Bridge the Gap.

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Bewertung Kap. 4.1.1.8 — Lehren Terrorismusbekämpfung S. 36–37

Internationaler Terrorismus mit militärischen Mitteln allein nur unzureichend bekämpfbar

Originalstelle
„So benennen Jones & Libicki im Jahr 2009 vier historisch beobachtbare Gründe für das Ende von Terrorgruppen: Polizeiarbeit, militärische Mittel, Integration in politische Prozesse oder den „Erfolg" der Terrororganisationen. Eine erfolgreiche Überführung in legale politische Systeme ist der wahrscheinlichste Grund für das Ende von Terrorgruppen – Beispiele dafür sind der ANC, die FARC und Sinn Fein. Der zweitwahrscheinlichste Grund ist das Agieren von (lokaler) Polizei und Ermittlungsbehörden. Diese machten rund 40 Prozent aller erfolgreichen Anti-Terror-Operationen aus, wohingegen Einsätze mit militärischen Mittel für nur 7 Prozent verantwortlich seien.“

Quelle: Drs. 20/10400, S. 36–37 (Original, neues Fenster)

Die Kommission stellt fest: Internationaler und transnationaler Terrorismus kann mit militärischen Mitteln allein nur unzureichend bekämpft werden. Laut Jones & Libicki (2009) ist die Überführung in legale politische Systeme der wahrscheinlichste Grund für das Ende von Terrorgruppen; lokales Polizeihandeln macht rund 40 Prozent aller erfolgreichen Anti-Terror-Operationen aus, militärische Mittel nur 7 Prozent. Die „Decapitation“-Taktik hilft nur in etwa 17 Prozent der Fälle.

Hinweis zur Einordnung: Für diesen Abschnitt liegt ein Sondervotum der Sachverständigen Prof. Dr. Masala, Egon Ramms und Jörg Vollmer vor (siehe Kap. 4.1.7).
Thema: Lehren für die Zukunft Akteure: Bundeswehr, Polizei Status: entwurf_unbestaetigt

Quelle

Dokument: Zwischenbericht der Enquete-Kommission „Lehren aus Afghanistan für das künftige vernetzte Engagement Deutschlands“, 20. Wahlperiode

Drucksache: 20/10400

Fundstelle: S. 36–37 (Dokument insgesamt S. 147–238 (PDF) / 25–116 (Drucksache))

Art des Belegs: sinngemäße Wiedergabe (Paraphrase)

Widersprüche und abweichende Sichten

Abweichende Einschätzungen

Sondervotum Kap. 4.1.7.1 — Replik zu Masala/Ramms/Vollmer S. 80–81

Replik Nachtwei u.a.: „War on Terror“ scheiterte in Afghanistan strategisch

Die Replik der Sachverständigen Nachtwei, Geis, Mielke, Schröder sowie Abg. Gambir und Krämer (Bündnis 90/Die Grünen) widerspricht: Ziel der Antiterror-Koalition war die Bekämpfung aller Formen des Terrorismus und ihrer Nährböden. Das gelang nicht. Laut US-Verteidigungsministerium 2017 gab es in der Region Afghanistan-Pakistan die höchste Konzentration extremistischer Gruppen weltweit. Laut Global Terrorism Index war Afghanistan 2017–2021 das Land mit den bei weitem meisten Terrortoten. „Der ‚War on Terror‘ scheiterte in Afghanistan strategisch.“

Hinweis: Replik einzelner Sachverständiger und Abgeordneter; kein gemeinsamer Befund der Kommission.
Thema: Lehren für die Zukunft Akteure: Winfried Nachtwei, Bündnis 90/Die Grünen, UNAMA enquete\zwischenbericht-projektgruppen-1.json

Weiteres aus derselben Quelle

Feststellung Kap. 4.1.1.1 — Die Terrorangriffe vom 11. September 2001 S. 25

11. September 2001: 2.977 Tote bei vier koordinierten Al-Qaida-Anschlägen in den USA

Am 11. September 2001 entführten 19 Al-Qaida-Attentäter vier Verkehrsmaschinen und steuerten drei davon in das World Trade Center und das Pentagon; eine vierte stürzte in Pennsylvania ab. 2.977 Menschen kamen ums Leben (davon 2.753 in den Twin Towers, 184 im Pentagon, 343 Feuerwehrleute), 11 davon aus Deutschland. Drei Schlüsselfiguren des Anschlages, darunter Mohammed Atta, gehörten zur „Hamburger Terrorzelle“.

