Bridge the Gap.

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Bewertung 4.3.3.2.2 — Warlords als Partner S. 175–176 ab 2001

Einbezug von Warlords ohne transitional justice als „eine der weitreichendsten Fehlentscheidungen”

Originalstelle
„So untergruben Mitglieder der afghanischen Regierung aktiv und fortdauernd das staatliche Gewaltmonopol und förderten Rechtsdurchsetzung im Sinne eines „Recht des Stärkeren“, was eines der größten Probleme für den Aufbau der Rechtsstaatlichkeit barg. Der Einbezug vieler so genannter Warlords in den Wiederaufbau des neuen afghanischen Staates ohne einen Aufklärungs- oder Aussöhnungsprozess beziehungsweise einen Prozess der transitional justice war eine der weitreichendsten Fehlentscheidungen der internationalen Gemeinschaft.“

Quelle: Drs. 20/10400, S. 175–176 (Original, neues Fenster)

Der Einbezug vieler Warlords in den Wiederaufbau des afghanischen Staates ohne Aufklärungs- oder Aussöhnungsprozess war eine der weitreichendsten Fehlentscheidungen der internationalen Gemeinschaft. Warlords erhielten als unhinterfragte Sieger auf dem Petersberg die Mehrheit der Kabinettsposten und dominierten die verfassungsgebende Loya Jirga. Mitglieder der afghanischen Regierung untergruben aktiv das staatliche Gewaltmonopol und förderten ein „Recht des Stärkeren”.

Thema: Verantwortung & Konsequenzen Akteure: Nordallianz, Warlords, afghanische Regierung Status: entwurf_unbestaetigt

Quelle

Dokument: Zwischenbericht der Enquete-Kommission „Lehren aus Afghanistan”, 20. Wahlperiode

Drucksache: 20/10400

Fundstelle: S. 175–176 (Dokument insgesamt S. 117–214)

Art des Belegs: sinngemäße Wiedergabe (Paraphrase)

Verwandte Aussagen

Feststellung 4.2.4.2.4 — Minderheiten / Warlords S. 121

Glaubwürdigkeitsverlust durch Kooperation mit ehemaligen Warlords

Die internationale Gemeinschaft und die afghanische Regierung verloren bei Teilen der Bevölkerung an Glaubwürdigkeit in Sachen Menschenrechte, weil sie mit ehemaligen Warlords des Bürgerkrieges kooperierten bzw. diese in die Regierung einbanden (z. B. Vizepräsident Abdul Rashid Dostum). Gulbuddin Hekmatyar, „Schlächter von Kabul” genannt, wurde 2016 von Präsident Ghani von seinen Straftaten freigesprochen und kandidierte 2019 für das Präsidentenamt.

Thema: Verantwortung & Konsequenzen Akteure: Abdul Rashid Dostum, Gulbuddin Hekmatyar, Ashraf Ghani enquete\zwischenbericht-projektgruppen-2.json
Feststellung 4.2.5.3.3.3 — Zivil-militärische Kooperation S. 142

PRT-Kooperation mit Kriegsverbrechern (u. a. in Kunduz) schadete dem Ansehen

Die Zusammenarbeit der PRTs, unter anderem in Kunduz, mit einzelnen einflussreichen Kommandeuren, die in den Augen der Bevölkerung keine Legitimität besaßen, weil sie Kriegsverbrecher waren, schadete dem Ansehen des internationalen Engagements. Diese Einflusspersonen wurden zusätzlich gestärkt, indem sie als Vermieter oder gegen „Sicherheitsgebühren” am Engagement gut verdienten.

