Sondervotum AfD: behauptetes Abkommen Republik–Taliban vom 14.08.2021 in Doha
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„Überdies legen Erkenntnisse und Zeugenaussagen im 1. Untersuchungsausschuss der 20. Legislaturperiode des Deutschen Bundestages nahe, dass es sich eher um eine Machtübergabe an die Taliban handelte, die, anders als in vielen Medien dargestellt, weitestgehend friedlich verlief. Laut des ehemaligen Senior Civilian Representative der NATO für Afghanistan, Stefano Pontecorvo, kam es in der Nacht des 14. August 2021 in Doha (Katar) noch zu einem Abkommen zwischen der politischen Führung der Taliban und hochrangigen Vertretern der Islamischen Republik Afghanistan, welches den Afghanen, den Taliban und den verbliebenen westlichen Interessen im Land genutzt hätte.“
Das Sondervotum AfD (Nolte, Wundrak, Haunreiter) zu 4.1.2.4 behauptet, „in der Nacht des 14. August 2021 in Doha (Katar)“ sei es zu einem Abkommen zwischen Taliban-Führung und hochrangigen Vertretern der Republik gekommen. Es habe sich eher um eine „Machtübergabe“ gehandelt, die „weitestgehend friedlich“ verlief. Der Anschlag vom 26.08. ging laut Sondervotum auf den IS, nicht auf die Taliban. Die „Angst vor den Taliban“ habe sich „als unbegründet erwiesen“.
Hinweis zur Einordnung: Fraktionsposition AfD; kein gemeinsamer Befund der Kommission. Beide Repliken (CDU/CSU und Gießmann, Potzel u.a.) widersprechen der Darstellung eines Abkommens vom 14.08.2021.
Die Replik der CDU/CSU-Fraktion stellt klar: Die Darstellung im AfD-Sondervotum, am 14. August 2021 sei zwischen Republik-Regierung und Taliban ein Abkommen geschlossen worden, entspricht „nicht den historischen Fakten“. Prof. Gießmann (Berghof Foundation, durch AA finanziert) führte im 1. Untersuchungsausschuss aus: Es ging nicht mehr um Friedensverhandlungen, sondern um einen ordentlichen Übergang. Die Taliban hätten sich bereit erklärt, Kabul „nicht militärisch zu erobern“. Die Gespräche scheiterten an Ghanis Flucht.
Hinweis: Fraktionsposition CDU/CSU; kein gemeinsamer Befund der Kommission.
Die Replik der Sachverständigen Gießmann, Geis, Masala, Nachtwei, Ramms, Schröder und Wüstner zum AfD-Sondervotum stellt fest: Es gab „kein entsprechendes Abkommen zwischen der politischen Führung der Taliban mit hochrangigen Vertretern der Republik Afghanistan“. Dies wurde am 6. Februar 2024 durch den ehemaligen Sonderbeauftragten Markus Potzel ausdrücklich bestätigt. Damit sei auch nicht zu belegen, dass ein solches Abkommen beiden Seiten genutzt hätte.
Hinweis: Replik einzelner Sachverständiger; kein gemeinsamer Befund der Kommission, jedoch weitgehend gestützt.
Am 11. September 2001 entführten 19 Al-Qaida-Attentäter vier Verkehrsmaschinen und steuerten drei davon in das World Trade Center und das Pentagon; eine vierte stürzte in Pennsylvania ab. 2.977 Menschen kamen ums Leben (davon 2.753 in den Twin Towers, 184 im Pentagon, 343 Feuerwehrleute), 11 davon aus Deutschland. Drei Schlüsselfiguren des Anschlages, darunter Mohammed Atta, gehörten zur „Hamburger Terrorzelle“.
Einen Tag nach den Anschlägen kündigte der NATO-Rat den Bündnisfall an; einstimmig beschlossen wurde er am 2. Oktober 2001. Am 7. Oktober 2001 begannen USA und Großbritannien die Operation Enduring Freedom (OEF) mit Luftangriffen auf Stützpunkte von Al-Qaida und Taliban in Afghanistan. Der Bündnisfall ist bis heute nicht aufgehoben.
Der VN-Sicherheitsrat erklärte mit Resolution 1368 (2001) einstimmig die Terrorangriffe zu einer „Bedrohung des Weltfriedens und der internationalen Sicherheit“ und verwies auf das „naturgegebene Recht zur individuellen und kollektiven Selbstverteidigung“ nach Artikel 51 VN-Charta. Diese Resolution und Folgeresolutionen bildeten die völkerrechtliche Basis sowohl für die Intervention als auch für das OEF-Bundeswehrmandat.
Al-Qaida (gegründet 1988) ist eine global operierende terroristische Gruppierung mit dem Ziel des globalen Jihad. Die Taliban hingegen sind eine in Afghanistan und Pakistan aktive lokale Bewegung mit einer dezidiert nationalen Agenda, die einen islamischen Staat in Afghanistan anstrebt. Die Kommission warnt, „die Taliban als internationale oder gar transnationale Terrororganisation zu bezeichnen“. Auf dem Höhepunkt 2001 kontrollierten die Taliban 80–90 Prozent des Staatsgebiets.
Hinweis: Zu dieser Aussage liegt ein Sondervotum der CDU/CSU-Fraktion vor (siehe Kap. 4.1.5), das auf die anfänglich symbiotische Beziehung zwischen Taliban und Al-Qaida verweist.
Der ehemalige VN-Sondergesandte für Afghanistan Lakhdar Brahimi bezeichnete die Entscheidung, die Taliban militärisch zu bekämpfen statt sie einzubinden, später als „original sin“ (Ursünde). Ein Mitarbeiter des US-Foreign Service konstatierte, das Beharren auf der Verfolgung der Taliban als Verbrecher habe „mehr zum Aufstieg des Widerstands beigetragen als alles andere“. 2001 kam von deutscher Seite eine Einbindung der Taliban politisch nicht infrage.