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Feststellung 4.2.4.2.2 — Staatliche Hürden bei Frauenrechten S. 119–120 2009

EVAW-Gesetz 2009: trotz hunderttausender Übergriffe nur 172 Anklagen

Originalstelle
„Trotz hunderttausender Übergriffe beschränkte sich die Zahl der Anklagen laut afghanischem Innenministerium jedoch auf nur 172.621 Das formelle Justizsystem erwies sich insofern als dysfunktional im Umgang mit Fällen von Gewalt gegen Frauen und der Zugang zu Gerichten war nach wie vor für viele Frauen eine Hürde. Nicht selten, weil Richter/-innen, Staatsanwältinnen und Staatsanwälte oder Strafverteidiger/-innen die Regelung nicht akzeptierten oder nicht kannten.“

Quelle: Drs. 20/10400, S. 119–120 (Original, neues Fenster)

Das 2009 in Afghanistan eingeführte „Elimination of Violence Against Women”-Gesetz (EVAW) scheiterte vielerorts an der Rechtsanwendung. Während NGOs von hunderttausenden sexuellen Übergriffen berichteten, beschränkte sich die Zahl der Anklagen laut afghanischem Innenministerium auf nur 172. Das formelle Justizsystem erwies sich als dysfunktional; Richter, Staatsanwälte und Verteidiger akzeptierten oder kannten die Regelung oft nicht.

Quelle

Dokument: Zwischenbericht der Enquete-Kommission „Lehren aus Afghanistan”, 20. Wahlperiode

Drucksache: 20/10400

Fundstelle: S. 119–120 (Dokument insgesamt S. 117–214)

Art des Belegs: sinngemäße Wiedergabe (Paraphrase)

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