Bridge the Gap.

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Sondervotum Kap. 4.1.7 — Sondervotum Sachverständige S. 80

Sondervotum Masala, Ramms und Vollmer: Terrorbekämpfung in Afghanistan war „ein Erfolg“

Originalstelle
„Der komplexe Einsatz und langwierige Kampf gegen den Terrorismus in Afghanistan war somit ein Erfolg. 4.1.7.1 Replik der Sachverständigen Winfried Nachtwei, Prof. Dr. Anna Geis, Dr. Katja Mielke, Prof. Dr. Ursula Schröder sowie der Abgeordneten Schahina Gambir, MdB (Bündnis 90/Die Grünen) und des Abgeordneten Philip Krämer, MdB (Bündnis 90/Die Grünen) zum Sondervotum der Sachverständigen Prof. Dr. Carlo-Antonio Masala, Egon Ramms und Jörg Vollmer zu Abschnitt 4.1.1.8353 Dass Al Qaida durch die Terrorismusbekämpfung in Afghanistan in seiner Fähigkeit zu komplexen Anschlägen deutlich geschwächt wurde, soll nicht bestritten werden.“

Quelle: Drs. 20/10400, S. 80 (Original, neues Fenster)

Das Sondervotum der Sachverständigen Prof. Dr. Carlo-Antonio Masala, Egon Ramms und Jörg Vollmer fordert eine „ausgewogenere Perspektive“: Die deutliche Schwächung von Al-Qaidas Fähigkeit komplexer Anschläge (u. a. Tötung Bin Ladens 2011) sei ein „unbestreitbarer Erfolg“. Die nach dem 11. September 2001 erfolgten Anschläge hätten nicht mehr die Komplexität früherer Anschläge gehabt. „Der komplexe Einsatz und langwierige Kampf gegen den Terrorismus in Afghanistan war somit ein Erfolg.“

Hinweis zur Einordnung: Position einzelner Sachverständiger; kein gemeinsamer Befund der Kommission.
Thema: Lehren für die Zukunft Akteure: Carlo-Antonio Masala, Egon Ramms, Jörg Vollmer, Al-Qaida Status: entwurf_unbestaetigt

Quelle

Dokument: Zwischenbericht der Enquete-Kommission „Lehren aus Afghanistan für das künftige vernetzte Engagement Deutschlands“, 20. Wahlperiode

Drucksache: 20/10400

Fundstelle: S. 80 (Dokument insgesamt S. 147–238 (PDF) / 25–116 (Drucksache))

Art des Belegs: sinngemäße Wiedergabe (Paraphrase)

Widersprüche und abweichende Sichten

Direkt widersprechende Aussagen

Bewertung Kap. 4.1.1.8 — Lehren Terrorismusbekämpfung S. 36–37

Internationaler Terrorismus mit militärischen Mitteln allein nur unzureichend bekämpfbar

Die Kommission stellt fest: Internationaler und transnationaler Terrorismus kann mit militärischen Mitteln allein nur unzureichend bekämpft werden. Laut Jones & Libicki (2009) ist die Überführung in legale politische Systeme der wahrscheinlichste Grund für das Ende von Terrorgruppen; lokales Polizeihandeln macht rund 40 Prozent aller erfolgreichen Anti-Terror-Operationen aus, militärische Mittel nur 7 Prozent. Die „Decapitation“-Taktik hilft nur in etwa 17 Prozent der Fälle.

Hinweis: Für diesen Abschnitt liegt ein Sondervotum der Sachverständigen Prof. Dr. Masala, Egon Ramms und Jörg Vollmer vor (siehe Kap. 4.1.7).
Thema: Lehren für die Zukunft Akteure: Bundeswehr, Polizei enquete\zwischenbericht-projektgruppen-1.json
Feststellung Kap. 4.1.1.8 — Strategisches Scheitern in Afghanistan S. 37–38

Trotz OEF: 2019 entfielen 41 Prozent aller Terrortoten weltweit auf Afghanistan

Trotz Operation Anaconda und langjährigem OEF-Einsatz wurden Terrornetzwerke nicht nachhaltig genug geschwächt. 2019 entfielen 41 Prozent aller Terrortoten weltweit auf Afghanistan. VN-Sondergesandte Deborah Lyons berichtete dem VN-Sicherheitsrat am 17.11.2021, der afghanische IS-Ableger operiere inzwischen in den meisten Provinzen; IS-Angriffe nahmen 2020 auf 2021 von 60 auf 334 zu.

