Schätzungen: 40–90 Prozent der Hilfen flossen in die Geberländer zurück
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„Problematisch war zudem, dass ein Großteil der bereitgestellten Gelder in die Geberländer zurückgeflossen ist, Schätzungen zufolge zwischen 40 und 90 Prozent der Hilfen seit 2001. Die Weltbank gab für 2008 an, dass nur 38 Cents eines jeden US-Dollars die afghanische Wirtschaft erreichten. Laut einer Oxfam-Studie von 2008 wurde die Hälfte der Hilfsgelder 2001-2008 an den Erwerb von Gütern und Leistungen der Geberländer gebunden. Dies ermöglichte Auftragnehmern (contractors) mit reiner Dienstleistungsorientierung Gewinnmargen von bis zu 50 Prozent.“
Schätzungen zufolge flossen zwischen 40 und 90 Prozent der Hilfen seit 2001 in die Geberländer zurück. Die Weltbank gab für 2008 an, dass nur 38 Cent eines jeden US-Dollars die afghanische Wirtschaft erreichten. Eine Oxfam-Studie 2008 zeigte: Die Hälfte der Hilfsgelder 2001–2008 wurde an den Erwerb von Gütern und Leistungen der Geberländer gebunden; Auftragnehmer erzielten Gewinnmargen bis zu 50 Prozent.
Die Bundesregierung beschrieb die Förderung von Frauen und Kindern als besonderes Anliegen des Wiederaufbaus. Kernbereiche waren Projekte gegen Missbrauch und häusliche Gewalt, Rechtsberatung, Bildung, Radio- und Kommunikationsnetze und Wirtschaftsförderung. Formulierungen zu konkreten deutschen Zielen blieben jedoch oft vage und verwiesen auf die afghanische Verfassung von 2004, die zugleich festhielt, dass kein Gesetz im Widerspruch zum Islam stehen darf.
Zwischen 2006 und 2010 sank der Anteil von Frauen im afghanischen öffentlichen Dienst von 31 % auf 18,5 %. Ein Grund war ihre besondere Gefährdung: Allein 2008 wurden zehn Afghaninnen in öffentlichen Ämtern (u. a. Lehrerinnen, Polizistinnen, Politikerinnen) ermordet. Bis 2020 stieg der Anteil wieder auf 35 %.
Während es 2001 in Afghanistan praktisch kein Telekommunikationsnetz gab, waren 2006 etwa 2,52 Millionen Mobiltelefone in Gebrauch; bis 2008 verdoppelte sich diese Zahl auf ca. 5,4 Millionen Anschlüsse. Der technologische Wandel trug zu einer besseren Vernetzung der organisierten Zivilgesellschaft und marginalisierter Gruppen bei.
Das 2009 in Afghanistan eingeführte „Elimination of Violence Against Women”-Gesetz (EVAW) scheiterte vielerorts an der Rechtsanwendung. Während NGOs von hunderttausenden sexuellen Übergriffen berichteten, beschränkte sich die Zahl der Anklagen laut afghanischem Innenministerium auf nur 172. Das formelle Justizsystem erwies sich als dysfunktional; Richter, Staatsanwälte und Verteidiger akzeptierten oder kannten die Regelung oft nicht.
Die Einbettung frauenrechtlicher Ziele als Querschnittsthema in Projekten anderer Bereiche (Bildung, Polizeiaufbau, wirtschaftliche Teilhabe) erwies sich gegenüber „reinen” Frauenrechtsprojekten wie Workshops als effektiver und nachhaltiger. Auf dem Land konnten gerade Projekte mit moderater Zielsetzung (Alphabetisierung, Gesundheitsversorgung, frauenspezifische Landwirtschaft) vergleichsweise nachhaltige Verbesserungen erzielen.