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Feststellung 4.3.1 — Petersberger Abkommen S. 152 2001-12-05

Petersberger Abkommen 05.12.2001 schuf politisches Gerüst mit Karzai als Vorsitzender Interimsregierung

Originalstelle
„Hierfür schuf das Petersberger Abkommen vom 5. Dezember 2001 das politische Gerüst. Deutschland hat mit der Ausrichtung der Petersberg-Konferenz in Bonn von Beginn an politische Verantwortung für den Aufbau des Landes übernommen. Schon während der Konferenz übte der grüne Außenminister Joschka Fischer entscheidenden Druck auf den Chef der afghanischen Nordallianz Burhānuddin Rabbāni aus, um ein Scheitern der Verhandlungen zu verhindern. Letztlich einigten sich die Konferenzteilnehmenden auf die Bildung einer Interimsregierung unter Hamid Karzai, welche Afghanistan als Souverän innen- und außenpolitisch vertreten sollte.“

Quelle: Drs. 20/10400, S. 152 (Original, neues Fenster)

Das Petersberger Abkommen vom 5. Dezember 2001 schuf das politische Gerüst für die Stabilisierung. Deutschland übernahm mit der Ausrichtung der Konferenz in Bonn politische Verantwortung. Während der Konferenz übte Außenminister Joschka Fischer Druck auf Nordallianz-Chef Rabbāni aus, um ein Scheitern der Verhandlungen zu verhindern. Die Konferenz einigte sich auf eine Interimsregierung unter Hamid Karzai.

Thema: Völkerrecht & Mandat Akteure: Joschka Fischer, Hamid Karzai, Burhānuddin Rabbāni, VN Status: entwurf_unbestaetigt

Quelle

Dokument: Zwischenbericht der Enquete-Kommission „Lehren aus Afghanistan”, 20. Wahlperiode

Drucksache: 20/10400

Fundstelle: S. 152 (Dokument insgesamt S. 117–214)

Art des Belegs: sinngemäße Wiedergabe (Paraphrase)

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Die Bundesregierung beschrieb die Förderung von Frauen und Kindern als besonderes Anliegen des Wiederaufbaus. Kernbereiche waren Projekte gegen Missbrauch und häusliche Gewalt, Rechtsberatung, Bildung, Radio- und Kommunikationsnetze und Wirtschaftsförderung. Formulierungen zu konkreten deutschen Zielen blieben jedoch oft vage und verwiesen auf die afghanische Verfassung von 2004, die zugleich festhielt, dass kein Gesetz im Widerspruch zum Islam stehen darf.

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Bewertung 4.2.4.2.3 — Erfolgsfaktor Querschnittsthema S. 120

Gender-Mainstreaming wirksamer als „reine” Frauenrechtsprojekte

Die Einbettung frauenrechtlicher Ziele als Querschnittsthema in Projekten anderer Bereiche (Bildung, Polizeiaufbau, wirtschaftliche Teilhabe) erwies sich gegenüber „reinen” Frauenrechtsprojekten wie Workshops als effektiver und nachhaltiger. Auf dem Land konnten gerade Projekte mit moderater Zielsetzung (Alphabetisierung, Gesundheitsversorgung, frauenspezifische Landwirtschaft) vergleichsweise nachhaltige Verbesserungen erzielen.

Thema: Humanitäre Lage Akteure: BMZ, GTZ/GIZ enquete\zwischenbericht-projektgruppen-2.json