BewertungFrage 3 — Bewertung des Doha-AbkommensS. 7
US-Truppenabzug unilateral ohne NATO-Konsultation verhandelt; 10-Tage-Frist unrealistisch
Originalstelle
„Zum einen war dieser Truppenabzug meines Wissens unilateral ohne nennenswerte Konsultationen mit NATO-Partnern von den USA verhandelt worden. Zum anderen war es angesichts der in 1c) geschilderten politischen Umstände wenig realistisch, innerhalb von 10 Tagen nach der Unterzeichnung des Abkommens einen großangelegten Gefangenenaustausch sowie die Aufnahme intra-afghanischer Gespräche zu organisieren.“
Mielkes Wissen: der US-Truppenabzug sei unilateral und ohne nennenswerte NATO-Konsultationen verhandelt worden; die 10-Tage-Frist für Gefangenenaustausch und intra-afghanische Gespräche sei angesichts der politischen Umstände unrealistisch gewesen.
Dokument: Schriftliche Stellungnahme zum Panel „Zivilgesellschaft und Stabilität der Institutionen” — Lage in Afghanistan zum Zeitpunkt des Doha-Abkommens
Autor:in: Dr. Katja Mielke
Wissenschaftliche Mitarbeiterin am Bonn International Centre for Conflict Studies (BICC); ca. 20 Jahre wissenschaftliche und politikberatende Befassung mit Afghanistan, mehrfache Feldforschung; zuletzt im Januar 2020 in Kabul
Ausschussdrucksache: 20(27)105
Datum: 2022-09-12
Art des Belegs: wörtliches Zitat
Verwandte Aussagen
Sachverständige:rFrage 5 — Reaktionen NATO und NachbarstaatenS. 5
Die Alliierten und Resolute-Support-Partner seien erstmals offiziell beim Treffen der NATO-Außen- und Verteidigungsminister im März 2021 in Brüssel durch US-Außenminister Blinken über das Doha-Abkommen unterrichtet worden und hätten inhaltlich sowie dem Ende der Mission im Sommer 2021 zugestimmt.
Das Doha-Abkommen enthielt fünf Kernelemente: (1) Taliban-Sicherheitsgarantien gegenüber USA und Alliierten, (2) vollständiger US-Truppenabzug bis 30.04.2021, (3) Gefangenenaustausch 5.000 Taliban gegen 1.000 Regierungsangehörige bis 10.03.2020, (4) Zustimmung der Taliban zu intra-afghanischen Friedensgesprächen (ohne Pflicht zur Einigung), (5) US-Zusicherung, Sanktionen (US und UN) zu prüfen und abzubauen. Die afghanischen Sicherheitskräfte blieben aus der Gewaltreduzierungsvereinbarung ausdrücklich ausgenommen; nur mündlich sei eine Minderung um 80 % erwähnt worden (ACLED).
Allein im Januar und Februar 2020 hätten die US-Streitkräfte 1.010 Luftschläge in 27 von 34 Provinzen durchgeführt; die Taliban hätten 60 % des ländlichen Raums kontrolliert. Provinz- und Distriktzentren konnten zwar weitgehend gehalten werden, laut Experten waren die Taliban 2019 finanziell, waffentechnisch und logistisch besser ausgestattet als die ANSF.
Eine Woche vor der Unterzeichnung, ab 22. Februar 2020, habe die mündlich vereinbarte Periode reduzierter Gewalt eingesetzt; ihre Machbarkeit habe auf eine hohe interne Disziplin der Taliban hingedeutet und Friedensperspektiven scheinbar in greifbare Nähe gerückt.
Die Präsidentschaftswahl fand am 28. September 2019 statt, das Endergebnis wurde erst am 18. Februar 2020 veröffentlicht; Ghani habe mit 50,6 % gegenüber Abdullah mit 39,5 % deutlicher als 2014 gewonnen. Die Beschwerden gegen Wahldurchführung und Forderungen nach Neuwahlen schwächten seine Position. Die USA und das Taliban-Büro konnten Kabul daher in ihren bilateralen Gesprächen komplett ignorieren.
Im Mai 2020 sei mit der Einsetzung des Hohen Rats für Nationale Aussöhnung (Leitung Abdullah Abdullah) die Voraussetzung für intra-afghanische Verhandlungen geschaffen worden; der Rat sei bewusst nicht als Regierungsgremium konstituiert worden, um die Taliban-Nichtanerkennung der Regierung zu umgehen. Die Verhandlungsdelegation „Republik” umfasste Zivilgesellschaft und Regierungsmitglieder.