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Feststellung 4.3.3.2.2 — Amnestiegesetz S. 175 2007 / 2009

Amnestiegesetz 2007/2009: Straffreiheit für Kriegsverbrechen der letzten drei Jahrzehnte

Originalstelle
„Ein zentrales Ereignis im Aufbau eines Rechtsstaates und im Transitional-Justice-Prozess in Afghanistan stellt das 2007 vom afghanischen Parlament verabschiedete Amnestiegesetz (National Reconciliation, General Amnesty and National Stability Law) dar, welches im Dezember 2009 in Kraft trat. Das Gesetz stellte in Aussicht, dass für Kriegsverbrechen und Menschenrechtsverletzungen der letzten drei Jahrzehnte (kommunistische Ära, Bürgerkrieg von 1992-1996, radikal-islamisches Taliban-Regime) Straffreiheit gelten soll, mit der parlamentarischen Begründung, einen nachhaltigen Frieden in Afghanistan schaffen zu wollen.“

Quelle: Drs. 20/10400, S. 175 (Original, neues Fenster)

Das 2007 vom afghanischen Parlament verabschiedete und im Dezember 2009 in Kraft getretene Amnestiegesetz (National Reconciliation, General Amnesty and National Stability Law) stellte für Kriegsverbrechen der kommunistischen Ära, des Bürgerkriegs 1992–1996 und des Taliban-Regimes Straffreiheit in Aussicht. Begründet wurde dies mit dem Prinzip „peace before justice”, obwohl die Regierung damals einen offiziellen Friedensprozess ablehnte. Das Gesetz beeinträchtigte die Entwicklung der Menschenrechte erheblich.

Thema: Rechtsstaat & Justiz Akteure: afghanisches Parlament Status: entwurf_unbestaetigt

Quelle

Dokument: Zwischenbericht der Enquete-Kommission „Lehren aus Afghanistan”, 20. Wahlperiode

Drucksache: 20/10400

Fundstelle: S. 175 (Dokument insgesamt S. 117–214)

Art des Belegs: sinngemäße Wiedergabe (Paraphrase)

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Feststellung 4.2.4.3 — Bewertung S. 122

Transitional-Justice-Prozess scheiterte am Amnestiegesetz 2007

Der Transitional-Justice-Prozess zur Aufklärung von Menschenrechtsverbrechen scheiterte am Widerstand der konservativen Parlamentsmehrheit, darunter zahlreiche ehemalige Mujaheddin. Nach Verabschiedung des Amnestiegesetzes 2007, das ehemalige Mujaheddin vor Strafverfolgung schützte, kam der Prozess 2009 vollständig zum Erliegen.

Thema: Rechtsstaat & Justiz 2007–2009 Akteure: afghanisches Parlament, Mujaheddin enquete\zwischenbericht-projektgruppen-2.json
Bewertung 4.3.1.3 — Ausschluss der Taliban S. 158

Ausschluss der Taliban auf Petersberg-Konferenz untergrub legitimen Staatsaufbau

Die Entscheidung, die Taliban bei den Verhandlungen auf der Petersberg-Konferenz 2001 nicht miteinzubeziehen, hatte weitreichende Folgen und untergrub einen inklusiven Aufbau effizienter und legitimer staatlicher Institutionen. Die zweite zentrale Akteursgruppe, ehemalige Mujaheddin und Warlords, erhielt dagegen über die Nordallianz wichtige Kabinettsposten in der Übergangsregierung. Die fehlende transitional justice konterkarierte das Ziel demokratischen Staatsaufbaus.

Thema: Innerafghanische Verhandlungen 2001 Akteure: Taliban, Nordallianz, Mujaheddin enquete\zwischenbericht-projektgruppen-2.json

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Frauenförderung als Anliegen des deutschen Engagements; vage Zielformulierungen

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Thema: Humanitäre Lage 2001–2021 Akteure: Bundesregierung, BMZ, afghanische Regierung enquete\zwischenbericht-projektgruppen-2.json
Feststellung 4.2.4.2.1 — Frauenförderung S. 118–119

Frauen im öffentlichen Dienst: Rückgang 2006–2010 von 31 auf 18,5 Prozent

Zwischen 2006 und 2010 sank der Anteil von Frauen im afghanischen öffentlichen Dienst von 31 % auf 18,5 %. Ein Grund war ihre besondere Gefährdung: Allein 2008 wurden zehn Afghaninnen in öffentlichen Ämtern (u. a. Lehrerinnen, Polizistinnen, Politikerinnen) ermordet. Bis 2020 stieg der Anteil wieder auf 35 %.

Thema: Humanitäre Lage 2006–2020 Akteure: afghanische Bevölkerung, afghanische Regierung enquete\zwischenbericht-projektgruppen-2.json
Feststellung 4.2.4.2.1 — Frauenförderung S. 119

Massiver Ausbau der Mobilfunknetze: von praktisch null (2001) auf 5,4 Millionen Anschlüsse (2008)

Während es 2001 in Afghanistan praktisch kein Telekommunikationsnetz gab, waren 2006 etwa 2,52 Millionen Mobiltelefone in Gebrauch; bis 2008 verdoppelte sich diese Zahl auf ca. 5,4 Millionen Anschlüsse. Der technologische Wandel trug zu einer besseren Vernetzung der organisierten Zivilgesellschaft und marginalisierter Gruppen bei.

Thema: Humanitäre Lage 2001–2008 Akteure: afghanische Bevölkerung enquete\zwischenbericht-projektgruppen-2.json
Feststellung 4.2.4.2.2 — Staatliche Hürden bei Frauenrechten S. 119–120

EVAW-Gesetz 2009: trotz hunderttausender Übergriffe nur 172 Anklagen

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Thema: Humanitäre Lage 2009 Akteure: afghanisches Frauenministerium, afghanisches Innenministerium, NGOs enquete\zwischenbericht-projektgruppen-2.json
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Die Einbettung frauenrechtlicher Ziele als Querschnittsthema in Projekten anderer Bereiche (Bildung, Polizeiaufbau, wirtschaftliche Teilhabe) erwies sich gegenüber „reinen” Frauenrechtsprojekten wie Workshops als effektiver und nachhaltiger. Auf dem Land konnten gerade Projekte mit moderater Zielsetzung (Alphabetisierung, Gesundheitsversorgung, frauenspezifische Landwirtschaft) vergleichsweise nachhaltige Verbesserungen erzielen.

Thema: Humanitäre Lage Akteure: BMZ, GTZ/GIZ enquete\zwischenbericht-projektgruppen-2.json