Sachverständige:rFrage 4 — Haltung der afghanischen RegierungS. 8
Regierung im Dilemma: ANSF-Finanzierung komplett ausländisch, keine Verlustkompensation möglich
Originalstelle
„Der Regierung fand sich in dem Dilemma, dass die Streitkräfte nicht in der Lage waren, die hohen Verlustzahlen durch Desertionen und Tötungen durch nachhaltigen Aufwuchs zu kompensieren und dass sie ohne Luftunterstützung der USA weitere Verluste erleiden würden. Zudem hing die Finanzierung der afghanischen Streitkräfte komplett von ausländischen Geldern ab. … Aufgrund der in 1c) beschriebenen Konflikte innerhalb der Regierung, besaß diese keine starke Verhandlungsposition gegenüber den USA. Ghani trat mit dem Rückhalt von weniger als einer Million AfghanInnen zum zweiten Mal das Präsidentenamt an. Auch gab es zunehmend Vorbehalte gegenüber Ashraf Ghanis Regierungsstil (Mikromanagement, elitärer Zirkel von Beratern aus dem Ausland). Politik wurde grundlegend von der Exekutive und deren Mikromanagement bestimmt, das Parlament spielte keine besondere Rolle.“
Die Regierung befand sich im Dilemma: Verlustkompensation der ANSF war nicht möglich, ohne US-Luftunterstützung drohten weitere Verluste, und die Finanzierung war komplett ausländisch; Ghani trat mit Rückhalt von <1 Mio. Wähler:innen zur zweiten Amtszeit an, dazu Vorbehalte gegen seinen Regierungsstil (Mikromanagement, elitärer Beraterkreis aus dem Ausland); Politik dominiert von der Exekutive, das Parlament habe keine besondere Rolle gespielt.
Dokument: Schriftliche Stellungnahme zum Panel „Zivilgesellschaft und Stabilität der Institutionen” — Lage in Afghanistan zum Zeitpunkt des Doha-Abkommens
Autor:in: Dr. Katja Mielke
Wissenschaftliche Mitarbeiterin am Bonn International Centre for Conflict Studies (BICC); ca. 20 Jahre wissenschaftliche und politikberatende Befassung mit Afghanistan, mehrfache Feldforschung; zuletzt im Januar 2020 in Kabul
Ausschussdrucksache: 20(27)105
Datum: 2022-09-12
Art des Belegs: wörtliches Zitat
Verwandte Aussagen
BewertungFrage 4 — Haltung der afghanischen RegierungS. 4–5
Ghani sei zunehmend der Realität entrückt gewesen; er habe sich seit 2014 mit jungen, westlich geprägten Exilafghan:innen wie Sicherheitsberater Hamdullah Mohib umgeben, die Entrücktheit und Isolation befördert hätten. Ghani habe Warlords und Regionalfürsten bekämpft, die der Westen zeitgleich als Partner ansah.
Das Doha-Abkommen enthielt fünf Kernelemente: (1) Taliban-Sicherheitsgarantien gegenüber USA und Alliierten, (2) vollständiger US-Truppenabzug bis 30.04.2021, (3) Gefangenenaustausch 5.000 Taliban gegen 1.000 Regierungsangehörige bis 10.03.2020, (4) Zustimmung der Taliban zu intra-afghanischen Friedensgesprächen (ohne Pflicht zur Einigung), (5) US-Zusicherung, Sanktionen (US und UN) zu prüfen und abzubauen. Die afghanischen Sicherheitskräfte blieben aus der Gewaltreduzierungsvereinbarung ausdrücklich ausgenommen; nur mündlich sei eine Minderung um 80 % erwähnt worden (ACLED).
Allein im Januar und Februar 2020 hätten die US-Streitkräfte 1.010 Luftschläge in 27 von 34 Provinzen durchgeführt; die Taliban hätten 60 % des ländlichen Raums kontrolliert. Provinz- und Distriktzentren konnten zwar weitgehend gehalten werden, laut Experten waren die Taliban 2019 finanziell, waffentechnisch und logistisch besser ausgestattet als die ANSF.
Eine Woche vor der Unterzeichnung, ab 22. Februar 2020, habe die mündlich vereinbarte Periode reduzierter Gewalt eingesetzt; ihre Machbarkeit habe auf eine hohe interne Disziplin der Taliban hingedeutet und Friedensperspektiven scheinbar in greifbare Nähe gerückt.
Die Präsidentschaftswahl fand am 28. September 2019 statt, das Endergebnis wurde erst am 18. Februar 2020 veröffentlicht; Ghani habe mit 50,6 % gegenüber Abdullah mit 39,5 % deutlicher als 2014 gewonnen. Die Beschwerden gegen Wahldurchführung und Forderungen nach Neuwahlen schwächten seine Position. Die USA und das Taliban-Büro konnten Kabul daher in ihren bilateralen Gesprächen komplett ignorieren.
Im Mai 2020 sei mit der Einsetzung des Hohen Rats für Nationale Aussöhnung (Leitung Abdullah Abdullah) die Voraussetzung für intra-afghanische Verhandlungen geschaffen worden; der Rat sei bewusst nicht als Regierungsgremium konstituiert worden, um die Taliban-Nichtanerkennung der Regierung zu umgehen. Die Verhandlungsdelegation „Republik” umfasste Zivilgesellschaft und Regierungsmitglieder.