Marty: Doha veränderte Risikolage nur graduell; Frage Abschiebungen ist Einzelfall
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„Das Doha-Abkommen hat zu einer Veränderung der Sicherheitslage geführt. Diese war jedoch graduell und bedeutete nicht eine völlige oder gravierende Veränderung der Risikolage. Sowohl nach als auch vor dem Doha-Abkommen, waren Feuergefechte sowie Bombenanschläge in weiten Teilen des Landes — ob ländlich oder urban — regelmässige Vorkommnisse. Als solches ist der Sachverständige der Ansicht, dass der Abschluss des Doha-Abkommens die Frage nach der grundsätzlichen Möglichkeit / Angemessenheit von Abschiebungen höchstens graduell beeinflusst hat aber keine völlige Neubeurteilung erforderte.“
Marty sieht Doha als graduelle Veränderung der Sicherheitslage, keine völlige Neubeurteilung der Abschiebungspraxis nötig; die Frage hänge stark von Einzelfallfaktoren ab. Feuergefechte und Bombenanschläge waren ländlich wie urban vor und nach Doha regelmäßige Vorkommnisse.
Hinweis zur Einordnung: Martys Einschätzung („graduell, keine völlige Neubeurteilung”) weicht von der schärferen Linie bei Petersmann, Schetter und Mielke ab, ist aber kein harter Widerspruch, denn er argumentiert auf der Einzelfall-Ebene.
Die deutsche Begründung „sichere Räume” in Kabul oder Mazar-e-Sharif sei trügerisch gewesen; spätestens die tödlichen Anschläge auf das deutsche Generalkonsulat (November 2016) und die deutsche Botschaft (Mai 2017) hätten dies dokumentiert.
Die deutsche Abschiebepraxis hätte spätestens Frühjahr 2020 überprüft werden müssen; das Argument „sichere Herkunftsregionen” unterschätze (a) das Ausgreifen der Taliban auch in zuvor Taliban-ablehnende Regionen wie Badakhshan, (b) die landesweite Gewaltzunahme (vielfach nicht medial sichtbar), (c) den risikobeladenen Weg vom Kabuler Flughafen in „sichere” Regionen, (d) regional sehr unterschiedliche Konfliktkonstellationen, sodass „sicher/unsicher” stark von Ethnie, Konfession und Klientelnetzwerk abhing; bis auf Panjshir und Parwan seien 2020 alle Provinzen mit Gewaltattacken erfasst worden, sogar Bamyan habe eine rapide Zunahme erlebt.
Die Sicherheitslage nach Doha habe keinen Ansatzpunkt für eine positive Bewertung von Abschiebungen geboten. Das Abkommen habe die allgemeine Bedrohung für Zivilist:innen und potenzielle Rückkehrer:innen nicht verringert.
Zum Zeitpunkt von Doha kontrollierten die Taliban weniger als 10 % der Distrikte vollständig, die Republik etwa ein Drittel und alle Provinzhauptstädte und Bevölkerungszentren; militärisch waren die Taliban in einer schwächeren Stellung als die Republik.
Hinweis: Spannung zu Mielkes Befund („60 % des ländlichen Raums” unter Taliban-Einfluss). Marty differenziert ausdrücklich nach Art der Kontrolle.
Kontrolle wurde mit „ungleichen Ellen” gemessen: Die Republik galt nur als Kontrolleur, wenn sie physisch Kontrollpunkte und Posten unterhielt. Die Taliban hielten dagegen selbst in „ihren” Gebieten kaum offene Präsenz (Guerilla-Taktik, Furcht vor Luftschlägen, knappe Kapazitäten). Karten der damaligen Gebietskontrolle seien daher mit größter Vorsicht zu genießen.
Direkt nach der Unterzeichnung intensivierten die Taliban Kampfhandlungen, entgegen ihrer eigenen Behauptungen; lediglich Bombenanschläge in Kabul und Großoffensiven gegen Provinzhauptorte blieben praktisch aus. Republikanische Sicherheitskräfte und NATO-Streitkräfte hielten sich dagegen weitgehend zurück, am sichtbarsten durch reduzierte Luftschläge und Spezialoperationen.
Zwischen Herbst 2019 und Frühjahr 2020 verlor Daesh Khorasan seine Hochburgen in Nangarhar und Kunar (die einzigen kontrollierten Gebiete); trotz Resistenz und einzelner Anschläge bleibe die Gruppe Randerscheinung; sie stehe in offenem Konflikt mit den Taliban.
Am 9. März 2020 erklärten sich Ghani und Abdullah in rivalisierenden Zeremonien zum Präsidenten; die Krise sei erst am 17. Mai 2020 unter US-Drohung (drastische Kürzung der Finanzhilfen) gelöst worden. Abdullah erhielt im Kompromiss die Leitung des Hohen Rates für nationale Versöhnung.