Thema: NATO & Bündnis 2001-09-11 Akteure: Al-Qaida, USA, Hamburger Terrorzelle enquete\zwischenbericht-projektgruppen-1.json
Feststellung Kap. 4.1.1.2 — Der NATO-Bündnisfall S. 26

NATO-Bündnisfall nach Art. 5 erstmals und bislang einzig am 12.09.2001 ausgerufen, am 02.10.2001 einstimmig beschlossen

Einen Tag nach den Anschlägen kündigte der NATO-Rat den Bündnisfall an; einstimmig beschlossen wurde er am 2. Oktober 2001. Am 7. Oktober 2001 begannen USA und Großbritannien die Operation Enduring Freedom (OEF) mit Luftangriffen auf Stützpunkte von Al-Qaida und Taliban in Afghanistan. Der Bündnisfall ist bis heute nicht aufgehoben.

Thema: NATO & Bündnis 12.09.–02.10.2001 Akteure: NATO, USA, Großbritannien enquete\zwischenbericht-projektgruppen-1.json
Feststellung Kap. 4.1.1.3 — Legitimität / VN-Resolution 1368 S. 27–28

VN-Resolution 1368: Selbstverteidigungsrecht als völkerrechtliche Grundlage für OEF

Der VN-Sicherheitsrat erklärte mit Resolution 1368 (2001) einstimmig die Terrorangriffe zu einer „Bedrohung des Weltfriedens und der internationalen Sicherheit“ und verwies auf das „naturgegebene Recht zur individuellen und kollektiven Selbstverteidigung“ nach Artikel 51 VN-Charta. Diese Resolution und Folgeresolutionen bildeten die völkerrechtliche Basis sowohl für die Intervention als auch für das OEF-Bundeswehrmandat.

Thema: Völkerrecht & Mandat 2001 Akteure: VN-Sicherheitsrat, USA enquete\zwischenbericht-projektgruppen-1.json
Bewertung Kap. 4.1.1.4 — Al-Qaida und die Taliban S. 28–29

Unterschiedlicher Charakter: Al-Qaida transnational-terroristisch, Taliban lokal-national

Al-Qaida (gegründet 1988) ist eine global operierende terroristische Gruppierung mit dem Ziel des globalen Jihad. Die Taliban hingegen sind eine in Afghanistan und Pakistan aktive lokale Bewegung mit einer dezidiert nationalen Agenda, die einen islamischen Staat in Afghanistan anstrebt. Die Kommission warnt, „die Taliban als internationale oder gar transnationale Terrororganisation zu bezeichnen“. Auf dem Höhepunkt 2001 kontrollierten die Taliban 80–90 Prozent des Staatsgebiets.

Hinweis: Zu dieser Aussage liegt ein Sondervotum der CDU/CSU-Fraktion vor (siehe Kap. 4.1.5), das auf die anfänglich symbiotische Beziehung zwischen Taliban und Al-Qaida verweist.
Thema: Taliban Akteure: Al-Qaida, Taliban enquete\zwischenbericht-projektgruppen-1.json
Bewertung Kap. 4.1.1.4 — Taliban-Einbindung S. 29

Brahimi: Entscheidung, Taliban militärisch zu bekämpfen statt einzubinden, war „original sin“

Der ehemalige VN-Sondergesandte für Afghanistan Lakhdar Brahimi bezeichnete die Entscheidung, die Taliban militärisch zu bekämpfen statt sie einzubinden, später als „original sin“ (Ursünde). Ein Mitarbeiter des US-Foreign Service konstatierte, das Beharren auf der Verfolgung der Taliban als Verbrecher habe „mehr zum Aufstieg des Widerstands beigetragen als alles andere“. 2001 kam von deutscher Seite eine Einbindung der Taliban politisch nicht infrage.

Thema: Taliban 2001 Akteure: Lakhdar Brahimi, UNAMA, US-Foreign Service enquete\zwischenbericht-projektgruppen-1.json