Bridge the Gap.

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Feststellung Kap. 4.2.1.2 — Scheitern Gesprächskanal S. 86–87 2010–2013

Gesprächskanal scheiterte 2013 nach Holbrookes Tod, Bin-Laden-Tötung und Rabbani-Ermordung

Originalstelle
„Drittens, nach der Ermordung des Vorsitzenden des Hohen Friedensrates, Ex-Präsident Burhanuddin Rabbani, am 20. September 2011, sah Präsident Hamid Karzai, auch auf Druck der Nordallianz, von weiteren Verhandlungsschritten ab. Als wegen einer provokanten Flaggenzeremonie das gerade erst eröffnete Büro der Taliban im Juni 2013 auf Karzais Drängen hin wieder geschlossen wurde, versandete der zunächst verheißungsvoll anmutende Prozess.“

Quelle: Drs. 20/10400, S. 86–87 (Original, neues Fenster)

Drei Umstände ließen den Prozess 2013 scheitern: (1) Holbrooke verstarb unerwartet im Dezember 2010, Deutschland verlor den wichtigsten Garanten. (2) Nach Tötung Bin Ladens am 2. Mai 2011 erhielt in Washington die Hoffnung auf einen militärischen Durchbruch neuen Auftrieb. (3) Nach der Ermordung von Ex-Präsident Burhanuddin Rabbani am 20. September 2011 sah Karzai von weiteren Verhandlungsschritten ab. Im Juni 2013 wurde das gerade eröffnete Doha-Büro auf Karzais Drängen wieder geschlossen.

Quelle

Dokument: Zwischenbericht der Enquete-Kommission „Lehren aus Afghanistan für das künftige vernetzte Engagement Deutschlands“, 20. Wahlperiode

Drucksache: 20/10400

Fundstelle: S. 86–87 (Dokument insgesamt S. 147–238 (PDF) / 25–116 (Drucksache))

Art des Belegs: sinngemäße Wiedergabe (Paraphrase)

Weiteres aus derselben Quelle

Feststellung Kap. 4.1.1.1 — Die Terrorangriffe vom 11. September 2001 S. 25

11. September 2001: 2.977 Tote bei vier koordinierten Al-Qaida-Anschlägen in den USA

Am 11. September 2001 entführten 19 Al-Qaida-Attentäter vier Verkehrsmaschinen und steuerten drei davon in das World Trade Center und das Pentagon; eine vierte stürzte in Pennsylvania ab. 2.977 Menschen kamen ums Leben (davon 2.753 in den Twin Towers, 184 im Pentagon, 343 Feuerwehrleute), 11 davon aus Deutschland. Drei Schlüsselfiguren des Anschlages, darunter Mohammed Atta, gehörten zur „Hamburger Terrorzelle“.

Thema: NATO & Bündnis 2001-09-11 Akteure: Al-Qaida, USA, Hamburger Terrorzelle enquete\zwischenbericht-projektgruppen-1.json
Feststellung Kap. 4.1.1.2 — Der NATO-Bündnisfall S. 26

NATO-Bündnisfall nach Art. 5 erstmals und bislang einzig am 12.09.2001 ausgerufen, am 02.10.2001 einstimmig beschlossen

Einen Tag nach den Anschlägen kündigte der NATO-Rat den Bündnisfall an; einstimmig beschlossen wurde er am 2. Oktober 2001. Am 7. Oktober 2001 begannen USA und Großbritannien die Operation Enduring Freedom (OEF) mit Luftangriffen auf Stützpunkte von Al-Qaida und Taliban in Afghanistan. Der Bündnisfall ist bis heute nicht aufgehoben.

Thema: NATO & Bündnis 12.09.–02.10.2001 Akteure: NATO, USA, Großbritannien enquete\zwischenbericht-projektgruppen-1.json
Feststellung Kap. 4.1.1.3 — Legitimität / VN-Resolution 1368 S. 27–28

VN-Resolution 1368: Selbstverteidigungsrecht als völkerrechtliche Grundlage für OEF

Der VN-Sicherheitsrat erklärte mit Resolution 1368 (2001) einstimmig die Terrorangriffe zu einer „Bedrohung des Weltfriedens und der internationalen Sicherheit“ und verwies auf das „naturgegebene Recht zur individuellen und kollektiven Selbstverteidigung“ nach Artikel 51 VN-Charta. Diese Resolution und Folgeresolutionen bildeten die völkerrechtliche Basis sowohl für die Intervention als auch für das OEF-Bundeswehrmandat.

Thema: Völkerrecht & Mandat 2001 Akteure: VN-Sicherheitsrat, USA enquete\zwischenbericht-projektgruppen-1.json
Bewertung Kap. 4.1.1.4 — Al-Qaida und die Taliban S. 28–29

Unterschiedlicher Charakter: Al-Qaida transnational-terroristisch, Taliban lokal-national

Al-Qaida (gegründet 1988) ist eine global operierende terroristische Gruppierung mit dem Ziel des globalen Jihad. Die Taliban hingegen sind eine in Afghanistan und Pakistan aktive lokale Bewegung mit einer dezidiert nationalen Agenda, die einen islamischen Staat in Afghanistan anstrebt. Die Kommission warnt, „die Taliban als internationale oder gar transnationale Terrororganisation zu bezeichnen“. Auf dem Höhepunkt 2001 kontrollierten die Taliban 80–90 Prozent des Staatsgebiets.

Hinweis: Zu dieser Aussage liegt ein Sondervotum der CDU/CSU-Fraktion vor (siehe Kap. 4.1.5), das auf die anfänglich symbiotische Beziehung zwischen Taliban und Al-Qaida verweist.
Thema: Taliban Akteure: Al-Qaida, Taliban enquete\zwischenbericht-projektgruppen-1.json
Bewertung Kap. 4.1.1.4 — Taliban-Einbindung S. 29

Brahimi: Entscheidung, Taliban militärisch zu bekämpfen statt einzubinden, war „original sin“

Der ehemalige VN-Sondergesandte für Afghanistan Lakhdar Brahimi bezeichnete die Entscheidung, die Taliban militärisch zu bekämpfen statt sie einzubinden, später als „original sin“ (Ursünde). Ein Mitarbeiter des US-Foreign Service konstatierte, das Beharren auf der Verfolgung der Taliban als Verbrecher habe „mehr zum Aufstieg des Widerstands beigetragen als alles andere“. 2001 kam von deutscher Seite eine Einbindung der Taliban politisch nicht infrage.

Thema: Taliban 2001 Akteure: Lakhdar Brahimi, UNAMA, US-Foreign Service enquete\zwischenbericht-projektgruppen-1.json