„13 Jahre nach Start des deutschen Afghanistan-Einsatzes votierte der Bundestag am 18. Dezember 2014 mit 472 Stimmen für die deutsche Beteiligung an der NATO-geführten Beratungsmission Resolute Support bei 102 Gegenstimmen und 18 Enthaltungen. Viele Einsatzerfahrene hatten im Vorfeld vor einem terminfixierten, nicht an Übernahmefähigkeit orientierten ISAF-Abzug gewarnt, der von den Taliban nur noch abgewartet werden musste. Die gewachsene Afghanistan-Müdigkeit im Bundestag war unübersehbar – und angesichts der Entwicklungen des Afghanistan-Einsatzes und konkurrierender neuerer Krisen erklärbar.“
Am 18. Dezember 2014 votierte der Bundestag mit 472 Stimmen für die deutsche Beteiligung an der NATO-geführten Resolute Support Mission bei 102 Gegenstimmen und 18 Enthaltungen. Viele Einsatzerfahrene hatten vor einem terminfixierten ISAF-Abzug gewarnt. Die Afghanistan-Müdigkeit im Bundestag war unübersehbar. Ignoriert wurde, dass es im ISAF-Abzugsjahr mit mehr als 5.000 gefallenen Polizisten und Soldaten so viele gefallene Einsatzkräfte gab wie nie seit 2002.
Am 11. September 2001 entführten 19 Al-Qaida-Attentäter vier Verkehrsmaschinen und steuerten drei davon in das World Trade Center und das Pentagon; eine vierte stürzte in Pennsylvania ab. 2.977 Menschen kamen ums Leben (davon 2.753 in den Twin Towers, 184 im Pentagon, 343 Feuerwehrleute), 11 davon aus Deutschland. Drei Schlüsselfiguren des Anschlages, darunter Mohammed Atta, gehörten zur „Hamburger Terrorzelle“.
Einen Tag nach den Anschlägen kündigte der NATO-Rat den Bündnisfall an; einstimmig beschlossen wurde er am 2. Oktober 2001. Am 7. Oktober 2001 begannen USA und Großbritannien die Operation Enduring Freedom (OEF) mit Luftangriffen auf Stützpunkte von Al-Qaida und Taliban in Afghanistan. Der Bündnisfall ist bis heute nicht aufgehoben.
Der VN-Sicherheitsrat erklärte mit Resolution 1368 (2001) einstimmig die Terrorangriffe zu einer „Bedrohung des Weltfriedens und der internationalen Sicherheit“ und verwies auf das „naturgegebene Recht zur individuellen und kollektiven Selbstverteidigung“ nach Artikel 51 VN-Charta. Diese Resolution und Folgeresolutionen bildeten die völkerrechtliche Basis sowohl für die Intervention als auch für das OEF-Bundeswehrmandat.
Al-Qaida (gegründet 1988) ist eine global operierende terroristische Gruppierung mit dem Ziel des globalen Jihad. Die Taliban hingegen sind eine in Afghanistan und Pakistan aktive lokale Bewegung mit einer dezidiert nationalen Agenda, die einen islamischen Staat in Afghanistan anstrebt. Die Kommission warnt, „die Taliban als internationale oder gar transnationale Terrororganisation zu bezeichnen“. Auf dem Höhepunkt 2001 kontrollierten die Taliban 80–90 Prozent des Staatsgebiets.
Hinweis: Zu dieser Aussage liegt ein Sondervotum der CDU/CSU-Fraktion vor (siehe Kap. 4.1.5), das auf die anfänglich symbiotische Beziehung zwischen Taliban und Al-Qaida verweist.
Der ehemalige VN-Sondergesandte für Afghanistan Lakhdar Brahimi bezeichnete die Entscheidung, die Taliban militärisch zu bekämpfen statt sie einzubinden, später als „original sin“ (Ursünde). Ein Mitarbeiter des US-Foreign Service konstatierte, das Beharren auf der Verfolgung der Taliban als Verbrecher habe „mehr zum Aufstieg des Widerstands beigetragen als alles andere“. 2001 kam von deutscher Seite eine Einbindung der Taliban politisch nicht infrage.