Replik CDU/CSU: Behauptetes Abkommen vom 14.08.2021 widerspricht historischen Fakten
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„4.1.8.1 Replik der CDU/CSU-Fraktion zum Sondervotum des Abgeordneten Jan Nolte (AfD), des Abgeordneten Joachim Wundrak (AfD) und des Sachverständigen Reiner Haunreiter zu Abschnitt 4.1.2.4364 Die Darstellung im Sondervotum der AfD, es sei am 14. August 2021 zum Abschluss eines Abkommens zwischen der Regierung der Republik Afghanistan und den Taliban gekommen, entspricht nicht den historischen Fakten.“
Die Replik der CDU/CSU-Fraktion stellt klar: Die Darstellung im AfD-Sondervotum, am 14. August 2021 sei zwischen Republik-Regierung und Taliban ein Abkommen geschlossen worden, entspricht „nicht den historischen Fakten“. Prof. Gießmann (Berghof Foundation, durch AA finanziert) führte im 1. Untersuchungsausschuss aus: Es ging nicht mehr um Friedensverhandlungen, sondern um einen ordentlichen Übergang. Die Taliban hätten sich bereit erklärt, Kabul „nicht militärisch zu erobern“. Die Gespräche scheiterten an Ghanis Flucht.
Hinweis zur Einordnung: Fraktionsposition CDU/CSU; kein gemeinsamer Befund der Kommission.
Das Sondervotum AfD (Nolte, Wundrak, Haunreiter) zu 4.1.2.4 behauptet, „in der Nacht des 14. August 2021 in Doha (Katar)“ sei es zu einem Abkommen zwischen Taliban-Führung und hochrangigen Vertretern der Republik gekommen. Es habe sich eher um eine „Machtübergabe“ gehandelt, die „weitestgehend friedlich“ verlief. Der Anschlag vom 26.08. ging laut Sondervotum auf den IS, nicht auf die Taliban. Die „Angst vor den Taliban“ habe sich „als unbegründet erwiesen“.
Hinweis: Fraktionsposition AfD; kein gemeinsamer Befund der Kommission. Beide Repliken (CDU/CSU und Gießmann, Potzel u.a.) widersprechen der Darstellung eines Abkommens vom 14.08.2021.
Am 11. September 2001 entführten 19 Al-Qaida-Attentäter vier Verkehrsmaschinen und steuerten drei davon in das World Trade Center und das Pentagon; eine vierte stürzte in Pennsylvania ab. 2.977 Menschen kamen ums Leben (davon 2.753 in den Twin Towers, 184 im Pentagon, 343 Feuerwehrleute), 11 davon aus Deutschland. Drei Schlüsselfiguren des Anschlages, darunter Mohammed Atta, gehörten zur „Hamburger Terrorzelle“.
Einen Tag nach den Anschlägen kündigte der NATO-Rat den Bündnisfall an; einstimmig beschlossen wurde er am 2. Oktober 2001. Am 7. Oktober 2001 begannen USA und Großbritannien die Operation Enduring Freedom (OEF) mit Luftangriffen auf Stützpunkte von Al-Qaida und Taliban in Afghanistan. Der Bündnisfall ist bis heute nicht aufgehoben.
Der VN-Sicherheitsrat erklärte mit Resolution 1368 (2001) einstimmig die Terrorangriffe zu einer „Bedrohung des Weltfriedens und der internationalen Sicherheit“ und verwies auf das „naturgegebene Recht zur individuellen und kollektiven Selbstverteidigung“ nach Artikel 51 VN-Charta. Diese Resolution und Folgeresolutionen bildeten die völkerrechtliche Basis sowohl für die Intervention als auch für das OEF-Bundeswehrmandat.
Al-Qaida (gegründet 1988) ist eine global operierende terroristische Gruppierung mit dem Ziel des globalen Jihad. Die Taliban hingegen sind eine in Afghanistan und Pakistan aktive lokale Bewegung mit einer dezidiert nationalen Agenda, die einen islamischen Staat in Afghanistan anstrebt. Die Kommission warnt, „die Taliban als internationale oder gar transnationale Terrororganisation zu bezeichnen“. Auf dem Höhepunkt 2001 kontrollierten die Taliban 80–90 Prozent des Staatsgebiets.
Hinweis: Zu dieser Aussage liegt ein Sondervotum der CDU/CSU-Fraktion vor (siehe Kap. 4.1.5), das auf die anfänglich symbiotische Beziehung zwischen Taliban und Al-Qaida verweist.
Der ehemalige VN-Sondergesandte für Afghanistan Lakhdar Brahimi bezeichnete die Entscheidung, die Taliban militärisch zu bekämpfen statt sie einzubinden, später als „original sin“ (Ursünde). Ein Mitarbeiter des US-Foreign Service konstatierte, das Beharren auf der Verfolgung der Taliban als Verbrecher habe „mehr zum Aufstieg des Widerstands beigetragen als alles andere“. 2001 kam von deutscher Seite eine Einbindung der Taliban politisch nicht infrage.