Nur 28 Prozent der Bevölkerung 2020 mit Elektrizität versorgt
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„Die deutschen Firmen Hochtief und Giesecke+Devrient sollen ein grundsätzliches Interesse gehabt haben, in Afghanistan zu investieren 728, Siemens Energy plante z. B. ab 2020 die Etablierung eines nachhaltigen Energiesystems in Afghanistan. Gerade im letzten Punkt zeigte sich die Diskrepanz zwischen dem Anspruch, Afghanistan mit den geplanten Maßnahmen als Energiedrehscheibe in Zentralasien zu etablieren und den Alltagsrealitäten der Bevölkerung. Lediglich 28 Prozent der afghanischen Bevölkerung waren bis 2020 mit Elektrizität versorgt.“
Bis 2020 waren lediglich 28 Prozent der afghanischen Bevölkerung mit Elektrizität versorgt. Das ist Ausdruck der Diskrepanz zwischen dem Anspruch, Afghanistan als Energiedrehscheibe Zentralasiens zu etablieren, und den Alltagsrealitäten der Bevölkerung. Investitionen waren weder für afghanische noch internationale Unternehmen attraktiv; deutsche Unternehmen beteiligten sich daher nicht am Wirtschaftsaufbau.
Die Bundesregierung beschrieb die Förderung von Frauen und Kindern als besonderes Anliegen des Wiederaufbaus. Kernbereiche waren Projekte gegen Missbrauch und häusliche Gewalt, Rechtsberatung, Bildung, Radio- und Kommunikationsnetze und Wirtschaftsförderung. Formulierungen zu konkreten deutschen Zielen blieben jedoch oft vage und verwiesen auf die afghanische Verfassung von 2004, die zugleich festhielt, dass kein Gesetz im Widerspruch zum Islam stehen darf.
Zwischen 2006 und 2010 sank der Anteil von Frauen im afghanischen öffentlichen Dienst von 31 % auf 18,5 %. Ein Grund war ihre besondere Gefährdung: Allein 2008 wurden zehn Afghaninnen in öffentlichen Ämtern (u. a. Lehrerinnen, Polizistinnen, Politikerinnen) ermordet. Bis 2020 stieg der Anteil wieder auf 35 %.
Während es 2001 in Afghanistan praktisch kein Telekommunikationsnetz gab, waren 2006 etwa 2,52 Millionen Mobiltelefone in Gebrauch; bis 2008 verdoppelte sich diese Zahl auf ca. 5,4 Millionen Anschlüsse. Der technologische Wandel trug zu einer besseren Vernetzung der organisierten Zivilgesellschaft und marginalisierter Gruppen bei.
Das 2009 in Afghanistan eingeführte „Elimination of Violence Against Women”-Gesetz (EVAW) scheiterte vielerorts an der Rechtsanwendung. Während NGOs von hunderttausenden sexuellen Übergriffen berichteten, beschränkte sich die Zahl der Anklagen laut afghanischem Innenministerium auf nur 172. Das formelle Justizsystem erwies sich als dysfunktional; Richter, Staatsanwälte und Verteidiger akzeptierten oder kannten die Regelung oft nicht.
Die Einbettung frauenrechtlicher Ziele als Querschnittsthema in Projekten anderer Bereiche (Bildung, Polizeiaufbau, wirtschaftliche Teilhabe) erwies sich gegenüber „reinen” Frauenrechtsprojekten wie Workshops als effektiver und nachhaltiger. Auf dem Land konnten gerade Projekte mit moderater Zielsetzung (Alphabetisierung, Gesundheitsversorgung, frauenspezifische Landwirtschaft) vergleichsweise nachhaltige Verbesserungen erzielen.