Sachverständige:rFrage 10 — Loyalität und MisstrauenS. 13
Armut: 2017 55 % (16 Mio) → 2020 61–72 % (Weltbank); 48 % unter 15, 400.000 neue Erwerbsfähige pro Jahr
Originalstelle
„Fielen 2017 noch 55% oder 16 Mio. Afghan:innen unter die Armutsgrenze, waren es 2020 laut Weltbank zwischen 61 und 72% (World Bank 2020, 2), also ca. zwei Drittel der Bevölkerung. … Jugendliche sind besonders stark betroffen, denn sie stellen jährlich 400.000 neue Erwerbsfähige (48% der Bevölkerung sind unter 15 Jahre), die der (nur begrenzt existierende) Ausbildungs- und Arbeitsmarkt nicht absorbieren kann. Ventile, um diesen Druck abzuschwächen - bspw. legale Wege der Arbeitsmigration ins Ausland – wurden in den letzten 20 Jahren nicht vehement genug aufgebaut.“
2017 lebten 55 % (16 Mio.) Afghan:innen unter der Armutsgrenze, 2020 laut Weltbank 61–72 % (rund zwei Drittel); 48 % der Bevölkerung seien unter 15 Jahre, jährlich kämen 400.000 neue Erwerbsfähige auf einen kaum aufnahmefähigen Arbeitsmarkt; legale Wege der Arbeitsmigration seien in 20 Jahren nicht vehement genug aufgebaut worden.
Dokument: Schriftliche Stellungnahme zum Panel „Zivilgesellschaft und Stabilität der Institutionen” — Lage in Afghanistan zum Zeitpunkt des Doha-Abkommens
Autor:in: Dr. Katja Mielke
Wissenschaftliche Mitarbeiterin am Bonn International Centre for Conflict Studies (BICC); ca. 20 Jahre wissenschaftliche und politikberatende Befassung mit Afghanistan, mehrfache Feldforschung; zuletzt im Januar 2020 in Kabul
Ausschussdrucksache: 20(27)105
Datum: 2022-09-12
Art des Belegs: wörtliches Zitat
Weiteres aus derselben Quelle
Sachverständige:rFrage 1a — Inhalt des Doha-AbkommensS. 1–2
Das Doha-Abkommen enthielt fünf Kernelemente: (1) Taliban-Sicherheitsgarantien gegenüber USA und Alliierten, (2) vollständiger US-Truppenabzug bis 30.04.2021, (3) Gefangenenaustausch 5.000 Taliban gegen 1.000 Regierungsangehörige bis 10.03.2020, (4) Zustimmung der Taliban zu intra-afghanischen Friedensgesprächen (ohne Pflicht zur Einigung), (5) US-Zusicherung, Sanktionen (US und UN) zu prüfen und abzubauen. Die afghanischen Sicherheitskräfte blieben aus der Gewaltreduzierungsvereinbarung ausdrücklich ausgenommen; nur mündlich sei eine Minderung um 80 % erwähnt worden (ACLED).
Allein im Januar und Februar 2020 hätten die US-Streitkräfte 1.010 Luftschläge in 27 von 34 Provinzen durchgeführt; die Taliban hätten 60 % des ländlichen Raums kontrolliert. Provinz- und Distriktzentren konnten zwar weitgehend gehalten werden, laut Experten waren die Taliban 2019 finanziell, waffentechnisch und logistisch besser ausgestattet als die ANSF.
Eine Woche vor der Unterzeichnung, ab 22. Februar 2020, habe die mündlich vereinbarte Periode reduzierter Gewalt eingesetzt; ihre Machbarkeit habe auf eine hohe interne Disziplin der Taliban hingedeutet und Friedensperspektiven scheinbar in greifbare Nähe gerückt.
Die Präsidentschaftswahl fand am 28. September 2019 statt, das Endergebnis wurde erst am 18. Februar 2020 veröffentlicht; Ghani habe mit 50,6 % gegenüber Abdullah mit 39,5 % deutlicher als 2014 gewonnen. Die Beschwerden gegen Wahldurchführung und Forderungen nach Neuwahlen schwächten seine Position. Die USA und das Taliban-Büro konnten Kabul daher in ihren bilateralen Gesprächen komplett ignorieren.
Im Mai 2020 sei mit der Einsetzung des Hohen Rats für Nationale Aussöhnung (Leitung Abdullah Abdullah) die Voraussetzung für intra-afghanische Verhandlungen geschaffen worden; der Rat sei bewusst nicht als Regierungsgremium konstituiert worden, um die Taliban-Nichtanerkennung der Regierung zu umgehen. Die Verhandlungsdelegation „Republik” umfasste Zivilgesellschaft und Regierungsmitglieder.