Sachverständige:rFrage 1e — Gesellschaftliche SchieflagenS. 5Anfang 2020
75 % der Staatsausgaben aus ausländischer Finanzierung; 14,3 Mio nicht ausreichend versorgt (März 2020)
Originalstelle
„Zum Zeitpunkt des Doha-Abkommens finanzierte die afghanische Regierung etwa 75% ihrer öffentlichen Ausgaben aus ausländischen Finanzhilfen (World Bank 2019, 1). Zudem bildeten Afghan:innen die größte Flüchtlingspopulation in Asien und die zweitgrößte weltweit. Anfang 2020 war die Zahl der Binnenvertriebenen auf mehr als 3 Millionen angestiegen. Die Bevölkerung in 25 der 34 Provinzen war von akuter Mangelernährung bedroht, für das Jahr 2020 wurde projiziert, dass mehr als drei Millionen Frauen und Mädchen davon betroffen sein würden. Bis zu 14,3 Millionen Afghan:innen hatten laut UN zum Zeitpunkt Ende März 2020 nicht genug zu essen.“
Zum Zeitpunkt von Doha finanzierte die Regierung rund 75 % ihrer Ausgaben aus ausländischen Finanzhilfen (Weltbank); Afghanistans Flüchtlinge bildeten die größte Population in Asien und zweitgrößte weltweit; Anfang 2020 waren >3 Mio. Binnenvertriebene gezählt, in 25 von 34 Provinzen drohte akute Mangelernährung; bis zu 14,3 Mio. Menschen hatten laut UN Ende März 2020 nicht genug zu essen. Ursachen: andauernde Dürre seit 2018 + „bad governance”; AFG war eines der letzten zwei Länder mit Polio-Risiko, erster COVID-19-Fall am 24.02.2020.
Dokument: Schriftliche Stellungnahme zum Panel „Zivilgesellschaft und Stabilität der Institutionen” — Lage in Afghanistan zum Zeitpunkt des Doha-Abkommens
Autor:in: Dr. Katja Mielke
Wissenschaftliche Mitarbeiterin am Bonn International Centre for Conflict Studies (BICC); ca. 20 Jahre wissenschaftliche und politikberatende Befassung mit Afghanistan, mehrfache Feldforschung; zuletzt im Januar 2020 in Kabul
Ausschussdrucksache: 20(27)105
Datum: 2022-09-12
Art des Belegs: wörtliches Zitat
Weiteres aus derselben Quelle
Sachverständige:rFrage 1a — Inhalt des Doha-AbkommensS. 1–2
Das Doha-Abkommen enthielt fünf Kernelemente: (1) Taliban-Sicherheitsgarantien gegenüber USA und Alliierten, (2) vollständiger US-Truppenabzug bis 30.04.2021, (3) Gefangenenaustausch 5.000 Taliban gegen 1.000 Regierungsangehörige bis 10.03.2020, (4) Zustimmung der Taliban zu intra-afghanischen Friedensgesprächen (ohne Pflicht zur Einigung), (5) US-Zusicherung, Sanktionen (US und UN) zu prüfen und abzubauen. Die afghanischen Sicherheitskräfte blieben aus der Gewaltreduzierungsvereinbarung ausdrücklich ausgenommen; nur mündlich sei eine Minderung um 80 % erwähnt worden (ACLED).
Allein im Januar und Februar 2020 hätten die US-Streitkräfte 1.010 Luftschläge in 27 von 34 Provinzen durchgeführt; die Taliban hätten 60 % des ländlichen Raums kontrolliert. Provinz- und Distriktzentren konnten zwar weitgehend gehalten werden, laut Experten waren die Taliban 2019 finanziell, waffentechnisch und logistisch besser ausgestattet als die ANSF.
Eine Woche vor der Unterzeichnung, ab 22. Februar 2020, habe die mündlich vereinbarte Periode reduzierter Gewalt eingesetzt; ihre Machbarkeit habe auf eine hohe interne Disziplin der Taliban hingedeutet und Friedensperspektiven scheinbar in greifbare Nähe gerückt.
Die Präsidentschaftswahl fand am 28. September 2019 statt, das Endergebnis wurde erst am 18. Februar 2020 veröffentlicht; Ghani habe mit 50,6 % gegenüber Abdullah mit 39,5 % deutlicher als 2014 gewonnen. Die Beschwerden gegen Wahldurchführung und Forderungen nach Neuwahlen schwächten seine Position. Die USA und das Taliban-Büro konnten Kabul daher in ihren bilateralen Gesprächen komplett ignorieren.
Im Mai 2020 sei mit der Einsetzung des Hohen Rats für Nationale Aussöhnung (Leitung Abdullah Abdullah) die Voraussetzung für intra-afghanische Verhandlungen geschaffen worden; der Rat sei bewusst nicht als Regierungsgremium konstituiert worden, um die Taliban-Nichtanerkennung der Regierung zu umgehen. Die Verhandlungsdelegation „Republik” umfasste Zivilgesellschaft und Regierungsmitglieder.