BewertungKap. 4.1.1.6 — Kontrolle des OEF-EinsatzesS. 342002–2008
Parlamentskontrolle beim OEF-Einsatz erreichte „selbst verschuldeten Tiefpunkt“
Originalstelle
„Jahrelang wurde verdrängt, dass die Realität von OEF als Teil des War on Terror dem Ansatz der International Security Assistance Force (ISAF) zuwiderlief und teilweise Hass und Gewalt mehr schürte als eindämmte. Dieser strategische Dissens wurde im Bündnis politisch nicht ausgetragen, geschweige denn geklärt. Erst die parlamentarischen Ermittlungen des Verteidigungsausschusses als Untersuchungsausschuss im Jahr 2008 ergaben, dass die Realität des KSK-Einsatzes weit hinter seinem Antiterror-Auftrag, aber auch hinter vielen Befürchtungen in der deutschen Öffentlichkeit zurückblieb: Bei ihren Einsätzen verhafteten, töteten und verletzten KSK-Soldaten demnach keinen Menschen.“
Der „Bericht zur Evaluation des Einsatzes der Bundeswehr im Rahmen der OEF“ 2007 konstatierte nur politisch, der deutsche KSK-Einsatz habe einen „deutlich sichtbaren und eigenständigen Beitrag“ geleistet. Die deutsche Parlamentsbeteiligung erlebte im Fall OEF ihren selbst verschuldeten Tiefpunkt. Die Realität von OEF als Teil des War on Terror lief dem ISAF-Ansatz zuwider und schürte teilweise Hass und Gewalt mehr als sie eindämmte. Erst 2008 ergaben parlamentarische Ermittlungen, dass KSK-Soldaten keinen Menschen verhafteten, töteten oder verletzten.
Am 11. September 2001 entführten 19 Al-Qaida-Attentäter vier Verkehrsmaschinen und steuerten drei davon in das World Trade Center und das Pentagon; eine vierte stürzte in Pennsylvania ab. 2.977 Menschen kamen ums Leben (davon 2.753 in den Twin Towers, 184 im Pentagon, 343 Feuerwehrleute), 11 davon aus Deutschland. Drei Schlüsselfiguren des Anschlages, darunter Mohammed Atta, gehörten zur „Hamburger Terrorzelle“.
Einen Tag nach den Anschlägen kündigte der NATO-Rat den Bündnisfall an; einstimmig beschlossen wurde er am 2. Oktober 2001. Am 7. Oktober 2001 begannen USA und Großbritannien die Operation Enduring Freedom (OEF) mit Luftangriffen auf Stützpunkte von Al-Qaida und Taliban in Afghanistan. Der Bündnisfall ist bis heute nicht aufgehoben.
Der VN-Sicherheitsrat erklärte mit Resolution 1368 (2001) einstimmig die Terrorangriffe zu einer „Bedrohung des Weltfriedens und der internationalen Sicherheit“ und verwies auf das „naturgegebene Recht zur individuellen und kollektiven Selbstverteidigung“ nach Artikel 51 VN-Charta. Diese Resolution und Folgeresolutionen bildeten die völkerrechtliche Basis sowohl für die Intervention als auch für das OEF-Bundeswehrmandat.
Al-Qaida (gegründet 1988) ist eine global operierende terroristische Gruppierung mit dem Ziel des globalen Jihad. Die Taliban hingegen sind eine in Afghanistan und Pakistan aktive lokale Bewegung mit einer dezidiert nationalen Agenda, die einen islamischen Staat in Afghanistan anstrebt. Die Kommission warnt, „die Taliban als internationale oder gar transnationale Terrororganisation zu bezeichnen“. Auf dem Höhepunkt 2001 kontrollierten die Taliban 80–90 Prozent des Staatsgebiets.
Hinweis: Zu dieser Aussage liegt ein Sondervotum der CDU/CSU-Fraktion vor (siehe Kap. 4.1.5), das auf die anfänglich symbiotische Beziehung zwischen Taliban und Al-Qaida verweist.
Der ehemalige VN-Sondergesandte für Afghanistan Lakhdar Brahimi bezeichnete die Entscheidung, die Taliban militärisch zu bekämpfen statt sie einzubinden, später als „original sin“ (Ursünde). Ein Mitarbeiter des US-Foreign Service konstatierte, das Beharren auf der Verfolgung der Taliban als Verbrecher habe „mehr zum Aufstieg des Widerstands beigetragen als alles andere“. 2001 kam von deutscher Seite eine Einbindung der Taliban politisch nicht infrage.