„Al-Qaida („die Basis“) ist eine global operierende terroristische Gruppierung, die im Jahr 1988 in Afghanistan gegründet wurde. Die Gruppe verfolgt das Ziel, den globalen Jihad gegen den Westen und seine Verbündeten zu führen. Inder Folge der Terroranschläge auf die Botschaften der Vereinigten Staaten in Dar -es-Salam und Nairobi am 7. August 1998 tauchte der Name „Al-Qaida“ erstmals in westlichen Medien auf. Die Taliban (aus dem Arabischen „Schüler“ / „Studenten“) hingegen sind eine lokale Bewegung, die in Afghanistan und Pakistan aktiv ist und eine dezidiert nationale Agenda hat.“
Al-Qaida (gegründet 1988) ist eine global operierende terroristische Gruppierung mit dem Ziel des globalen Jihad. Die Taliban hingegen sind eine in Afghanistan und Pakistan aktive lokale Bewegung mit einer dezidiert nationalen Agenda, die einen islamischen Staat in Afghanistan anstrebt. Die Kommission warnt, „die Taliban als internationale oder gar transnationale Terrororganisation zu bezeichnen“. Auf dem Höhepunkt 2001 kontrollierten die Taliban 80–90 Prozent des Staatsgebiets.
Hinweis zur Einordnung: Zu dieser Aussage liegt ein Sondervotum der CDU/CSU-Fraktion vor (siehe Kap. 4.1.5), das auf die anfänglich symbiotische Beziehung zwischen Taliban und Al-Qaida verweist.
Das Sondervotum der CDU/CSU-Fraktion wirft Kapitel 4.1.1.4 vor, die anfänglich enge, symbiotische Beziehung zwischen Taliban und Al-Qaida zu unterschlagen. Im Austausch für den durch die Taliban gebotenen Schutzraum rekrutierte Al-Qaida ausländische Kämpfer für die Taliban. Diese Beziehung war Grundlage für die wiederholte Weigerung der Taliban, Bin Laden auszuliefern, auch nach den Anschlägen 1998 (Nairobi und Daressalam), 2000 (USS Cole) und nach dem VN-Sanktionsregime 1267.
Hinweis: Fraktionsposition CDU/CSU; kein gemeinsamer Befund der Kommission.
Am 11. September 2001 entführten 19 Al-Qaida-Attentäter vier Verkehrsmaschinen und steuerten drei davon in das World Trade Center und das Pentagon; eine vierte stürzte in Pennsylvania ab. 2.977 Menschen kamen ums Leben (davon 2.753 in den Twin Towers, 184 im Pentagon, 343 Feuerwehrleute), 11 davon aus Deutschland. Drei Schlüsselfiguren des Anschlages, darunter Mohammed Atta, gehörten zur „Hamburger Terrorzelle“.
Einen Tag nach den Anschlägen kündigte der NATO-Rat den Bündnisfall an; einstimmig beschlossen wurde er am 2. Oktober 2001. Am 7. Oktober 2001 begannen USA und Großbritannien die Operation Enduring Freedom (OEF) mit Luftangriffen auf Stützpunkte von Al-Qaida und Taliban in Afghanistan. Der Bündnisfall ist bis heute nicht aufgehoben.
Der VN-Sicherheitsrat erklärte mit Resolution 1368 (2001) einstimmig die Terrorangriffe zu einer „Bedrohung des Weltfriedens und der internationalen Sicherheit“ und verwies auf das „naturgegebene Recht zur individuellen und kollektiven Selbstverteidigung“ nach Artikel 51 VN-Charta. Diese Resolution und Folgeresolutionen bildeten die völkerrechtliche Basis sowohl für die Intervention als auch für das OEF-Bundeswehrmandat.
Der ehemalige VN-Sondergesandte für Afghanistan Lakhdar Brahimi bezeichnete die Entscheidung, die Taliban militärisch zu bekämpfen statt sie einzubinden, später als „original sin“ (Ursünde). Ein Mitarbeiter des US-Foreign Service konstatierte, das Beharren auf der Verfolgung der Taliban als Verbrecher habe „mehr zum Aufstieg des Widerstands beigetragen als alles andere“. 2001 kam von deutscher Seite eine Einbindung der Taliban politisch nicht infrage.
In der Sondersitzung des Bundestages am 12. September 2001 bezeichnete Bundeskanzler Gerhard Schröder die Terrorangriffe als „Kriegserklärung an die zivilisierte Völkergemeinschaft“ und betonte „uneingeschränkte Solidarität“ mit den USA. Botschafter a. D. Michael Steiner, damals außen- und sicherheitspolitischer Berater des Bundeskanzlers, schilderte später, diese Erklärung sei ihm „eine Drehung zu weit, [...] eine Art Blankoscheck“ gewesen.