aber keine war.“
Am 9. März 2020, wenige Tage nach Doha, hätten sich Ghani und Abdullah in getrennten Zeremonien jeweils zu Präsidenten erklärt; wie schon 2014 habe es harten US-Druck gebraucht, um eine „Regierung der nationalen Einheit” zu erzwingen, die aber keine war.
Zum Zeitpunkt des Doha-Abkommens beherrschten die Taliban weite ländliche Gebiete, während die Regierung die großen Städte hielt. Die afghanische Armee sei dabei auf amerikanische Luftunterstützung angewiesen gewesen; die Zivilbevölkerung sei zwischen unklaren Fronten gefangen gewesen.
Das Doha-Abkommen sei kein Friedensabkommen für Afghanistan gewesen, sondern ein bilaterales Abzugsabkommen zwischen den USA (und damit zwangsläufig auch den Verbündeten) und den Taliban.
Fast durchgängig seit 2001 seien fundamentale Afghanistan-Entscheidungen aus innenpolitischen Motiven der intervenierenden Mächte heraus getroffen worden, nicht primär aus afghanischer Realität.
Die Islamische Republik sei zum Zeitpunkt des Doha-Abkommens enorm geschwächt gewesen: Die offenbar erneut gefälschte Präsidentschaftswahl (die vierte in zwei Jahrzehnten) habe die Elite gespalten, der lähmende Machtkampf zwischen Ghani und Abdullah die Staatsmacht erodiert und die Bevölkerung weiter entfremdet.