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Bewertung Frage 2 — Doha und Abschiebungen S. 6

Doha bot keinen Ansatzpunkt für positive Abschiebungsbewertung

Originalstelle
„Die Entwicklung der Sicherheitslage im weiteren Verlauf des Jahres 2020 nach Abschluss des Doha-Abkommens lässt den Schluss zu, dass das Abkommen nicht zu einer Verminderung der allgemeinen Bedrohung für Zivilisten:innen und potenzielle Rückkehrer:innen beigetragen hat. Deshalb bot die Sicherheitslage keinen Ansatzpunkt für eine möglicherweise positive Bewertung der Möglichkeit von Abschiebungen nach Afghanistan auf Basis des Doha-Abkommens.“

Quelle: Ausschuss-Drs. 20(27)105, S. 6 (Original, neues Fenster)

Die Sicherheitslage nach Doha habe keinen Ansatzpunkt für eine positive Bewertung von Abschiebungen geboten. Das Abkommen habe die allgemeine Bedrohung für Zivilist:innen und potenzielle Rückkehrer:innen nicht verringert.

Thema: Humanitäre Lage Status: entwurf_unbestaetigt

Quelle

Dokument: Schriftliche Stellungnahme zum Panel „Zivilgesellschaft und Stabilität der Institutionen” — Lage in Afghanistan zum Zeitpunkt des Doha-Abkommens

Autor:in: Dr. Katja Mielke

Wissenschaftliche Mitarbeiterin am Bonn International Centre for Conflict Studies (BICC); ca. 20 Jahre wissenschaftliche und politikberatende Befassung mit Afghanistan, mehrfache Feldforschung; zuletzt im Januar 2020 in Kabul

Ausschussdrucksache: 20(27)105

Datum: 2022-09-12

Art des Belegs: wörtliches Zitat

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