Sachverständige:rFrage 2 — Bilaterale Verhandlungen und GefangenenfreilassungS. 7–8
Mindestens 580 freigelassene Taliban wieder im Kampf; Studie: 68 % zurück auf Schlachtfeld
Originalstelle„Ein vom Sachverständiger interviewter freigelassener Taliban versicherte, dass es ihm verboten worden sei, an jeglichen Kampfhandlungen teilzunehmen, und dies auch effektiv kontrolliert worden sei. Der Sachverständige konnte jedoch auch …“Ganze Stelle zeigenKürzer zeigen
„Ein vom Sachverständiger interviewter freigelassener Taliban versicherte, dass es ihm verboten worden sei, an jeglichen Kampfhandlungen teilzunehmen, und dies auch effektiv kontrolliert worden sei. Der Sachverständige konnte jedoch auch zwei Fälle verifizieren, in denen freigelassene Taliban in Kämpfen mit republikanischen Truppen getötet worden sind. … Dass Letztere keine Einzelfälle waren ergibt sich aus glaubhaften Informationen der damaligen afghanischen Republik, wonach mindestens 580 freigelassene Taliban bewiesenermassen unmittelbar erneut an Kampfhandlungen teilgenommen hätten, wobei mindestens 55 in Gefechten getötet worden seien. … Die Glaubhaftigkeit dieser Angaben wurde unter anderem durch eine nicht vollständig publizierten Studie bestätigt, die auf Interviews mit 108 freigelassenen Taliban basiert, von denen 68% ausgesagt hätten, sich nach der Freilassung wieder auf Schlachtfelder in Afghanistan begeben zu haben. … Obiges macht es nach Ansicht des Sachverständigen wahrscheinlich, dass die Freilassung … die Kampfkraft der Taliban durch freigelassene Taliban, die auf die Schlachtfelder zurückkehrten, auch faktisch erhöhte. Der politische Gewinn war jedoch wohl signifikanter als der Gewinn von zusätzlichen Kämpfern auf dem Schlachtfeld.“
Mindestens 580 freigelassene Taliban hätten laut Republik unmittelbar wieder an Kampfhandlungen teilgenommen, mindestens 55 wurden getötet; eine nicht vollständig publizierte Studie mit 108 Befragten zeigte, dass 68 % nach der Freilassung wieder auf Schlachtfelder gingen. Die Freilassung habe die Taliban-Kampfkraft faktisch erhöht. Der politische Gewinn sei aber wohl signifikanter gewesen als der militärische.
Zum Zeitpunkt von Doha kontrollierten die Taliban weniger als 10 % der Distrikte vollständig, die Republik etwa ein Drittel und alle Provinzhauptstädte und Bevölkerungszentren; militärisch waren die Taliban in einer schwächeren Stellung als die Republik.
Hinweis: Spannung zu Mielkes Befund („60 % des ländlichen Raums” unter Taliban-Einfluss). Marty differenziert ausdrücklich nach Art der Kontrolle.
Kontrolle wurde mit „ungleichen Ellen” gemessen: Die Republik galt nur als Kontrolleur, wenn sie physisch Kontrollpunkte und Posten unterhielt. Die Taliban hielten dagegen selbst in „ihren” Gebieten kaum offene Präsenz (Guerilla-Taktik, Furcht vor Luftschlägen, knappe Kapazitäten). Karten der damaligen Gebietskontrolle seien daher mit größter Vorsicht zu genießen.
Direkt nach der Unterzeichnung intensivierten die Taliban Kampfhandlungen, entgegen ihrer eigenen Behauptungen; lediglich Bombenanschläge in Kabul und Großoffensiven gegen Provinzhauptorte blieben praktisch aus. Republikanische Sicherheitskräfte und NATO-Streitkräfte hielten sich dagegen weitgehend zurück, am sichtbarsten durch reduzierte Luftschläge und Spezialoperationen.
Zwischen Herbst 2019 und Frühjahr 2020 verlor Daesh Khorasan seine Hochburgen in Nangarhar und Kunar (die einzigen kontrollierten Gebiete); trotz Resistenz und einzelner Anschläge bleibe die Gruppe Randerscheinung; sie stehe in offenem Konflikt mit den Taliban.
Am 9. März 2020 erklärten sich Ghani und Abdullah in rivalisierenden Zeremonien zum Präsidenten; die Krise sei erst am 17. Mai 2020 unter US-Drohung (drastische Kürzung der Finanzhilfen) gelöst worden. Abdullah erhielt im Kompromiss die Leitung des Hohen Rates für nationale Versöhnung.