Präsidentschaftswahl 2014: Government of National Unity statt demokratischem Prozess
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„Die Wahlbeteiligung lag mit circa 39 Prozent im niedrigen Trend der vorherigen Wahlen. Erstmals kam es zur Durchführung einer Stichwahl zwischen den Kandidaten Abdullah Abdullah und Ashraf Ghani Ahmadzai. Aufgrund der Drohung des zweitplatzierten Abdullah, das Ergebnis nicht anzuerkennen, vermittelte Präsident Karzai letztlich ein Government of National Unity mit Ghani als Präsident und Abdullah als Chief Executive. Diese irreguläre Vermittlungslösung verdeutlicht nochmals die damalige Schwäche demokratischer Institutionen: „Afghanistan’s 2014 presidential election led to a peaceful transfer of power to a new president, but not through a democratic process.”“
Bei der ersten Stichwahl zwischen Ashraf Ghani und Abdullah Abdullah drohte Abdullah, das Ergebnis nicht anzuerkennen. Präsident Karzai vermittelte ein Government of National Unity mit Ghani als Präsident und Abdullah als Chief Executive. Diese irreguläre Vermittlungslösung verdeutlichte die Schwäche demokratischer Institutionen: Es gab eine friedliche Machtübergabe, aber nicht durch einen demokratischen Prozess. Die Präsidentschaftswahl 2019 erreichte nur ca. 19 % Wahlbeteiligung.
Die Bundesregierung beschrieb die Förderung von Frauen und Kindern als besonderes Anliegen des Wiederaufbaus. Kernbereiche waren Projekte gegen Missbrauch und häusliche Gewalt, Rechtsberatung, Bildung, Radio- und Kommunikationsnetze und Wirtschaftsförderung. Formulierungen zu konkreten deutschen Zielen blieben jedoch oft vage und verwiesen auf die afghanische Verfassung von 2004, die zugleich festhielt, dass kein Gesetz im Widerspruch zum Islam stehen darf.
Zwischen 2006 und 2010 sank der Anteil von Frauen im afghanischen öffentlichen Dienst von 31 % auf 18,5 %. Ein Grund war ihre besondere Gefährdung: Allein 2008 wurden zehn Afghaninnen in öffentlichen Ämtern (u. a. Lehrerinnen, Polizistinnen, Politikerinnen) ermordet. Bis 2020 stieg der Anteil wieder auf 35 %.
Während es 2001 in Afghanistan praktisch kein Telekommunikationsnetz gab, waren 2006 etwa 2,52 Millionen Mobiltelefone in Gebrauch; bis 2008 verdoppelte sich diese Zahl auf ca. 5,4 Millionen Anschlüsse. Der technologische Wandel trug zu einer besseren Vernetzung der organisierten Zivilgesellschaft und marginalisierter Gruppen bei.
Das 2009 in Afghanistan eingeführte „Elimination of Violence Against Women”-Gesetz (EVAW) scheiterte vielerorts an der Rechtsanwendung. Während NGOs von hunderttausenden sexuellen Übergriffen berichteten, beschränkte sich die Zahl der Anklagen laut afghanischem Innenministerium auf nur 172. Das formelle Justizsystem erwies sich als dysfunktional; Richter, Staatsanwälte und Verteidiger akzeptierten oder kannten die Regelung oft nicht.
Die Einbettung frauenrechtlicher Ziele als Querschnittsthema in Projekten anderer Bereiche (Bildung, Polizeiaufbau, wirtschaftliche Teilhabe) erwies sich gegenüber „reinen” Frauenrechtsprojekten wie Workshops als effektiver und nachhaltiger. Auf dem Land konnten gerade Projekte mit moderater Zielsetzung (Alphabetisierung, Gesundheitsversorgung, frauenspezifische Landwirtschaft) vergleichsweise nachhaltige Verbesserungen erzielen.