Thema: Verantwortung & Konsequenzen Akteure: PRT Kunduz, lokale Warlords enquete\zwischenbericht-projektgruppen-2.json

Weiteres aus derselben Quelle

Feststellung 4.2.4.2.1 — Frauenförderung S. 118

Frauenförderung als Anliegen des deutschen Engagements; vage Zielformulierungen

Die Bundesregierung beschrieb die Förderung von Frauen und Kindern als besonderes Anliegen des Wiederaufbaus. Kernbereiche waren Projekte gegen Missbrauch und häusliche Gewalt, Rechtsberatung, Bildung, Radio- und Kommunikationsnetze und Wirtschaftsförderung. Formulierungen zu konkreten deutschen Zielen blieben jedoch oft vage und verwiesen auf die afghanische Verfassung von 2004, die zugleich festhielt, dass kein Gesetz im Widerspruch zum Islam stehen darf.

Thema: Humanitäre Lage 2001–2021 Akteure: Bundesregierung, BMZ, afghanische Regierung enquete\zwischenbericht-projektgruppen-2.json
Feststellung 4.2.4.2.1 — Frauenförderung S. 118–119

Frauen im öffentlichen Dienst: Rückgang 2006–2010 von 31 auf 18,5 Prozent

Zwischen 2006 und 2010 sank der Anteil von Frauen im afghanischen öffentlichen Dienst von 31 % auf 18,5 %. Ein Grund war ihre besondere Gefährdung: Allein 2008 wurden zehn Afghaninnen in öffentlichen Ämtern (u. a. Lehrerinnen, Polizistinnen, Politikerinnen) ermordet. Bis 2020 stieg der Anteil wieder auf 35 %.

Thema: Humanitäre Lage 2006–2020 Akteure: afghanische Bevölkerung, afghanische Regierung enquete\zwischenbericht-projektgruppen-2.json
Feststellung 4.2.4.2.1 — Frauenförderung S. 119

Massiver Ausbau der Mobilfunknetze: von praktisch null (2001) auf 5,4 Millionen Anschlüsse (2008)

Während es 2001 in Afghanistan praktisch kein Telekommunikationsnetz gab, waren 2006 etwa 2,52 Millionen Mobiltelefone in Gebrauch; bis 2008 verdoppelte sich diese Zahl auf ca. 5,4 Millionen Anschlüsse. Der technologische Wandel trug zu einer besseren Vernetzung der organisierten Zivilgesellschaft und marginalisierter Gruppen bei.

Thema: Humanitäre Lage 2001–2008 Akteure: afghanische Bevölkerung enquete\zwischenbericht-projektgruppen-2.json
Feststellung 4.2.4.2.2 — Staatliche Hürden bei Frauenrechten S. 119–120

EVAW-Gesetz 2009: trotz hunderttausender Übergriffe nur 172 Anklagen

Das 2009 in Afghanistan eingeführte „Elimination of Violence Against Women”-Gesetz (EVAW) scheiterte vielerorts an der Rechtsanwendung. Während NGOs von hunderttausenden sexuellen Übergriffen berichteten, beschränkte sich die Zahl der Anklagen laut afghanischem Innenministerium auf nur 172. Das formelle Justizsystem erwies sich als dysfunktional; Richter, Staatsanwälte und Verteidiger akzeptierten oder kannten die Regelung oft nicht.

Thema: Humanitäre Lage 2009 Akteure: afghanisches Frauenministerium, afghanisches Innenministerium, NGOs enquete\zwischenbericht-projektgruppen-2.json
Bewertung 4.2.4.2.3 — Erfolgsfaktor Querschnittsthema S. 120

Gender-Mainstreaming wirksamer als „reine” Frauenrechtsprojekte

Die Einbettung frauenrechtlicher Ziele als Querschnittsthema in Projekten anderer Bereiche (Bildung, Polizeiaufbau, wirtschaftliche Teilhabe) erwies sich gegenüber „reinen” Frauenrechtsprojekten wie Workshops als effektiver und nachhaltiger. Auf dem Land konnten gerade Projekte mit moderater Zielsetzung (Alphabetisierung, Gesundheitsversorgung, frauenspezifische Landwirtschaft) vergleichsweise nachhaltige Verbesserungen erzielen.

Thema: Humanitäre Lage Akteure: BMZ, GTZ/GIZ enquete\zwischenbericht-projektgruppen-2.json