BewertungFrage 2 — Bilaterale Verhandlungen und GefangenenfreilassungS. 6–7
Gefangenenformulierung im Doha-Text und in der Joint Declaration widersprüchlich vage; Republik gab schließlich bis zu 6.100 frei
Originalstelle„Spezifisch versprachen die Vereinigten Staaten von Amerika nach Wortlaut von Teil 1 Buchstabe C des Doha-Abkommens „unverzüglich damit zu beginnen, mit allen relevanten Seiten an einem Plan für die zügige Freilassung von Kriegsgefangenen …“Ganze Stelle zeigenKürzer zeigen
„Spezifisch versprachen die Vereinigten Staaten von Amerika nach Wortlaut von Teil 1 Buchstabe C des Doha-Abkommens „unverzüglich damit zu beginnen, mit allen relevanten Seiten an einem Plan für die zügige Freilassung von Kriegsgefangenen und politischen Häftlingen … zu beginnen” — was keinem direkten, geschweige denn garantierten Versprechen einer Freilassung von Gefangenen gleichkommt. Der nachfolgende Satz hält dann aber implizit widersprüchlich fest, dass „bis zu” 5'000 gefangen gehaltene Taliban und „bis zu” 1'000 Gefangene „der anderen Seite” … bis zum 10. März 2020 hätten freigelassen werden sollen. … Die afghanische Republik widersetzte sich hingegen zunächst der Freilassung von gefangenen Taliban, insbesondere gewisser als besonders gefährlich eingestufter Individuen, gab aber schliesslich nach und liess zwischen April und September 2021 [recte: 2020] gemäss einigen Angaben nicht nur 5'000 sondern bis zu 6'100 Taliban frei. Dies war ein weiterer Etappensieg der Taliban und ein Gesichtsverlust der afghanischen Republik … die wahrscheinlichste Erklärung jedoch [ist], dass U.S.-amerikanische Vertreter den verschiedenen Seiten gegenüber offenbar verschiedene Versprechen gemacht hatten.“
Der Doha-Wortlaut zur Gefangenenfreilassung sei widersprüchlich vage gewesen: kein direktes Versprechen, dafür aber „bis zu” 5.000 Taliban und 1.000 Regierungsangehörige bis 10. März 2020; die parallele „Joint Declaration” zwischen USA und Republik formulierte deutlich unverbindlicher. Die Republik gab schließlich laut Aussagen des Ghani-Sprechers bis zu 6.100 Taliban frei. Das sei ein weiterer Etappensieg der Taliban, ein Gesichtsverlust für die Republik. Wahrscheinlichste Erklärung der Widersprüche: US-Vertreter hätten verschiedenen Seiten unterschiedliche Versprechen gemacht.
Zum Zeitpunkt von Doha kontrollierten die Taliban weniger als 10 % der Distrikte vollständig, die Republik etwa ein Drittel und alle Provinzhauptstädte und Bevölkerungszentren; militärisch waren die Taliban in einer schwächeren Stellung als die Republik.
Hinweis: Spannung zu Mielkes Befund („60 % des ländlichen Raums” unter Taliban-Einfluss). Marty differenziert ausdrücklich nach Art der Kontrolle.
Kontrolle wurde mit „ungleichen Ellen” gemessen: Die Republik galt nur als Kontrolleur, wenn sie physisch Kontrollpunkte und Posten unterhielt. Die Taliban hielten dagegen selbst in „ihren” Gebieten kaum offene Präsenz (Guerilla-Taktik, Furcht vor Luftschlägen, knappe Kapazitäten). Karten der damaligen Gebietskontrolle seien daher mit größter Vorsicht zu genießen.
Direkt nach der Unterzeichnung intensivierten die Taliban Kampfhandlungen, entgegen ihrer eigenen Behauptungen; lediglich Bombenanschläge in Kabul und Großoffensiven gegen Provinzhauptorte blieben praktisch aus. Republikanische Sicherheitskräfte und NATO-Streitkräfte hielten sich dagegen weitgehend zurück, am sichtbarsten durch reduzierte Luftschläge und Spezialoperationen.
Zwischen Herbst 2019 und Frühjahr 2020 verlor Daesh Khorasan seine Hochburgen in Nangarhar und Kunar (die einzigen kontrollierten Gebiete); trotz Resistenz und einzelner Anschläge bleibe die Gruppe Randerscheinung; sie stehe in offenem Konflikt mit den Taliban.
Am 9. März 2020 erklärten sich Ghani und Abdullah in rivalisierenden Zeremonien zum Präsidenten; die Krise sei erst am 17. Mai 2020 unter US-Drohung (drastische Kürzung der Finanzhilfen) gelöst worden. Abdullah erhielt im Kompromiss die Leitung des Hohen Rates für nationale Versöhnung.