Grüne und Sachverständige: Erweiterte Kernfamilien-Definition; Fortsetzung humanitärer Aufnahmen über Bundesaufnahmeprogramm hinaus
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„Insbesondere alleinstehende Frauen, die im selben Haushalt wie die lokal beschäftigte Person leben und sowohl finanziell als auch sicherheitstechnisch von der Person abhängig sind, müssen zur Kernfamilie dazugezählt werden. Das gilt ausdrücklich für volljährige alleinstehende Töchter. Notfalls sollten auch vereinfachte oder nachträgliche Visaverfahren für gefährdete lokale Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter angewendet werden. Zudem sollte der (Kern -)Familie eines gefährdeten lokalen Mitarbeiters oder einer gefährdeten lokalen Mitarbeiterin ein vereinfachtes unbürokratisches Verfahren zum Nachzug nach Deutschland ermöglicht werden.“
Die Definition der Kernfamilie solle dem regionalen Verständnis angepasst werden; insbesondere alleinstehende Frauen (auch volljährige Töchter), die im selben Haushalt leben und finanziell wie sicherheitstechnisch abhängig sind, müssten dazugezählt werden. Vereinfachte oder nachträgliche Visaverfahren sowie unbürokratischer Kernfamiliennachzug sollten möglich sein. Deutschland müsse weiterhin Verantwortung für tätigkeits- oder vulnerabilitätsbedingt konkret gefährdete Afghaninnen und Afghanen übernehmen; das Bundesaufnahmeprogramm Afghanistan (BAP) müsse über die Legislatur hinaus fortgesetzt werden, da tausende Fälle lägen aufbereitet vor.
Hinweis zur Einordnung: Sondervotum Gambir, Düring, Spellerberg (Grüne) und Mielke. Die anschließende AfD-Replik 4.10.1 widerspricht in der Familiendefinition und beim BAP.
Die AfD lehnt die im Grünen-Sondervotum vorgeschlagene Ausweitung der Kernfamilie ab. Eine Anpassung an das regionale Verständnis könne etwa Zweit- und Drittfrauen umfassen. Aus AfD-Sicht umfasst die Kernfamilie eindeutig zwei Generationen: Eltern und leibliche unverheiratete minderjährige Kinder. Außerdem wird das Bundesaufnahmeprogramm Afghanistan abgelehnt, da es u. a. wegen Missbrauchsversuchen bei der Visavergabe im Auswärtigen Amt zeitweise gestoppt und in den Haushaltsverhandlungen 2024/2025 deutlich gekürzt werden sollte. Das BAP gehöre „unverzüglich beendet“.
Hinweis: Replik der Abgeordneten Jan Nolte und Joachim Wundrak (AfD) sowie des Sachverständigen Reiner Haunreiter zum Sondervotum 4.10.
Die Einreichenden betonen, dass der Auftrag der Kommission auf Lehren für künftiges vernetztes Engagement begrenzt war und nicht die künftige Afghanistanpolitik selbst umfasste. Diese müsse die kommende Legislatur klären, unter Bindung an Völkerrecht und Menschenrechte sowie in Anerkennung der deutschen Mitverantwortung für das strategisch gescheiterte 20-jährige Engagement.
Hinweis: Sondervotum getragen von Sachverständigen Winfried Nachtwei und Egon Ramms, den Abgeordneten Philip Krämer und Merle Spellerberg (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN) sowie der Sachverständigen Dr. Katja Mielke.
Angesichts der humanitären Katastrophe, der Klimakrise und der von der Taliban-Führung in Kandahar radikalisierten Entrechtung von Mädchen und Frauen sollten internationale Unterstützungschancen genutzt und nicht weiter reduziert werden. Mehr als 400 von Frauen geführte NGOs arbeiteten trotz aller Unsicherheiten weiter; viele Eltern wünschten Bildung auch für ihre Töchter.
Hinweis: Sondervotum von Nachtwei, Ramms, Krämer, Spellerberg (Grüne) und Mielke.
Die Einreichenden schlagen vor, in Abstimmung mit europäischen Partnern und der EU-Delegation ein deutsches Verbindungsbüro in Kabul einzurichten, ausdrücklich unterhalb einer diplomatischen Anerkennung der Taliban-Regierung. Augen, Ohren und persönliche Kontakte vor Ort seien für realitätsnahe Politik unabdingbar; die 110-jährige besondere Verbundenheit zwischen beiden Ländern wird betont.
Hinweis: Sondervotum von Nachtwei, Ramms, Krämer, Spellerberg (Grüne) und Mielke. Eine Replik der AfD-Vertreter (4.1.1) verweist darauf, dass die AfD eine ähnliche Forderung bereits im September 2024 als Antrag eingebracht hatte.
Die AfD-Vertreter unterstreichen, dass ihre Fraktion die Eröffnung eines deutschen Verbindungsbüros in Kabul bereits im September 2024 als Bundestagsantrag (Drucksache 20/12973) eingebracht hatte, u. a. zur Schaffung einer Anlaufstelle für deutsche und afghanische Wirtschaftsvertreter und zur Koordinierung von Rückkehrern. Die Replik zitiert die Grünen-Obfrau Schahina Gambir, die in der zugehörigen Plenardebatte vom 27.09.2024 eine Annäherung an die Taliban als „Verrat an unseren außenpolitischen Grundprinzipien“ bezeichnet hatte.
Hinweis: Replik der Abgeordneten Jan Nolte und Joachim Wundrak (AfD) sowie des Sachverständigen Reiner Haunreiter. Zielt darauf, eine Inkonsistenz in der Grünen-Position aufzuzeigen.
Die AfD kritisiert, dass der Einsetzungsauftrag zu stark auf einzelne „Stellschrauben“ abgezielt habe. Die grundsätzliche Frage nach der Realisierbarkeit von Nation-Building in kulturfremden Räumen hätte gestellt werden müssen; die Erkenntnisse des Zwischenberichts zeigten, dass dies nicht realistisch sei. Auf diesen Anspruch künftig zu verzichten hätte aus Sicht der AfD die Haupterkenntnis der Kommission sein müssen.
Hinweis: Sondervotum der Abgeordneten Jan Nolte und Joachim Wundrak (AfD) sowie des Sachverständigen Reiner Haunreiter.