Bridge the Gap.

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Sachverständige:r Frage 1 — politische und Sicherheitslage zum Zeitpunkt des Doha-Abkommens S. 3

Politische Lage angespannt, militärische Lage relativ stabil: „landestypisch relativ sicher”

Originalstelle
„Die politische Lage war unverändert „angespannt”: erstens, weil quasi zwei Regierungschefs agierten (Ghani & Abdulla), zweitens, weil das Verhältnis zum Nachbarn Pakistan nach wie vor schwierig, d.h. nicht freundschaftlich geprägt und drittens, weil eine gewisse Einsatzmüdigkeit bei den truppenstellenden Nationen bzw. der Internationalen Gemeinschaft spürbar waren. Die militärische Lage war in diesem politisch schwierigen Umfeld (IRAN & PAKISTAN) trotzdem relativ stabil – nicht besorgniserregend. Insgesamt kann man – aus meiner Sicht - die Sicherheitslage damals als landestypisch relativ sicher bezeichnen.“

Quelle: Ausschuss-Drs. 20(27)99, S. 3 (Original, neues Fenster)

Die politische Lage sei „angespannt” gewesen (faktisch zwei Regierungschefs, schwieriges Verhältnis zu Pakistan, Einsatzmüdigkeit der truppenstellenden Nationen); die militärische Lage sei dennoch relativ stabil und nicht besorgniserregend gewesen, aus Domröses Sicht „landestypisch relativ sicher”.

Hinweis zur Einordnung: Domröses Lagebild („relativ sicher”) steht in deutlicher Spannung zu Petersmanns „Hoffnungslosigkeit / schlechte Sicherheitslage” und Zerbins Beschreibung anhaltender Unsicherheit.
Thema: Lageeinschätzung Status: entwurf_unbestaetigt

Quelle

Dokument: Stellungnahme „Beurteilung der militärischen Lage” — Lage in Afghanistan zum Zeitpunkt des Doha-Abkommens

Autor:in: Hans-Lothar Domröse

General a.D.; Januar 2008 – Januar 2009 Chef des Stabes im US-geführten ISAF-HQ, Kabul; Dezember 2012 – März 2016 Befehlshaber im NATO Joint Forces Command Brunssum (NLD), u.a. verantwortlich für die NATO-geführte Mission in Afghanistan

Ausschussdrucksache: 20(27)99

Datum: 2022-09-05

Art des Belegs: wörtliches Zitat

Widersprüche und abweichende Sichten

Direkt widersprechende Aussagen

Sachverständige:r Frage 1 — Politische und Sicherheitslage zum Zeitpunkt des Doha-Abkommens S. 2

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