Bridge the Gap.

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Bewertung Frage 4 — Veränderung Sicherheitslage / Abschiebungen S. 12

Marty: Doha veränderte Risikolage nur graduell; Frage Abschiebungen ist Einzelfall

Originalstelle
„Das Doha-Abkommen hat zu einer Veränderung der Sicherheitslage geführt. Diese war jedoch graduell und bedeutete nicht eine völlige oder gravierende Veränderung der Risikolage. Sowohl nach als auch vor dem Doha-Abkommen, waren Feuergefechte sowie Bombenanschläge in weiten Teilen des Landes — ob ländlich oder urban — regelmässige Vorkommnisse. Als solches ist der Sachverständige der Ansicht, dass der Abschluss des Doha-Abkommens die Frage nach der grundsätzlichen Möglichkeit / Angemessenheit von Abschiebungen höchstens graduell beeinflusst hat aber keine völlige Neubeurteilung erforderte.“

Quelle: Ausschuss-Drs. 20(27)106, S. 12 (Original, neues Fenster)

Marty sieht Doha als graduelle Veränderung der Sicherheitslage, keine völlige Neubeurteilung der Abschiebungspraxis nötig; die Frage hänge stark von Einzelfallfaktoren ab. Feuergefechte und Bombenanschläge waren ländlich wie urban vor und nach Doha regelmäßige Vorkommnisse.

Hinweis zur Einordnung: Martys Einschätzung („graduell, keine völlige Neubeurteilung”) weicht von der schärferen Linie bei Petersmann, Schetter und Mielke ab, ist aber kein harter Widerspruch, denn er argumentiert auf der Einzelfall-Ebene.
Thema: Humanitäre Lage Status: entwurf_unbestaetigt

Quelle

Dokument: Schriftliche Stellungnahme zum Panel „Beurteilung der Sicherheitslage und militärischen Lage”

Autor:in: Franz J. Marty

Freischaffender Journalist & Fellow des Swiss Institute for Global Affairs (SIGA); seit Dezember 2014 ständig in Afghanistan tätig

Ausschussdrucksache: 20(27)106

Datum: 2022-09-12

Art des Belegs: wörtliches Zitat

Widersprüche und abweichende Sichten

Abweichende Einschätzungen

Bewertung Frage 2 — Doha und Abschiebungen S. 3–4

Abschiebepraxis hätte spätestens Frühjahr 2020 überprüft werden müssen, keine sicheren Regionen

Die deutsche Abschiebepraxis hätte spätestens Frühjahr 2020 überprüft werden müssen; das Argument „sichere Herkunftsregionen” unterschätze (a) das Ausgreifen der Taliban auch in zuvor Taliban-ablehnende Regionen wie Badakhshan, (b) die landesweite Gewaltzunahme (vielfach nicht medial sichtbar), (c) den risikobeladenen Weg vom Kabuler Flughafen in „sichere” Regionen, (d) regional sehr unterschiedliche Konfliktkonstellationen, sodass „sicher/unsicher” stark von Ethnie, Konfession und Klientelnetzwerk abhing; bis auf Panjshir und Parwan seien 2020 alle Provinzen mit Gewaltattacken erfasst worden, sogar Bamyan habe eine rapide Zunahme erlebt.

Thema: Humanitäre Lage stellungnahmen\04-schetter.json

Weiteres aus derselben Quelle

Sachverständige:r Frage 1 — Sicherheitslage und politische Lage S. 2

Taliban kontrollierten <10 % der Distrikte vollständig, Republik ~1/3, alle Provinzhauptstädte unter Kabul

Zum Zeitpunkt von Doha kontrollierten die Taliban weniger als 10 % der Distrikte vollständig, die Republik etwa ein Drittel und alle Provinzhauptstädte und Bevölkerungszentren; militärisch waren die Taliban in einer schwächeren Stellung als die Republik.

Hinweis: Spannung zu Mielkes Befund („60 % des ländlichen Raums” unter Taliban-Einfluss). Marty differenziert ausdrücklich nach Art der Kontrolle.
Thema: Lageeinschätzung stellungnahmen\08-marty.json
Bewertung Frage 1 — Sicherheitslage und politische Lage S. 2–3

Territoriale Kontrolle wurde mit „ungleichen Ellen” gemessen; Karten der damaligen Gebietskontrolle sind irreführend

Kontrolle wurde mit „ungleichen Ellen” gemessen: Die Republik galt nur als Kontrolleur, wenn sie physisch Kontrollpunkte und Posten unterhielt. Die Taliban hielten dagegen selbst in „ihren” Gebieten kaum offene Präsenz (Guerilla-Taktik, Furcht vor Luftschlägen, knappe Kapazitäten). Karten der damaligen Gebietskontrolle seien daher mit größter Vorsicht zu genießen.

Thema: Lageeinschätzung stellungnahmen\08-marty.json
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Direkt nach der Unterzeichnung intensivierten die Taliban Kampfhandlungen, entgegen ihrer eigenen Behauptungen; lediglich Bombenanschläge in Kabul und Großoffensiven gegen Provinzhauptorte blieben praktisch aus. Republikanische Sicherheitskräfte und NATO-Streitkräfte hielten sich dagegen weitgehend zurück, am sichtbarsten durch reduzierte Luftschläge und Spezialoperationen.

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9. März 2020: Ghani und Abdullah erklären sich beide zum Präsidenten; Krise erst 17. Mai 2020 unter US-Druck gelöst

Am 9. März 2020 erklärten sich Ghani und Abdullah in rivalisierenden Zeremonien zum Präsidenten; die Krise sei erst am 17. Mai 2020 unter US-Drohung (drastische Kürzung der Finanzhilfen) gelöst worden. Abdullah erhielt im Kompromiss die Leitung des Hohen Rates für nationale Versöhnung.

Thema: Afghanische Regierung & Streitkräfte März–Mai 2020 stellungnahmen\08-marty.json