Thema: Lehren für die Zukunft 2019–2021 Akteure: Al-Qaida, IS-Khorasan, UNAMA enquete\zwischenbericht-projektgruppen-1.json

Weiteres aus derselben Quelle

Feststellung Kap. 4.1.1.1 — Die Terrorangriffe vom 11. September 2001 S. 25

11. September 2001: 2.977 Tote bei vier koordinierten Al-Qaida-Anschlägen in den USA

Am 11. September 2001 entführten 19 Al-Qaida-Attentäter vier Verkehrsmaschinen und steuerten drei davon in das World Trade Center und das Pentagon; eine vierte stürzte in Pennsylvania ab. 2.977 Menschen kamen ums Leben (davon 2.753 in den Twin Towers, 184 im Pentagon, 343 Feuerwehrleute), 11 davon aus Deutschland. Drei Schlüsselfiguren des Anschlages, darunter Mohammed Atta, gehörten zur „Hamburger Terrorzelle“.

Thema: NATO & Bündnis 2001-09-11 Akteure: Al-Qaida, USA, Hamburger Terrorzelle enquete\zwischenbericht-projektgruppen-1.json
Feststellung Kap. 4.1.1.2 — Der NATO-Bündnisfall S. 26

NATO-Bündnisfall nach Art. 5 erstmals und bislang einzig am 12.09.2001 ausgerufen, am 02.10.2001 einstimmig beschlossen

Einen Tag nach den Anschlägen kündigte der NATO-Rat den Bündnisfall an; einstimmig beschlossen wurde er am 2. Oktober 2001. Am 7. Oktober 2001 begannen USA und Großbritannien die Operation Enduring Freedom (OEF) mit Luftangriffen auf Stützpunkte von Al-Qaida und Taliban in Afghanistan. Der Bündnisfall ist bis heute nicht aufgehoben.

Thema: NATO & Bündnis 12.09.–02.10.2001 Akteure: NATO, USA, Großbritannien enquete\zwischenbericht-projektgruppen-1.json
Feststellung Kap. 4.1.1.3 — Legitimität / VN-Resolution 1368 S. 27–28

VN-Resolution 1368: Selbstverteidigungsrecht als völkerrechtliche Grundlage für OEF

Der VN-Sicherheitsrat erklärte mit Resolution 1368 (2001) einstimmig die Terrorangriffe zu einer „Bedrohung des Weltfriedens und der internationalen Sicherheit“ und verwies auf das „naturgegebene Recht zur individuellen und kollektiven Selbstverteidigung“ nach Artikel 51 VN-Charta. Diese Resolution und Folgeresolutionen bildeten die völkerrechtliche Basis sowohl für die Intervention als auch für das OEF-Bundeswehrmandat.

Thema: Völkerrecht & Mandat 2001 Akteure: VN-Sicherheitsrat, USA enquete\zwischenbericht-projektgruppen-1.json
Bewertung Kap. 4.1.1.4 — Al-Qaida und die Taliban S. 28–29

Unterschiedlicher Charakter: Al-Qaida transnational-terroristisch, Taliban lokal-national

Al-Qaida (gegründet 1988) ist eine global operierende terroristische Gruppierung mit dem Ziel des globalen Jihad. Die Taliban hingegen sind eine in Afghanistan und Pakistan aktive lokale Bewegung mit einer dezidiert nationalen Agenda, die einen islamischen Staat in Afghanistan anstrebt. Die Kommission warnt, „die Taliban als internationale oder gar transnationale Terrororganisation zu bezeichnen“. Auf dem Höhepunkt 2001 kontrollierten die Taliban 80–90 Prozent des Staatsgebiets.

Hinweis: Zu dieser Aussage liegt ein Sondervotum der CDU/CSU-Fraktion vor (siehe Kap. 4.1.5), das auf die anfänglich symbiotische Beziehung zwischen Taliban und Al-Qaida verweist.
Thema: Taliban Akteure: Al-Qaida, Taliban enquete\zwischenbericht-projektgruppen-1.json
Bewertung Kap. 4.1.1.4 — Taliban-Einbindung S. 29

Brahimi: Entscheidung, Taliban militärisch zu bekämpfen statt einzubinden, war „original sin“

Der ehemalige VN-Sondergesandte für Afghanistan Lakhdar Brahimi bezeichnete die Entscheidung, die Taliban militärisch zu bekämpfen statt sie einzubinden, später als „original sin“ (Ursünde). Ein Mitarbeiter des US-Foreign Service konstatierte, das Beharren auf der Verfolgung der Taliban als Verbrecher habe „mehr zum Aufstieg des Widerstands beigetragen als alles andere“. 2001 kam von deutscher Seite eine Einbindung der Taliban politisch nicht infrage.

Thema: Taliban 2001 Akteure: Lakhdar Brahimi, UNAMA, US-Foreign Service enquete\zwischenbericht-projektgruppen-1.json