Bridge the Gap.

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Bewertung Frage 2 — bilaterale Verhandlungen, 5.000 Gefangene S. 4

Freilassungsforderung war nachvollziehbar, aber Regierung Ghani hätte eingebunden werden müssen

Originalstelle
„Die Forderung nach Freilassung vonn zigtausend Gefangenen fand (nicht nur) ich verständlich; nach mehreren Besuchen in US-geführten Gefängnissen ahnte ich doch, dass nicht jeder Gefangene dort ein Terrorist oder Schwerstkrimineller war. Es wäre doch vermutlich zu Einzelfallentscheidungen gekommen – immer im Gegenzug zu „Verzicht von Anschlägen, zumindest auf die internationale Truppe”. Aber auch für so einen „deal” hätte man die Regierung Ghani einbinden müssen.“

Quelle: Ausschuss-Drs. 20(27)99, S. 4 (Original, neues Fenster)

Die Freilassungsforderung sei nachvollziehbar gewesen. Nach Besuchen in US-geführten Gefängnissen sei klar gewesen, dass nicht jeder Gefangene Terrorist oder Schwerstkrimineller war; vermutlich wären Einzelfallentscheidungen sinnvoll gewesen, im Gegenzug für den Verzicht auf Anschläge. Aber auch hierfür hätte man die Regierung Ghani einbinden müssen.

Thema: Doha-Abkommen Status: entwurf_unbestaetigt

Quelle

Dokument: Stellungnahme „Beurteilung der militärischen Lage” — Lage in Afghanistan zum Zeitpunkt des Doha-Abkommens

Autor:in: Hans-Lothar Domröse

General a.D.; Januar 2008 – Januar 2009 Chef des Stabes im US-geführten ISAF-HQ, Kabul; Dezember 2012 – März 2016 Befehlshaber im NATO Joint Forces Command Brunssum (NLD), u.a. verantwortlich für die NATO-geführte Mission in Afghanistan

Ausschussdrucksache: 20(27)99

Datum: 2022-09-05

Art des Belegs: wörtliches Zitat

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Hinweis: Domröses Lagebild („relativ sicher”) steht in deutlicher Spannung zu Petersmanns „Hoffnungslosigkeit / schlechte Sicherheitslage” und Zerbins Beschreibung anhaltender Unsicherheit.
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