Bridge the Gap.

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Bewertung Frage 3 — Bewertung des Doha-Abkommens S. 6–7

Trump-Wahlversprechen + US-Wandel von „kein Deal mit Terroristen” zu Verhandlungen; Khalilzad bemerkenswerterweise als Verhandler akzeptiert

Originalstelle
„Das Wie der Anbahnung und der Verhandlungsprozess der sog. Doha-Gespräche zwischen Taliban und USA signalisierten das dringende Bedürfnis der Trump-Regierung, ein Wahlversprechen einzulösen. … Damit hatte sich die Position der US-Regierung von einem jahrelangen Mantra des ‚Wir verhandeln nicht mit Terroristen' zu einem politischen Deal-making mit Vertretern der Talibanbewegung gewandelt … Bemerkenswert war die Akzeptanz der Rolle Zalmay Khalilzads als US-Verhandlungsführer seitens der Taliban, nachdem dieser bereits 2001 auf dem Petersberg vermutlich maßgeblich mitverantwortlich dafür gewesen war, dass die Taliban dort nicht vertreten waren. Wenn sich bereits hier eine politische Vereinbarung zur Machtteilung gefunden hätte, wäre die Geschichte Afghanistans ab 2001 womöglich sehr anders verlaufen.“

Quelle: Ausschuss-Drs. 20(27)105, S. 6–7 (Original, neues Fenster)

Doha habe das US-Bedürfnis Trumps signalisiert, ein Wahlversprechen einzulösen und sich ohne Gesichtsverlust zurückzuziehen; die US-Position habe sich von „wir verhandeln nicht mit Terroristen” zu politischem Deal-making gewandelt. Bemerkenswert sei die Akzeptanz Khalilzads als Verhandlungsführer durch die Taliban, da er 2001 maßgeblich mitverantwortlich war, dass die Taliban am Petersberg ausgeschlossen blieben. Mielke spekuliert, eine damalige Machtteilung hätte den Verlauf seit 2001 anders aussehen lassen.

Thema: Doha-Abkommen Status: entwurf_unbestaetigt

Quelle

Dokument: Schriftliche Stellungnahme zum Panel „Zivilgesellschaft und Stabilität der Institutionen” — Lage in Afghanistan zum Zeitpunkt des Doha-Abkommens

Autor:in: Dr. Katja Mielke

Wissenschaftliche Mitarbeiterin am Bonn International Centre for Conflict Studies (BICC); ca. 20 Jahre wissenschaftliche und politikberatende Befassung mit Afghanistan, mehrfache Feldforschung; zuletzt im Januar 2020 in Kabul

Ausschussdrucksache: 20(27)105

Datum: 2022-09-12

Art des Belegs: wörtliches Zitat

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