Gender-Mainstreaming wirksamer als „reine” Frauenrechtsprojekte
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„Das Gender-Mainstreaming ist ein Beispiel für die Einbettung frauenrechtlicher Ziele in Projekte und Vorhaben aller Art. Hierbei wurden die Interessen und Lebenssituationen von Frauen in anderen Bereichen, beispielsweise der Bildung, dem Polizeiaufbau oder der Vermittlung von Fertigkeiten für eine wirtschaftliche Teilhabe berücksichtigt, die nah an ihrer Lebensrealität ansetzten. Es erwies sich gegenüber „reinen“ Frauenrechtsprojekten, wie Frauenrechts-Workshops, als effektiver und nachhaltiger. Auf dem Land konnten gerade die Projekte mit moderater Zielsetzung eine vergleichsweise nachhaltige Verbesserung der Lebenssituation der Frauen erzielen.“
Die Einbettung frauenrechtlicher Ziele als Querschnittsthema in Projekten anderer Bereiche (Bildung, Polizeiaufbau, wirtschaftliche Teilhabe) erwies sich gegenüber „reinen” Frauenrechtsprojekten wie Workshops als effektiver und nachhaltiger. Auf dem Land konnten gerade Projekte mit moderater Zielsetzung (Alphabetisierung, Gesundheitsversorgung, frauenspezifische Landwirtschaft) vergleichsweise nachhaltige Verbesserungen erzielen.
Die Bundesregierung beschrieb die Förderung von Frauen und Kindern als besonderes Anliegen des Wiederaufbaus. Kernbereiche waren Projekte gegen Missbrauch und häusliche Gewalt, Rechtsberatung, Bildung, Radio- und Kommunikationsnetze und Wirtschaftsförderung. Formulierungen zu konkreten deutschen Zielen blieben jedoch oft vage und verwiesen auf die afghanische Verfassung von 2004, die zugleich festhielt, dass kein Gesetz im Widerspruch zum Islam stehen darf.
Zwischen 2006 und 2010 sank der Anteil von Frauen im afghanischen öffentlichen Dienst von 31 % auf 18,5 %. Ein Grund war ihre besondere Gefährdung: Allein 2008 wurden zehn Afghaninnen in öffentlichen Ämtern (u. a. Lehrerinnen, Polizistinnen, Politikerinnen) ermordet. Bis 2020 stieg der Anteil wieder auf 35 %.
Während es 2001 in Afghanistan praktisch kein Telekommunikationsnetz gab, waren 2006 etwa 2,52 Millionen Mobiltelefone in Gebrauch; bis 2008 verdoppelte sich diese Zahl auf ca. 5,4 Millionen Anschlüsse. Der technologische Wandel trug zu einer besseren Vernetzung der organisierten Zivilgesellschaft und marginalisierter Gruppen bei.
Das 2009 in Afghanistan eingeführte „Elimination of Violence Against Women”-Gesetz (EVAW) scheiterte vielerorts an der Rechtsanwendung. Während NGOs von hunderttausenden sexuellen Übergriffen berichteten, beschränkte sich die Zahl der Anklagen laut afghanischem Innenministerium auf nur 172. Das formelle Justizsystem erwies sich als dysfunktional; Richter, Staatsanwälte und Verteidiger akzeptierten oder kannten die Regelung oft nicht.
Mit Ausnahme einzelner Kulturprojekte gab es seitens der Bundesregierung keine oder nur wenige explizite Förderprogramme für ethnische Minderheiten. Dennoch berücksichtigten Programme in anderen Bereichen die Belange von Minderheiten; viele ausländische und einige afghanische Organisationen hatten überwiegend Tadschiken, Hazara oder andere nicht-paschtunische Minderheiten als Mitarbeitende, auch aus Furcht vor pro-Taliban Innentätern.