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Feststellung 4.3.1.3 — Bin-Laden-Auslieferung S. 158 2001

Berichten zufolge erwog Taliban-Führer Kabir Auslieferung Bin Ladens nach Deutschland

Originalstelle
„Der Kopf der für die Terroranschläge des 11. Septembers 2001 in den USA verantwortlichen Terrorgruppe Al- Qaida, Osama bin Laden, genoss das in der paschtunischen Stammestradition verankerte Gastrecht in Afghanistan und wurde trotz der Forderung der USA nach dem 11. September 2001 sowie bereits nach den Terroranschlägen von Al-Qaida in Ostafrika 1998 nicht ausgeliefert. Berichten zufolge erwog ein hochrangiger Taliban-Führer (Kabir) die Auslieferung von Bin Laden, auch nach Deutschland. Die USA jedoch verlangten unmittelbar nach den Anschlägen eine Auslieferung innerhalb von 24 Stunden. Die Taliban gaben an, aus logistischen Gründen dieser Forderung nicht nachkommen zu können.“

Quelle: Drs. 20/10400, S. 158 (Original, neues Fenster)

Bin Laden genoss das in der paschtunischen Stammestradition verankerte Gastrecht in Afghanistan. Berichten zufolge erwog ein hochrangiger Taliban-Führer (Kabir) die Auslieferung von Bin Laden, auch nach Deutschland. Die USA verlangten unmittelbar nach dem 11. September 2001 eine Auslieferung binnen 24 Stunden; die Taliban gaben an, dies aus logistischen Gründen nicht leisten zu können.

Thema: Völkerrecht & Mandat Akteure: Osama bin Laden, Taliban (Kabir), USA Status: entwurf_unbestaetigt

Quelle

Dokument: Zwischenbericht der Enquete-Kommission „Lehren aus Afghanistan”, 20. Wahlperiode

Drucksache: 20/10400

Fundstelle: S. 158 (Dokument insgesamt S. 117–214)

Art des Belegs: sinngemäße Wiedergabe (Paraphrase)

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