Bridge the Gap.

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Sachverständige:r Frage 6 — Unterstützung in der Bevölkerung S. 10–11

Taliban-Basislegitimität durch Co-Governance: Staat zahlte Gehälter, Taliban regelten Schulen und Gesundheit

Originalstelle
„In den von den Taliban kontrollierten und beeinflussten Gebieten vermochte die Bewegung dort eine Art Basislegitimität erlangen, wo sie Governance-Defizite der Regierung ausgleichen, in den Augen der Bevölkerung Gerechtigkeit schaffen oder …“Ganze Stelle zeigenKürzer zeigen
„In den von den Taliban kontrollierten und beeinflussten Gebieten vermochte die Bewegung dort eine Art Basislegitimität erlangen, wo sie Governance-Defizite der Regierung ausgleichen, in den Augen der Bevölkerung Gerechtigkeit schaffen oder auch die Performanz der Regierungsinstitutionen verbessern konnte. Bekannt ist die vergleichsweise schnelle und korruptionsfreie Rechtsprechung der Taliban-Richter oder auch ihre Co-Governance im Schul- und Gesundheitswesen … Hier bildeten sie Kommissionen auf Distriktebene, deren Vertreter die Anwesenheit von Lehr- und Gesundheitspersonal und die Verfügbarkeit von Medikamenten überwachten. Es gab zunehmend Distrikte, z.B. im Norden in der Provinz Kunduz, wo die Taliban auf lokaler Ebene herrschten und die Regierung aber weiterhin die Gehälter der Lehrer, Ärzte und Medizinangestellten zahlte. … Dem stehen zahlreiche Beispiele aus Gemeinden gegenüber, wo Älteste auf Bitten der Bevölkerung in der Lage waren, lokale Talibanautoritäten beispielsweise von der Einrichtung oder dem Weiterbetrieb auch von Mädchenschulen zu überzeugen. Die Beziehung zwischen Taliban und Zivilbevölkerung war weitgehend von kontinuierlichen Aushandlungsprozessen geprägt (Jackson 2021).“

Quelle: Ausschuss-Drs. 20(27)105, S. 10–11 (Original, neues Fenster)

In Taliban-kontrollierten Gebieten habe die Bewegung Basislegitimität dort erlangt, wo sie Governance-Defizite ausglich und schnelle, korruptionsfreie Rechtsprechung sowie Co-Governance in Schul- und Gesundheitswesen anbot. In Distrikten wie Kunduz herrschten Taliban lokal, während der Staat weiter Gehälter zahlte; lokal hätten Älteste teils Mädchenschulen erwirken können. Die Taliban-Zivilgesellschaftsbeziehung sei stark von Aushandlungsprozessen geprägt gewesen (Jackson 2021).

Thema: Taliban Status: entwurf_unbestaetigt

Quelle

Dokument: Schriftliche Stellungnahme zum Panel „Zivilgesellschaft und Stabilität der Institutionen” — Lage in Afghanistan zum Zeitpunkt des Doha-Abkommens

Autor:in: Dr. Katja Mielke

Wissenschaftliche Mitarbeiterin am Bonn International Centre for Conflict Studies (BICC); ca. 20 Jahre wissenschaftliche und politikberatende Befassung mit Afghanistan, mehrfache Feldforschung; zuletzt im Januar 2020 in Kabul

Ausschussdrucksache: 20(27)105

Datum: 2022-09-12

Art des Belegs: wörtliches Zitat

Verwandte Aussagen

Sachverständige:r Frage 8 — Institutionen und Daseinsvorsorge S. 10–11

Daseinsvorsorge stark von NGOs und VN getragen; lokal Kooperationen zwischen Staat, Taliban und NGOs

Die staatliche Leistungsfähigkeit sei durch Korruption und Klientelismus stark eingeschränkt gewesen; Daseinsvorsorge sei vielfach durch internationale NGOs und UN aufrechterhalten worden. Zum Zeitpunkt von Doha kontrollierten die Taliban bereits große ländliche Regionen. Auf lokaler Ebene habe es Kooperationen zwischen Staat, Taliban und NGOs gegeben (z. B. Gesundheits- und Schulsystem): der Staat zahlte die Infrastruktur, die Taliban setzten Regeln, oft zulasten der Frauen. Bei Familien-, Erb- und Landrecht hätten die Mullah-Gerichte der Taliban größere Akzeptanz genossen als die staatlichen Gerichte, weil sie als effektiv und weniger korrupt galten.

Thema: Afghanische Regierung & Streitkräfte stellungnahmen\04-schetter.json

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Sachverständige:r Frage 1a — Inhalt des Doha-Abkommens S. 1–2

Fünf Kernelemente des Doha-Abkommens; ANSF nicht eingeschlossen, nur mündliche 80-%-Gewaltminderungsvereinbarung

Das Doha-Abkommen enthielt fünf Kernelemente: (1) Taliban-Sicherheitsgarantien gegenüber USA und Alliierten, (2) vollständiger US-Truppenabzug bis 30.04.2021, (3) Gefangenenaustausch 5.000 Taliban gegen 1.000 Regierungsangehörige bis 10.03.2020, (4) Zustimmung der Taliban zu intra-afghanischen Friedensgesprächen (ohne Pflicht zur Einigung), (5) US-Zusicherung, Sanktionen (US und UN) zu prüfen und abzubauen. Die afghanischen Sicherheitskräfte blieben aus der Gewaltreduzierungsvereinbarung ausdrücklich ausgenommen; nur mündlich sei eine Minderung um 80 % erwähnt worden (ACLED).

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Januar–Februar 2020: 1.010 US-Luftschläge in 27 von 34 Provinzen; Taliban dominierten 60 % des ländlichen Raums

Allein im Januar und Februar 2020 hätten die US-Streitkräfte 1.010 Luftschläge in 27 von 34 Provinzen durchgeführt; die Taliban hätten 60 % des ländlichen Raums kontrolliert. Provinz- und Distriktzentren konnten zwar weitgehend gehalten werden, laut Experten waren die Taliban 2019 finanziell, waffentechnisch und logistisch besser ausgestattet als die ANSF.

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Sachverständige:r Frage 1c — Politische Situation S. 3

Wahl 2019: Ghani 50,6 %, Abdullah 39,5 %; Endergebnis erst 18.02.2020, parallel zu Doha-Abschluss

Die Präsidentschaftswahl fand am 28. September 2019 statt, das Endergebnis wurde erst am 18. Februar 2020 veröffentlicht; Ghani habe mit 50,6 % gegenüber Abdullah mit 39,5 % deutlicher als 2014 gewonnen. Die Beschwerden gegen Wahldurchführung und Forderungen nach Neuwahlen schwächten seine Position. Die USA und das Taliban-Büro konnten Kabul daher in ihren bilateralen Gesprächen komplett ignorieren.

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Sachverständige:r Frage 1c — Politische Situation S. 3–4

Hoher Rat für Nationale Aussöhnung als Konstrukt zur Umgehung der Taliban-Nichtanerkennung

Im Mai 2020 sei mit der Einsetzung des Hohen Rats für Nationale Aussöhnung (Leitung Abdullah Abdullah) die Voraussetzung für intra-afghanische Verhandlungen geschaffen worden; der Rat sei bewusst nicht als Regierungsgremium konstituiert worden, um die Taliban-Nichtanerkennung der Regierung zu umgehen. Die Verhandlungsdelegation „Republik” umfasste Zivilgesellschaft und Regierungsmitglieder.

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