Bridge the Gap.

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Feststellung 4.2.5.3.3.4 — NGOs und Durchführungsorganisationen S. 142–143 ab 2008; 2021

Lokal eingebettete NGOs konnten Arbeit nach 2021 unverändert fortsetzen

Originalstelle
„Die Zusammenarbeit mit lokal legitimierten Akteuren – die teilweise auch Verbindungen zur Schattenadministration der Taliban unterhielten – ermöglichte, dass diese Nichtregierungsorganisationen ihre Aktivitäten auch nach dem Abzug 2021 unverändert fortsetzen konnten. Allerdings wurde die durch partizipative Ansätze und Transparenz erreichte Nachhaltigkeit in vielen Fällen mit der Ausreise der meisten Mitarbeitenden einzelner deutscher Nichtregierungs- und Durchführungsorganisationen nach der Machtübernahme der Taliban im August 2021 hinfällig.“

Quelle: Drs. 20/10400, S. 142–143 (Original, neues Fenster)

Wo NGOs durch kontinuierliche Präsenz, partizipative Umsetzung und Zusammenarbeit mit lokal akzeptierten Autoritäten (Ältestenräte, Schuras) Organisationsstrukturen und Vertrauen aufgebaut hatten, erwies sich dies vergleichsweise nachhaltiger. Diese NGOs konnten ihre Aktivitäten teilweise auch nach dem Abzug 2021 unverändert fortsetzen. Allerdings mussten viele andere NGOs nach der Machtübernahme der Taliban komplett neues Personal rekrutieren.

Thema: Ressortabstimmung Akteure: NGOs, VENRO Status: entwurf_unbestaetigt

Quelle

Dokument: Zwischenbericht der Enquete-Kommission „Lehren aus Afghanistan”, 20. Wahlperiode

Drucksache: 20/10400

Fundstelle: S. 142–143 (Dokument insgesamt S. 117–214)

Art des Belegs: sinngemäße Wiedergabe (Paraphrase)

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Feststellung 4.2.4.2.1 — Frauenförderung S. 118

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Die Bundesregierung beschrieb die Förderung von Frauen und Kindern als besonderes Anliegen des Wiederaufbaus. Kernbereiche waren Projekte gegen Missbrauch und häusliche Gewalt, Rechtsberatung, Bildung, Radio- und Kommunikationsnetze und Wirtschaftsförderung. Formulierungen zu konkreten deutschen Zielen blieben jedoch oft vage und verwiesen auf die afghanische Verfassung von 2004, die zugleich festhielt, dass kein Gesetz im Widerspruch zum Islam stehen darf.

Thema: Humanitäre Lage 2001–2021 Akteure: Bundesregierung, BMZ, afghanische Regierung enquete\zwischenbericht-projektgruppen-2.json
Feststellung 4.2.4.2.1 — Frauenförderung S. 118–119

Frauen im öffentlichen Dienst: Rückgang 2006–2010 von 31 auf 18,5 Prozent

Zwischen 2006 und 2010 sank der Anteil von Frauen im afghanischen öffentlichen Dienst von 31 % auf 18,5 %. Ein Grund war ihre besondere Gefährdung: Allein 2008 wurden zehn Afghaninnen in öffentlichen Ämtern (u. a. Lehrerinnen, Polizistinnen, Politikerinnen) ermordet. Bis 2020 stieg der Anteil wieder auf 35 %.

Thema: Humanitäre Lage 2006–2020 Akteure: afghanische Bevölkerung, afghanische Regierung enquete\zwischenbericht-projektgruppen-2.json
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Massiver Ausbau der Mobilfunknetze: von praktisch null (2001) auf 5,4 Millionen Anschlüsse (2008)

Während es 2001 in Afghanistan praktisch kein Telekommunikationsnetz gab, waren 2006 etwa 2,52 Millionen Mobiltelefone in Gebrauch; bis 2008 verdoppelte sich diese Zahl auf ca. 5,4 Millionen Anschlüsse. Der technologische Wandel trug zu einer besseren Vernetzung der organisierten Zivilgesellschaft und marginalisierter Gruppen bei.

Thema: Humanitäre Lage 2001–2008 Akteure: afghanische Bevölkerung enquete\zwischenbericht-projektgruppen-2.json
Feststellung 4.2.4.2.2 — Staatliche Hürden bei Frauenrechten S. 119–120

EVAW-Gesetz 2009: trotz hunderttausender Übergriffe nur 172 Anklagen

Das 2009 in Afghanistan eingeführte „Elimination of Violence Against Women”-Gesetz (EVAW) scheiterte vielerorts an der Rechtsanwendung. Während NGOs von hunderttausenden sexuellen Übergriffen berichteten, beschränkte sich die Zahl der Anklagen laut afghanischem Innenministerium auf nur 172. Das formelle Justizsystem erwies sich als dysfunktional; Richter, Staatsanwälte und Verteidiger akzeptierten oder kannten die Regelung oft nicht.

Thema: Humanitäre Lage 2009 Akteure: afghanisches Frauenministerium, afghanisches Innenministerium, NGOs enquete\zwischenbericht-projektgruppen-2.json
Bewertung 4.2.4.2.3 — Erfolgsfaktor Querschnittsthema S. 120

Gender-Mainstreaming wirksamer als „reine” Frauenrechtsprojekte

Die Einbettung frauenrechtlicher Ziele als Querschnittsthema in Projekten anderer Bereiche (Bildung, Polizeiaufbau, wirtschaftliche Teilhabe) erwies sich gegenüber „reinen” Frauenrechtsprojekten wie Workshops als effektiver und nachhaltiger. Auf dem Land konnten gerade Projekte mit moderater Zielsetzung (Alphabetisierung, Gesundheitsversorgung, frauenspezifische Landwirtschaft) vergleichsweise nachhaltige Verbesserungen erzielen.

Thema: Humanitäre Lage Akteure: BMZ, GTZ/GIZ enquete\zwischenbericht-projektgruppen-2.json