Feststellung4.2.5.3.3.4 — NGOs und DurchführungsorganisationenS. 142–143ab 2008; 2021
Lokal eingebettete NGOs konnten Arbeit nach 2021 unverändert fortsetzen
Originalstelle
„Die Zusammenarbeit mit lokal legitimierten Akteuren – die teilweise auch Verbindungen zur Schattenadministration der Taliban unterhielten – ermöglichte, dass diese Nichtregierungsorganisationen ihre Aktivitäten auch nach dem Abzug 2021 unverändert fortsetzen konnten. Allerdings wurde die durch partizipative Ansätze und Transparenz erreichte Nachhaltigkeit in vielen Fällen mit der Ausreise der meisten Mitarbeitenden einzelner deutscher Nichtregierungs- und Durchführungsorganisationen nach der Machtübernahme der Taliban im August 2021 hinfällig.“
Wo NGOs durch kontinuierliche Präsenz, partizipative Umsetzung und Zusammenarbeit mit lokal akzeptierten Autoritäten (Ältestenräte, Schuras) Organisationsstrukturen und Vertrauen aufgebaut hatten, erwies sich dies vergleichsweise nachhaltiger. Diese NGOs konnten ihre Aktivitäten teilweise auch nach dem Abzug 2021 unverändert fortsetzen. Allerdings mussten viele andere NGOs nach der Machtübernahme der Taliban komplett neues Personal rekrutieren.
Die Bundesregierung beschrieb die Förderung von Frauen und Kindern als besonderes Anliegen des Wiederaufbaus. Kernbereiche waren Projekte gegen Missbrauch und häusliche Gewalt, Rechtsberatung, Bildung, Radio- und Kommunikationsnetze und Wirtschaftsförderung. Formulierungen zu konkreten deutschen Zielen blieben jedoch oft vage und verwiesen auf die afghanische Verfassung von 2004, die zugleich festhielt, dass kein Gesetz im Widerspruch zum Islam stehen darf.
Zwischen 2006 und 2010 sank der Anteil von Frauen im afghanischen öffentlichen Dienst von 31 % auf 18,5 %. Ein Grund war ihre besondere Gefährdung: Allein 2008 wurden zehn Afghaninnen in öffentlichen Ämtern (u. a. Lehrerinnen, Polizistinnen, Politikerinnen) ermordet. Bis 2020 stieg der Anteil wieder auf 35 %.
Während es 2001 in Afghanistan praktisch kein Telekommunikationsnetz gab, waren 2006 etwa 2,52 Millionen Mobiltelefone in Gebrauch; bis 2008 verdoppelte sich diese Zahl auf ca. 5,4 Millionen Anschlüsse. Der technologische Wandel trug zu einer besseren Vernetzung der organisierten Zivilgesellschaft und marginalisierter Gruppen bei.
Das 2009 in Afghanistan eingeführte „Elimination of Violence Against Women”-Gesetz (EVAW) scheiterte vielerorts an der Rechtsanwendung. Während NGOs von hunderttausenden sexuellen Übergriffen berichteten, beschränkte sich die Zahl der Anklagen laut afghanischem Innenministerium auf nur 172. Das formelle Justizsystem erwies sich als dysfunktional; Richter, Staatsanwälte und Verteidiger akzeptierten oder kannten die Regelung oft nicht.
Die Einbettung frauenrechtlicher Ziele als Querschnittsthema in Projekten anderer Bereiche (Bildung, Polizeiaufbau, wirtschaftliche Teilhabe) erwies sich gegenüber „reinen” Frauenrechtsprojekten wie Workshops als effektiver und nachhaltiger. Auf dem Land konnten gerade Projekte mit moderater Zielsetzung (Alphabetisierung, Gesundheitsversorgung, frauenspezifische Landwirtschaft) vergleichsweise nachhaltige Verbesserungen erzielen.