Bridge the Gap.

← Innerafghanische Verhandlungen

Bewertung 4.3.1.3 — Ausschluss der Taliban S. 158 2001

Ausschluss der Taliban auf Petersberg-Konferenz untergrub legitimen Staatsaufbau

Originalstelle
„Die Entscheidung, die Taliban bei den Verhandlungen auf der Petersberg-Konferenz 2001 nicht miteinzubeziehen, hatte weitreichende Folgen und untergrub einen inklusiven Aufbau effizienter und legitimer staatlicher Institutionen. Der zweite zentrale Akteur im Staat Afghanistan waren 2001 die ehemaligen Mujaheddin, die im Bürgerkrieg teilweise zu Warlords mit eigenen Einflusszonen geworden waren (unter anderem Ahmad Schah Masoud, Ismail Khan, Atta Mohammad Noor) und sich im Widerstand gegen die Taliban zur sogenannten Nordallianz zusammenschlossen.“

Quelle: Drs. 20/10400, S. 158 (Original, neues Fenster)

Die Entscheidung, die Taliban bei den Verhandlungen auf der Petersberg-Konferenz 2001 nicht miteinzubeziehen, hatte weitreichende Folgen und untergrub einen inklusiven Aufbau effizienter und legitimer staatlicher Institutionen. Die zweite zentrale Akteursgruppe, ehemalige Mujaheddin und Warlords, erhielt dagegen über die Nordallianz wichtige Kabinettsposten in der Übergangsregierung. Die fehlende transitional justice konterkarierte das Ziel demokratischen Staatsaufbaus.

Thema: Innerafghanische Verhandlungen Akteure: Taliban, Nordallianz, Mujaheddin Status: entwurf_unbestaetigt

Quelle

Dokument: Zwischenbericht der Enquete-Kommission „Lehren aus Afghanistan”, 20. Wahlperiode

Drucksache: 20/10400

Fundstelle: S. 158 (Dokument insgesamt S. 117–214)

Art des Belegs: sinngemäße Wiedergabe (Paraphrase)

Verwandte Aussagen

Feststellung 4.2.4.3 — Bewertung S. 122

Transitional-Justice-Prozess scheiterte am Amnestiegesetz 2007

Der Transitional-Justice-Prozess zur Aufklärung von Menschenrechtsverbrechen scheiterte am Widerstand der konservativen Parlamentsmehrheit, darunter zahlreiche ehemalige Mujaheddin. Nach Verabschiedung des Amnestiegesetzes 2007, das ehemalige Mujaheddin vor Strafverfolgung schützte, kam der Prozess 2009 vollständig zum Erliegen.

Thema: Rechtsstaat & Justiz 2007–2009 Akteure: afghanisches Parlament, Mujaheddin enquete\zwischenbericht-projektgruppen-2.json
Feststellung 4.3.1 — Petersberger Abkommen S. 152

Petersberger Abkommen 05.12.2001 schuf politisches Gerüst mit Karzai als Vorsitzender Interimsregierung

Das Petersberger Abkommen vom 5. Dezember 2001 schuf das politische Gerüst für die Stabilisierung. Deutschland übernahm mit der Ausrichtung der Konferenz in Bonn politische Verantwortung. Während der Konferenz übte Außenminister Joschka Fischer Druck auf Nordallianz-Chef Rabbāni aus, um ein Scheitern der Verhandlungen zu verhindern. Die Konferenz einigte sich auf eine Interimsregierung unter Hamid Karzai.

Thema: Völkerrecht & Mandat 2001-12-05 Akteure: Joschka Fischer, Hamid Karzai, Burhānuddin Rabbāni, VN enquete\zwischenbericht-projektgruppen-2.json

Weiteres aus derselben Quelle

Feststellung 4.2.4.2.1 — Frauenförderung S. 118

Frauenförderung als Anliegen des deutschen Engagements; vage Zielformulierungen

Die Bundesregierung beschrieb die Förderung von Frauen und Kindern als besonderes Anliegen des Wiederaufbaus. Kernbereiche waren Projekte gegen Missbrauch und häusliche Gewalt, Rechtsberatung, Bildung, Radio- und Kommunikationsnetze und Wirtschaftsförderung. Formulierungen zu konkreten deutschen Zielen blieben jedoch oft vage und verwiesen auf die afghanische Verfassung von 2004, die zugleich festhielt, dass kein Gesetz im Widerspruch zum Islam stehen darf.

