Sondervotum4.2.6 — Sondervotum CDU/CSU und Sv ZeinoS. 151–152
Sondervotum CDU/CSU und Zeino: Bevölkerungsverdopplung relativiert HDI-Bewertung
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„Trotz der Verdoppelung der Bevölkerungszahl in Afghanistan im betrachteten Zeitraum ist eine Stabilisierung und teilweise Verbesserung des HDI-Wertes erzielt worden, was bemerkenswert ist. Die Veränderungen in Gebieten, in denen vorrangig deutsche Akteure aktiv waren, insbesondere in den sechs Fokusprovinzen Nordafghanistans, wurden nicht ausreichend differenziert betrachtet.“
Die CDU/CSU-Fraktion und die sachverständige Dr. Ellinor Zeino fordern eine differenziertere Betrachtung. Trotz der Verdoppelung der Bevölkerung Afghanistans im betrachteten Zeitraum wurde eine Stabilisierung und teilweise Verbesserung des HDI-Wertes erzielt, was bemerkenswert sei. Auch die Veränderungen in den sechs deutsch geprägten Fokusprovinzen Nordafghanistans seien nicht ausreichend differenziert betrachtet worden. Eine unkritische Überhöhung zivilgesellschaftlicher Akteure gegenüber staatlichen sei problematisch.
Hinweis zur Einordnung: Sondervotum; spiegelt nicht die Position der gesamten Enquete-Kommission wider.
Die selbstgesteckten Ziele der Bundesregierung, Lebensbedingungen zu verbessern und einen aufgebauten Wirtschaftssektor zu schaffen, wurden nur punktuell erreicht. Die Wirkungen des zwanzigjährigen Engagements sind „überaus bescheiden”. Punktuelle Erfolge zeigen sich in Basisversorgung (Wasser, Grundbildung, Gesundheit), Infrastruktur (u. a. Flughafen Mazar-e Sharif) sowie bei individuellen Kompetenzzuwächsen hunderttausender Afghaninnen und Afghanen.
Die Motive und Ziele des Afghanistan-Einsatzes wurden nicht klar kommuniziert. Es gab unterschiedliche Mandate (ISAF, OEF) und Ansprüche: Die USA priorisierten die Terrorismusbekämpfung, während die deutsche Herangehensweise war, über die Verbesserung der Lebensbedingungen Terrorismus den Nährboden zu entziehen. Auf nationaler Ebene fehlte ressortübergreifend eine gemeinsame Strategieentwicklung.
Die Bundesregierung beschrieb die Förderung von Frauen und Kindern als besonderes Anliegen des Wiederaufbaus. Kernbereiche waren Projekte gegen Missbrauch und häusliche Gewalt, Rechtsberatung, Bildung, Radio- und Kommunikationsnetze und Wirtschaftsförderung. Formulierungen zu konkreten deutschen Zielen blieben jedoch oft vage und verwiesen auf die afghanische Verfassung von 2004, die zugleich festhielt, dass kein Gesetz im Widerspruch zum Islam stehen darf.
Zwischen 2006 und 2010 sank der Anteil von Frauen im afghanischen öffentlichen Dienst von 31 % auf 18,5 %. Ein Grund war ihre besondere Gefährdung: Allein 2008 wurden zehn Afghaninnen in öffentlichen Ämtern (u. a. Lehrerinnen, Polizistinnen, Politikerinnen) ermordet. Bis 2020 stieg der Anteil wieder auf 35 %.
Während es 2001 in Afghanistan praktisch kein Telekommunikationsnetz gab, waren 2006 etwa 2,52 Millionen Mobiltelefone in Gebrauch; bis 2008 verdoppelte sich diese Zahl auf ca. 5,4 Millionen Anschlüsse. Der technologische Wandel trug zu einer besseren Vernetzung der organisierten Zivilgesellschaft und marginalisierter Gruppen bei.
Das 2009 in Afghanistan eingeführte „Elimination of Violence Against Women”-Gesetz (EVAW) scheiterte vielerorts an der Rechtsanwendung. Während NGOs von hunderttausenden sexuellen Übergriffen berichteten, beschränkte sich die Zahl der Anklagen laut afghanischem Innenministerium auf nur 172. Das formelle Justizsystem erwies sich als dysfunktional; Richter, Staatsanwälte und Verteidiger akzeptierten oder kannten die Regelung oft nicht.
Die Einbettung frauenrechtlicher Ziele als Querschnittsthema in Projekten anderer Bereiche (Bildung, Polizeiaufbau, wirtschaftliche Teilhabe) erwies sich gegenüber „reinen” Frauenrechtsprojekten wie Workshops als effektiver und nachhaltiger. Auf dem Land konnten gerade Projekte mit moderater Zielsetzung (Alphabetisierung, Gesundheitsversorgung, frauenspezifische Landwirtschaft) vergleichsweise nachhaltige Verbesserungen erzielen.