Sachverständige:rFrage 1c — Politische SituationS. 3–4Mai 2020
Hoher Rat für Nationale Aussöhnung als Konstrukt zur Umgehung der Taliban-Nichtanerkennung
Originalstelle
„Erst im Mai 2020 wurde mit der Einsetzung eines Hohen Rats für Nationale Versöhnung, zu dessen Chef Ashraf Ghani Abdullah Abdullah ernannte, eine Lösung gefunden und die Voraussetzung zur Aufnahme intra-afghanischer Verhandlungen geschaffen. Der Versöhnungsrat – ein Konstrukt, das offiziell nicht als zur afghanischen Regierung gehörig konstituiert wurde, um die intra-afghanischen Verhandlungen trotz Ablehnung und Nichtanerkennung der afghanischen Regierung durch die Taliban möglich zu machen, bestellte die Verhandlungsdelegation ‚Republik' bestehend aus Vertretern der Zivilgesellschaft und Regierungsmitgliedern.“
Im Mai 2020 sei mit der Einsetzung des Hohen Rats für Nationale Aussöhnung (Leitung Abdullah Abdullah) die Voraussetzung für intra-afghanische Verhandlungen geschaffen worden; der Rat sei bewusst nicht als Regierungsgremium konstituiert worden, um die Taliban-Nichtanerkennung der Regierung zu umgehen. Die Verhandlungsdelegation „Republik” umfasste Zivilgesellschaft und Regierungsmitglieder.
Dokument: Schriftliche Stellungnahme zum Panel „Zivilgesellschaft und Stabilität der Institutionen” — Lage in Afghanistan zum Zeitpunkt des Doha-Abkommens
Autor:in: Dr. Katja Mielke
Wissenschaftliche Mitarbeiterin am Bonn International Centre for Conflict Studies (BICC); ca. 20 Jahre wissenschaftliche und politikberatende Befassung mit Afghanistan, mehrfache Feldforschung; zuletzt im Januar 2020 in Kabul
Ausschussdrucksache: 20(27)105
Datum: 2022-09-12
Art des Belegs: wörtliches Zitat
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Sachverständige:rFrage 1a — Inhalt des Doha-AbkommensS. 1–2
Das Doha-Abkommen enthielt fünf Kernelemente: (1) Taliban-Sicherheitsgarantien gegenüber USA und Alliierten, (2) vollständiger US-Truppenabzug bis 30.04.2021, (3) Gefangenenaustausch 5.000 Taliban gegen 1.000 Regierungsangehörige bis 10.03.2020, (4) Zustimmung der Taliban zu intra-afghanischen Friedensgesprächen (ohne Pflicht zur Einigung), (5) US-Zusicherung, Sanktionen (US und UN) zu prüfen und abzubauen. Die afghanischen Sicherheitskräfte blieben aus der Gewaltreduzierungsvereinbarung ausdrücklich ausgenommen; nur mündlich sei eine Minderung um 80 % erwähnt worden (ACLED).
Allein im Januar und Februar 2020 hätten die US-Streitkräfte 1.010 Luftschläge in 27 von 34 Provinzen durchgeführt; die Taliban hätten 60 % des ländlichen Raums kontrolliert. Provinz- und Distriktzentren konnten zwar weitgehend gehalten werden, laut Experten waren die Taliban 2019 finanziell, waffentechnisch und logistisch besser ausgestattet als die ANSF.
Eine Woche vor der Unterzeichnung, ab 22. Februar 2020, habe die mündlich vereinbarte Periode reduzierter Gewalt eingesetzt; ihre Machbarkeit habe auf eine hohe interne Disziplin der Taliban hingedeutet und Friedensperspektiven scheinbar in greifbare Nähe gerückt.
Die Präsidentschaftswahl fand am 28. September 2019 statt, das Endergebnis wurde erst am 18. Februar 2020 veröffentlicht; Ghani habe mit 50,6 % gegenüber Abdullah mit 39,5 % deutlicher als 2014 gewonnen. Die Beschwerden gegen Wahldurchführung und Forderungen nach Neuwahlen schwächten seine Position. Die USA und das Taliban-Büro konnten Kabul daher in ihren bilateralen Gesprächen komplett ignorieren.
Zum Zeitpunkt von Doha finanzierte die Regierung rund 75 % ihrer Ausgaben aus ausländischen Finanzhilfen (Weltbank); Afghanistans Flüchtlinge bildeten die größte Population in Asien und zweitgrößte weltweit; Anfang 2020 waren >3 Mio. Binnenvertriebene gezählt, in 25 von 34 Provinzen drohte akute Mangelernährung; bis zu 14,3 Mio. Menschen hatten laut UN Ende März 2020 nicht genug zu essen. Ursachen: andauernde Dürre seit 2018 + „bad governance”; AFG war eines der letzten zwei Länder mit Polio-Risiko, erster COVID-19-Fall am 24.02.2020.