Thema: Humanitäre Lage 2001–2021 Akteure: Bundesregierung, BMZ, afghanische Regierung enquete\zwischenbericht-projektgruppen-2.json
Feststellung 4.2.4.2.1 — Frauenförderung S. 118–119

Frauen im öffentlichen Dienst: Rückgang 2006–2010 von 31 auf 18,5 Prozent

Zwischen 2006 und 2010 sank der Anteil von Frauen im afghanischen öffentlichen Dienst von 31 % auf 18,5 %. Ein Grund war ihre besondere Gefährdung: Allein 2008 wurden zehn Afghaninnen in öffentlichen Ämtern (u. a. Lehrerinnen, Polizistinnen, Politikerinnen) ermordet. Bis 2020 stieg der Anteil wieder auf 35 %.

Thema: Humanitäre Lage 2006–2020 Akteure: afghanische Bevölkerung, afghanische Regierung enquete\zwischenbericht-projektgruppen-2.json
Feststellung 4.2.4.2.1 — Frauenförderung S. 119

Massiver Ausbau der Mobilfunknetze: von praktisch null (2001) auf 5,4 Millionen Anschlüsse (2008)

Während es 2001 in Afghanistan praktisch kein Telekommunikationsnetz gab, waren 2006 etwa 2,52 Millionen Mobiltelefone in Gebrauch; bis 2008 verdoppelte sich diese Zahl auf ca. 5,4 Millionen Anschlüsse. Der technologische Wandel trug zu einer besseren Vernetzung der organisierten Zivilgesellschaft und marginalisierter Gruppen bei.

Thema: Humanitäre Lage 2001–2008 Akteure: afghanische Bevölkerung enquete\zwischenbericht-projektgruppen-2.json
Feststellung 4.2.4.2.2 — Staatliche Hürden bei Frauenrechten S. 119–120

EVAW-Gesetz 2009: trotz hunderttausender Übergriffe nur 172 Anklagen

Das 2009 in Afghanistan eingeführte „Elimination of Violence Against Women”-Gesetz (EVAW) scheiterte vielerorts an der Rechtsanwendung. Während NGOs von hunderttausenden sexuellen Übergriffen berichteten, beschränkte sich die Zahl der Anklagen laut afghanischem Innenministerium auf nur 172. Das formelle Justizsystem erwies sich als dysfunktional; Richter, Staatsanwälte und Verteidiger akzeptierten oder kannten die Regelung oft nicht.

Thema: Humanitäre Lage 2009 Akteure: afghanisches Frauenministerium, afghanisches Innenministerium, NGOs enquete\zwischenbericht-projektgruppen-2.json
Bewertung 4.2.4.2.3 — Erfolgsfaktor Querschnittsthema S. 120

Gender-Mainstreaming wirksamer als „reine” Frauenrechtsprojekte

Die Einbettung frauenrechtlicher Ziele als Querschnittsthema in Projekten anderer Bereiche (Bildung, Polizeiaufbau, wirtschaftliche Teilhabe) erwies sich gegenüber „reinen” Frauenrechtsprojekten wie Workshops als effektiver und nachhaltiger. Auf dem Land konnten gerade Projekte mit moderater Zielsetzung (Alphabetisierung, Gesundheitsversorgung, frauenspezifische Landwirtschaft) vergleichsweise nachhaltige Verbesserungen erzielen.

Thema: Humanitäre Lage Akteure: BMZ, GTZ/GIZ enquete\zwischenbericht-projektgruppen-2.json