Müttersterblichkeit 2001–2021 um 54 Prozent gesunken
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„Es kann dennoch festgehalten werden, dass die Situation der Frauen und Mädchen im Vergleich zur ersten Taliban-Herrschaft substanziell verbessert werden konnte. So ist allein die Müttersterblichkeit im Zeitraum von 2001 bis 2021 um 54 Prozent gesunken. Durch die Senkung der Kinder- und Müttersterblichkeit konnte die Überlebenswahrscheinlichkeit mehrerer Generationen von Frauen verbessert bzw. erst gewährleistet werden. Dennoch blieben die Fortschritte während der Zeit des deutschen Engagements hinter den Erwartungen zurück.“
Trotz weitgehend unveränderter Stellung der Frauen in Familie und Gesellschaft konnte die Situation gegenüber der ersten Taliban-Herrschaft substanziell verbessert werden: Die Müttersterblichkeit sank von 2001 bis 2021 um 54 %. Die Senkung von Kinder- und Müttersterblichkeit verbesserte die Überlebenswahrscheinlichkeit mehrerer Generationen von Frauen. Dennoch blieben die Fortschritte hinter den Erwartungen zurück.
Die Bundesregierung beschrieb die Förderung von Frauen und Kindern als besonderes Anliegen des Wiederaufbaus. Kernbereiche waren Projekte gegen Missbrauch und häusliche Gewalt, Rechtsberatung, Bildung, Radio- und Kommunikationsnetze und Wirtschaftsförderung. Formulierungen zu konkreten deutschen Zielen blieben jedoch oft vage und verwiesen auf die afghanische Verfassung von 2004, die zugleich festhielt, dass kein Gesetz im Widerspruch zum Islam stehen darf.
Zwischen 2006 und 2010 sank der Anteil von Frauen im afghanischen öffentlichen Dienst von 31 % auf 18,5 %. Ein Grund war ihre besondere Gefährdung: Allein 2008 wurden zehn Afghaninnen in öffentlichen Ämtern (u. a. Lehrerinnen, Polizistinnen, Politikerinnen) ermordet. Bis 2020 stieg der Anteil wieder auf 35 %.
Während es 2001 in Afghanistan praktisch kein Telekommunikationsnetz gab, waren 2006 etwa 2,52 Millionen Mobiltelefone in Gebrauch; bis 2008 verdoppelte sich diese Zahl auf ca. 5,4 Millionen Anschlüsse. Der technologische Wandel trug zu einer besseren Vernetzung der organisierten Zivilgesellschaft und marginalisierter Gruppen bei.
Das 2009 in Afghanistan eingeführte „Elimination of Violence Against Women”-Gesetz (EVAW) scheiterte vielerorts an der Rechtsanwendung. Während NGOs von hunderttausenden sexuellen Übergriffen berichteten, beschränkte sich die Zahl der Anklagen laut afghanischem Innenministerium auf nur 172. Das formelle Justizsystem erwies sich als dysfunktional; Richter, Staatsanwälte und Verteidiger akzeptierten oder kannten die Regelung oft nicht.
Die Einbettung frauenrechtlicher Ziele als Querschnittsthema in Projekten anderer Bereiche (Bildung, Polizeiaufbau, wirtschaftliche Teilhabe) erwies sich gegenüber „reinen” Frauenrechtsprojekten wie Workshops als effektiver und nachhaltiger. Auf dem Land konnten gerade Projekte mit moderater Zielsetzung (Alphabetisierung, Gesundheitsversorgung, frauenspezifische Landwirtschaft) vergleichsweise nachhaltige Verbesserungen erzielen.