Wahlbeteiligung sank von 84 Prozent (2004) auf 39 Prozent (2009)
Originalstelle
„Aufgrund von Unklarheiten der Auszählung der ersten Wahlrunde forderte die VN-geführte Electoral Complaints Commission (ECC) eine Neuauszählung. Hieraus folgend erklärte sie das durch die IEC veröffentlichte Ergebnis (welches eine absolute Mehrheit für Hamid Karzai verkündete) für ungültig, was eine Stichwahl erforderlich machte. Bevor diese durchgeführt werden konnte, trat der Herausforderer Abdullah Abdullah zurück, wodurch Karzai am 2. November 2009 ohne zweite Wahlrunde zum Sieger erklärt wurde. Als Konsequenz für das politische System ging Präsident Karzai mit gestärkter Position aus der Wahl heraus, allerdings auf Basis seines persönlichen Patronatssystems.“
Die Präsidentschaftswahl 2009 stellte einen Rückschritt gegenüber 2004 dar: Die Wahlbeteiligung sank von ca. 84 % auf 39 %. Die Wahl war von umfassenden Irregularitäten begleitet. Die VN-geführte Electoral Complaints Commission forderte eine Neuauszählung und erklärte das veröffentlichte Ergebnis für ungültig. Vor der Stichwahl trat Herausforderer Abdullah Abdullah zurück; Karzai wurde am 02.11.2009 zum Sieger erklärt.
Die Bundesregierung beschrieb die Förderung von Frauen und Kindern als besonderes Anliegen des Wiederaufbaus. Kernbereiche waren Projekte gegen Missbrauch und häusliche Gewalt, Rechtsberatung, Bildung, Radio- und Kommunikationsnetze und Wirtschaftsförderung. Formulierungen zu konkreten deutschen Zielen blieben jedoch oft vage und verwiesen auf die afghanische Verfassung von 2004, die zugleich festhielt, dass kein Gesetz im Widerspruch zum Islam stehen darf.
Zwischen 2006 und 2010 sank der Anteil von Frauen im afghanischen öffentlichen Dienst von 31 % auf 18,5 %. Ein Grund war ihre besondere Gefährdung: Allein 2008 wurden zehn Afghaninnen in öffentlichen Ämtern (u. a. Lehrerinnen, Polizistinnen, Politikerinnen) ermordet. Bis 2020 stieg der Anteil wieder auf 35 %.
Während es 2001 in Afghanistan praktisch kein Telekommunikationsnetz gab, waren 2006 etwa 2,52 Millionen Mobiltelefone in Gebrauch; bis 2008 verdoppelte sich diese Zahl auf ca. 5,4 Millionen Anschlüsse. Der technologische Wandel trug zu einer besseren Vernetzung der organisierten Zivilgesellschaft und marginalisierter Gruppen bei.
Das 2009 in Afghanistan eingeführte „Elimination of Violence Against Women”-Gesetz (EVAW) scheiterte vielerorts an der Rechtsanwendung. Während NGOs von hunderttausenden sexuellen Übergriffen berichteten, beschränkte sich die Zahl der Anklagen laut afghanischem Innenministerium auf nur 172. Das formelle Justizsystem erwies sich als dysfunktional; Richter, Staatsanwälte und Verteidiger akzeptierten oder kannten die Regelung oft nicht.
Die Einbettung frauenrechtlicher Ziele als Querschnittsthema in Projekten anderer Bereiche (Bildung, Polizeiaufbau, wirtschaftliche Teilhabe) erwies sich gegenüber „reinen” Frauenrechtsprojekten wie Workshops als effektiver und nachhaltiger. Auf dem Land konnten gerade Projekte mit moderater Zielsetzung (Alphabetisierung, Gesundheitsversorgung, frauenspezifische Landwirtschaft) vergleichsweise nachhaltige Verbesserungen erzielen.