Asia Foundation 2019: 90 %+ erlebten Korruption als Alltagsproblem; >50 % im Justizsektor
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„Im Korruptionswahrnehmungsindex von Transparency International ist Afghanistan über die letzten Jahre stets unter den zehn korruptesten Staaten weltweit gelistet worden, 2015-16 an allerletzter Stelle. In jährlichen Meinungsumfragen der Asia Foundation konstatierten die Befragten ab 2006 bis 2019, dass Korruption ein Problem in ihrem täglichen Leben darstellt – 2019 sagten dies mehr als 90%, für 68% war es ein Hauptproblem. … Dagegen berichteten mehr als 40% von Korruptionserfahrungen mit der Polizei und dem staatlichen Energiekonzern, knapp 40% hatten beim Zugang zu Gesundheitseinrichtungen und mehr als jeder zweite im Justizsektor Erfahrungen mit Korruption gemacht. … Nach der sog. Übergabe in Verantwortung 2014 und der sich in den Folgejahren verschlechternden Sicherheitslage kam mit den US-Taliban-Verhandlungen und der resultierenden Abzugsvereinbarung der internationalen Streitkräfte ein weiterer Unsicherheitsfaktor für viele Staatsbedienstete hinzu. Dies hat möglicherweise bei vielen Beamten auf allen Ebenen einen Anreiz ausgelöst, mehr Gelder zweckzuentfremden und aufgrund des ungewissen Zeithorizontes internationaler Finanzströme … vermehrt in die eigenen Taschen zu wirtschaften.“
Afghanistan sei stets unter den zehn korruptesten Staaten weltweit gelistet gewesen (2015–16 letzte Stelle); 2019 sagten mehr als 90 % der Befragten (Asia Foundation), Korruption sei ein Alltagsproblem, für 68 % ein Hauptproblem; >40 % erlebten Korruption bei Polizei und staatlichem Energiekonzern, knapp 40 % im Gesundheitswesen, >50 % im Justizsektor. Nach der Übergabe in Verantwortung 2014 und der absehbaren Doha-Abzugsvereinbarung sei für viele Beamte ein zusätzlicher Anreiz entstanden, vermehrt in die eigenen Taschen zu wirtschaften.
Dokument: Schriftliche Stellungnahme zum Panel „Zivilgesellschaft und Stabilität der Institutionen” — Lage in Afghanistan zum Zeitpunkt des Doha-Abkommens
Autor:in: Dr. Katja Mielke
Wissenschaftliche Mitarbeiterin am Bonn International Centre for Conflict Studies (BICC); ca. 20 Jahre wissenschaftliche und politikberatende Befassung mit Afghanistan, mehrfache Feldforschung; zuletzt im Januar 2020 in Kabul
Ausschussdrucksache: 20(27)105
Datum: 2022-09-12
Art des Belegs: wörtliches Zitat
Verwandte Aussagen
Sachverständige:rVertrauensverlust des afghanischen Staats und seiner ElitenS. 2
Das Vertrauen in Staat, Regierung und politische Eliten sei gering gewesen; 2021 lag Afghanistan im Corruption Perception Index (Transparency International) auf Rang 174 von 180 (mit Nordkorea und Jemen); Korruption habe auf allen Ebenen (Regierung, Parlament, Justiz) stattgefunden.
Der frühere Gouverneur Atta Mohammed Noor sei ein herausragendes Korruptionsbeispiel (NZZ 2014: „lebt wie ein König und regiert wie ein Mafiachef”); ein weiteres seien die Sicherheitskräfte selbst: Während Soldaten Munition und Sold fehlten und sie hungerten, seien Führungskräfte und Minister schwer reich geworden, viele lebten heute im Ausland mit Immobilien. Petersmann fragt rhetorisch, warum die Sicherheitskräfte für ein solches System ihr Leben riskieren sollten.
Korruption sei seit Beginn des Wiederaufbaus endemisch gewesen, Afghanistan stets auf den letzten 10 Plätzen globaler Indices; die internationale Gemeinschaft habe sie billigend in Kauf genommen, um Programme voranzutreiben. Gerade bei hohen Mittelflüssen sei die Korruption stark gestiegen. Die IG müsse sich kritisch fragen lassen, ob sie nicht hätte entschiedener gegensteuern und Hilfen konditionieren müssen. Sie sei dadurch selbst als Teil des korrupten Systems wahrgenommen worden.
Das Doha-Abkommen enthielt fünf Kernelemente: (1) Taliban-Sicherheitsgarantien gegenüber USA und Alliierten, (2) vollständiger US-Truppenabzug bis 30.04.2021, (3) Gefangenenaustausch 5.000 Taliban gegen 1.000 Regierungsangehörige bis 10.03.2020, (4) Zustimmung der Taliban zu intra-afghanischen Friedensgesprächen (ohne Pflicht zur Einigung), (5) US-Zusicherung, Sanktionen (US und UN) zu prüfen und abzubauen. Die afghanischen Sicherheitskräfte blieben aus der Gewaltreduzierungsvereinbarung ausdrücklich ausgenommen; nur mündlich sei eine Minderung um 80 % erwähnt worden (ACLED).
Allein im Januar und Februar 2020 hätten die US-Streitkräfte 1.010 Luftschläge in 27 von 34 Provinzen durchgeführt; die Taliban hätten 60 % des ländlichen Raums kontrolliert. Provinz- und Distriktzentren konnten zwar weitgehend gehalten werden, laut Experten waren die Taliban 2019 finanziell, waffentechnisch und logistisch besser ausgestattet als die ANSF.
Eine Woche vor der Unterzeichnung, ab 22. Februar 2020, habe die mündlich vereinbarte Periode reduzierter Gewalt eingesetzt; ihre Machbarkeit habe auf eine hohe interne Disziplin der Taliban hingedeutet und Friedensperspektiven scheinbar in greifbare Nähe gerückt.
Die Präsidentschaftswahl fand am 28. September 2019 statt, das Endergebnis wurde erst am 18. Februar 2020 veröffentlicht; Ghani habe mit 50,6 % gegenüber Abdullah mit 39,5 % deutlicher als 2014 gewonnen. Die Beschwerden gegen Wahldurchführung und Forderungen nach Neuwahlen schwächten seine Position. Die USA und das Taliban-Büro konnten Kabul daher in ihren bilateralen Gesprächen komplett ignorieren.
Im Mai 2020 sei mit der Einsetzung des Hohen Rats für Nationale Aussöhnung (Leitung Abdullah Abdullah) die Voraussetzung für intra-afghanische Verhandlungen geschaffen worden; der Rat sei bewusst nicht als Regierungsgremium konstituiert worden, um die Taliban-Nichtanerkennung der Regierung zu umgehen. Die Verhandlungsdelegation „Republik” umfasste Zivilgesellschaft und Regierungsmitglieder.