Bridge the Gap.

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Sachverständige:r Fragen 11+12 — Deutsche Entwicklungszusammenarbeit S. 13

Frage 11 und 12 nicht beantwortet, da Gegenstand der DEval-Evaluierung

Originalstelle
„Die beiden Fragen 11 und 12 können von der Gutachterin zu diesem Zeitpunkt nicht beantwortet werden. Sie sind Gegenstand der ressortübergreifenden Evaluierung des zivilen Engagements der Bundesrepublik in Afghanistan von 2013-21, konkret der Untersuchung des DEval, das mit der Evaluierung des BMZ-Engagements betraut ist.“

Quelle: Ausschuss-Drs. 20(27)105, S. 13 (Original, neues Fenster)

Mielke beantwortet die Fragen 11 (deutsche EZ) und 12 (langfristige Wirkung) nicht, da diese Gegenstand der ressortübergreifenden DEval-Evaluierung des zivilen Engagements der Bundesrepublik 2013–21 (BMZ-Engagement) seien.

Thema: Lehren für die Zukunft Akteure: DEval, BMZ Status: entwurf_unbestaetigt

Quelle

Dokument: Schriftliche Stellungnahme zum Panel „Zivilgesellschaft und Stabilität der Institutionen” — Lage in Afghanistan zum Zeitpunkt des Doha-Abkommens

Autor:in: Dr. Katja Mielke

Wissenschaftliche Mitarbeiterin am Bonn International Centre for Conflict Studies (BICC); ca. 20 Jahre wissenschaftliche und politikberatende Befassung mit Afghanistan, mehrfache Feldforschung; zuletzt im Januar 2020 in Kabul

Ausschussdrucksache: 20(27)105

Datum: 2022-09-12

Art des Belegs: wörtliches Zitat

Weiteres aus derselben Quelle

Sachverständige:r Frage 1a — Inhalt des Doha-Abkommens S. 1–2

Fünf Kernelemente des Doha-Abkommens; ANSF nicht eingeschlossen, nur mündliche 80-%-Gewaltminderungsvereinbarung

Das Doha-Abkommen enthielt fünf Kernelemente: (1) Taliban-Sicherheitsgarantien gegenüber USA und Alliierten, (2) vollständiger US-Truppenabzug bis 30.04.2021, (3) Gefangenenaustausch 5.000 Taliban gegen 1.000 Regierungsangehörige bis 10.03.2020, (4) Zustimmung der Taliban zu intra-afghanischen Friedensgesprächen (ohne Pflicht zur Einigung), (5) US-Zusicherung, Sanktionen (US und UN) zu prüfen und abzubauen. Die afghanischen Sicherheitskräfte blieben aus der Gewaltreduzierungsvereinbarung ausdrücklich ausgenommen; nur mündlich sei eine Minderung um 80 % erwähnt worden (ACLED).

Thema: Doha-Abkommen stellungnahmen\02-mielke.json
Sachverständige:r Frage 1b — Sicherheitslage S. 2

Januar–Februar 2020: 1.010 US-Luftschläge in 27 von 34 Provinzen; Taliban dominierten 60 % des ländlichen Raums

Allein im Januar und Februar 2020 hätten die US-Streitkräfte 1.010 Luftschläge in 27 von 34 Provinzen durchgeführt; die Taliban hätten 60 % des ländlichen Raums kontrolliert. Provinz- und Distriktzentren konnten zwar weitgehend gehalten werden, laut Experten waren die Taliban 2019 finanziell, waffentechnisch und logistisch besser ausgestattet als die ANSF.

Thema: Lageeinschätzung Januar–Februar 2020 stellungnahmen\02-mielke.json
Sachverständige:r Frage 1c — Politische Situation S. 3

Wahl 2019: Ghani 50,6 %, Abdullah 39,5 %; Endergebnis erst 18.02.2020, parallel zu Doha-Abschluss

Die Präsidentschaftswahl fand am 28. September 2019 statt, das Endergebnis wurde erst am 18. Februar 2020 veröffentlicht; Ghani habe mit 50,6 % gegenüber Abdullah mit 39,5 % deutlicher als 2014 gewonnen. Die Beschwerden gegen Wahldurchführung und Forderungen nach Neuwahlen schwächten seine Position. Die USA und das Taliban-Büro konnten Kabul daher in ihren bilateralen Gesprächen komplett ignorieren.

Thema: Afghanische Regierung & Streitkräfte 28.09.2019 / 18.02.2020 stellungnahmen\02-mielke.json
Sachverständige:r Frage 1c — Politische Situation S. 3–4

Hoher Rat für Nationale Aussöhnung als Konstrukt zur Umgehung der Taliban-Nichtanerkennung

Im Mai 2020 sei mit der Einsetzung des Hohen Rats für Nationale Aussöhnung (Leitung Abdullah Abdullah) die Voraussetzung für intra-afghanische Verhandlungen geschaffen worden; der Rat sei bewusst nicht als Regierungsgremium konstituiert worden, um die Taliban-Nichtanerkennung der Regierung zu umgehen. Die Verhandlungsdelegation „Republik” umfasste Zivilgesellschaft und Regierungsmitglieder.

Thema: Innerafghanische Verhandlungen Mai 2020 stellungnahmen\02-mielke.json