Sachverständige:rFrage 1a — Inhalt des Doha-AbkommensS. 1–2
Fünf Kernelemente des Doha-Abkommens; ANSF nicht eingeschlossen, nur mündliche 80-%-Gewaltminderungsvereinbarung
Originalstelle„(1) Garantien der Taliban, von afghanischem Boden keine Sicherheitsbedrohung für die USA und ihre Alliierten zuzulassen, (2) den vollständigen US-Truppenabzug bis 30. April 2021, (3) einen Gefangenenaustauch von 5,000 seitens der Regierung …“Ganze Stelle zeigenKürzer zeigen
„(1) Garantien der Taliban, von afghanischem Boden keine Sicherheitsbedrohung für die USA und ihre Alliierten zuzulassen, (2) den vollständigen US-Truppenabzug bis 30. April 2021, (3) einen Gefangenenaustauch von 5,000 seitens der Regierung inhaftierten ‚Taliban' mit 1,000 Regierungsangehörigen auf Talibanseite bis 10. März 2020 und (4) die Zustimmung der Taliban zur Aufnahme intra-afghanischer Friedensgespräche nach Vollzug des Gefangenenaustauschs, ohne die Verpflichtung, eine Vereinbarung zu erzielen. (5) Gleichzeitig verpflichteten sich die USA, die Aufhebung von US-Sanktionen von Mitgliedern der Talibanbewegung zu überprüfen und sich ebenfalls auf diplomatischem Parkett für die Aufhebung der Sanktionen des UN-Sicherheitsrats einzusetzen. Das veröffentlichte Abkommen beschränkte sich auf die Gewaltausübung zwischen beiden Vertragsparteien und bezog afghanische Sicherheitskräfte nicht ein. Es wurde lediglich eine mündliche Vereinbarung erwähnt, der zufolge die Vertragsparteien eine Minderung der Gewalt um 80% vereinbart hätten (ACLED 2020).“
Das Doha-Abkommen enthielt fünf Kernelemente: (1) Taliban-Sicherheitsgarantien gegenüber USA und Alliierten, (2) vollständiger US-Truppenabzug bis 30.04.2021, (3) Gefangenenaustausch 5.000 Taliban gegen 1.000 Regierungsangehörige bis 10.03.2020, (4) Zustimmung der Taliban zu intra-afghanischen Friedensgesprächen (ohne Pflicht zur Einigung), (5) US-Zusicherung, Sanktionen (US und UN) zu prüfen und abzubauen. Die afghanischen Sicherheitskräfte blieben aus der Gewaltreduzierungsvereinbarung ausdrücklich ausgenommen; nur mündlich sei eine Minderung um 80 % erwähnt worden (ACLED).
Dokument: Schriftliche Stellungnahme zum Panel „Zivilgesellschaft und Stabilität der Institutionen” — Lage in Afghanistan zum Zeitpunkt des Doha-Abkommens
Autor:in: Dr. Katja Mielke
Wissenschaftliche Mitarbeiterin am Bonn International Centre for Conflict Studies (BICC); ca. 20 Jahre wissenschaftliche und politikberatende Befassung mit Afghanistan, mehrfache Feldforschung; zuletzt im Januar 2020 in Kabul
Ausschussdrucksache: 20(27)105
Datum: 2022-09-12
Art des Belegs: wörtliches Zitat
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Sachverständige:rFrage 3 — Bewertung des Doha-AbkommensS. 3
Doha sei ein fast bedingungsloses Abzugsabkommen gewesen; die Taliban hätten ihr Wort insoweit gehalten, als sie nach der Unterzeichnung keine US- oder NATO-Truppen mehr angegriffen hätten. Die afghanischen Sicherheitskräfte seien dagegen ausdrücklich von der Nicht-Angriffs-Zusage ausgenommen, also „zum Abschuss freigegeben”.
Die Freilassungsforderung sei nachvollziehbar gewesen. Nach Besuchen in US-geführten Gefängnissen sei klar gewesen, dass nicht jeder Gefangene Terrorist oder Schwerstkrimineller war; vermutlich wären Einzelfallentscheidungen sinnvoll gewesen, im Gegenzug für den Verzicht auf Anschläge. Aber auch hierfür hätte man die Regierung Ghani einbinden müssen.
Allein im Januar und Februar 2020 hätten die US-Streitkräfte 1.010 Luftschläge in 27 von 34 Provinzen durchgeführt; die Taliban hätten 60 % des ländlichen Raums kontrolliert. Provinz- und Distriktzentren konnten zwar weitgehend gehalten werden, laut Experten waren die Taliban 2019 finanziell, waffentechnisch und logistisch besser ausgestattet als die ANSF.
Eine Woche vor der Unterzeichnung, ab 22. Februar 2020, habe die mündlich vereinbarte Periode reduzierter Gewalt eingesetzt; ihre Machbarkeit habe auf eine hohe interne Disziplin der Taliban hingedeutet und Friedensperspektiven scheinbar in greifbare Nähe gerückt.
Die Präsidentschaftswahl fand am 28. September 2019 statt, das Endergebnis wurde erst am 18. Februar 2020 veröffentlicht; Ghani habe mit 50,6 % gegenüber Abdullah mit 39,5 % deutlicher als 2014 gewonnen. Die Beschwerden gegen Wahldurchführung und Forderungen nach Neuwahlen schwächten seine Position. Die USA und das Taliban-Büro konnten Kabul daher in ihren bilateralen Gesprächen komplett ignorieren.
Im Mai 2020 sei mit der Einsetzung des Hohen Rats für Nationale Aussöhnung (Leitung Abdullah Abdullah) die Voraussetzung für intra-afghanische Verhandlungen geschaffen worden; der Rat sei bewusst nicht als Regierungsgremium konstituiert worden, um die Taliban-Nichtanerkennung der Regierung zu umgehen. Die Verhandlungsdelegation „Republik” umfasste Zivilgesellschaft und Regierungsmitglieder.
Zum Zeitpunkt von Doha finanzierte die Regierung rund 75 % ihrer Ausgaben aus ausländischen Finanzhilfen (Weltbank); Afghanistans Flüchtlinge bildeten die größte Population in Asien und zweitgrößte weltweit; Anfang 2020 waren >3 Mio. Binnenvertriebene gezählt, in 25 von 34 Provinzen drohte akute Mangelernährung; bis zu 14,3 Mio. Menschen hatten laut UN Ende März 2020 nicht genug zu essen. Ursachen: andauernde Dürre seit 2018 + „bad governance”; AFG war eines der letzten zwei Länder mit Polio-Risiko, erster COVID-19-Fall am 24.02.2020.